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IGNORED

WBK zwecks Eintrag bei der Behörde, ohne WBK zum Schießstand?


Gast

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Geschrieben

Hallo,

wenn ich bisher irgendwas in meine WBK ein oder austragen ließ, dann behielt die SB die WBK gern mal für ne Woche bei sich.

Letztens allerdings wurde mir das zu bunt, ich wollte 3x innerhalb dieser Woche zum Schießen und fragte ob sie nicht das nicht direkt bearbeiten könnte (ein Stempel + Unterschrift kann doch wohl nicht so viel Mühe verursachen?) aber nein, ich muss erstmal Forumal ausfüllen, so wie es sich gehört und dann wird das alles pro Forma bearbeitet. Auf meine Frage, dass ich gern die Woche zum Schießstand würde und ohne WBK das wohl schlecht geht meinte sie, dass das kein Problem wäre. Ich könnte da ganz normal mit den Waffen schießen fahren :confused: Ich meinte dann zu ihr, dass ich schonmal auf dem Weg zum Stand von der Polizei kontrolliert wurde und entsprechend auch für die Waffen die WBK vorzeigen musste (War beim Gespräch mit denen irgendwie geistig überall nur nicht mehr auf den Weg zum schießen und hatte dementsprechend leider vergessen die vorzuwarnen -> nach einem Blick in den Kofferraum fast zusammengeknebelt worden) Sie meinte, dass wäre auch kein Problem. Könnte denen ja sagen, dass die WBK bei ihr sei :00000733:

Also ich weiß nur eins, hätte ich damals die WBK nicht bei mir gehabt, wäre ich an dem Tag eher in der Polizeizelle als auf dem Schießstand gelandet.

Wie ist das eigentlich, wenn die WBK bei der Behörde gammelt? Soweit ich weiß muss beim Transport von WBK Pflichten Waffen doch auch entsprechend der Ausweis + WBK mitgeführt werden.

Immerhin hatte ich nach der Frage beim SB die WBK nicht mehr erst nach einer Woche sondern schon am Tag darauf zurückerhalten :D

Geschrieben

Ich frag mich wirklich was bei einigen Behörden da so lange dauern soll. Auf meiner Behörde ist, wenn ich von der Kasse wiederkomme (2-3min.), alles erledigt und ich bekomme die WBK wieder ausgehändigt.

Ich würde es niemals wagen ohne WBK meine Waffen durch die Gegend zu kutschieren! Die Polizei hat meistens so schon wenig Ahnung von dieser Materie, und ohne WBK will ich nicht wissen wie die Sache ausgeht... Zumindest wird es nicht passieren das sie sagen "ja passt schon, fahren sie einfach weiter". Frag doch das nächste mal nach der privaten Telefonnummer des SB's, damit du ihn Abends während einer evtl. Polizeikontrolle anrufen kannst, damit er der Polizei erklärt was Sache ist... Ich wette diese Bitte beschleunigt die Eintragung garantiert. ;)

Geschrieben
Ich frag mich wirklich was bei einigen Behörden da so lange dauern soll. Auf meiner Behörde ist, wenn ich von der Kasse wiederkomme (2-3min.), alles erledigt und ich bekomme die WBK wieder ausgehändigt.

Bei uns ebenfalls.

Geschrieben
Ich frag mich wirklich was bei einigen Behörden da so lange dauern soll. Auf meiner Behörde ist, wenn ich von der Kasse wiederkomme (2-3min.), alles erledigt und ich bekomme die WBK wieder ausgehändigt.

Servus !

Genau so siehts hier auch aus ! Nur mit dem Unterschied, dass man nicht zur Kasse muss, sondern ne Rechnung mitbekommt mit 1 Monat Zahlungsziel :) !

Wenn nicht schon jemand im Raum ist dauert das 10 Min. und alles ist erledigt.

Einträge in die "rote WBK" gehen noch schneller, denn die darf man selbst machen. Nur Stempel abholen und gut ist´s.

Dann macht sich der SB noch ne Kopie, Rechnung ausdrucken, Ende der Vorstellung !

Geschrieben

Moin,

nach § 38 Abs. 2 Satz 2 genügt an Stelle der WBK der Nachweis darüber,

daß ein Antrag ( auf Ausstellung der WBK / Eintrag in WBK ) gestellt worden

ist oder die Antragsfrist ( von 2 Wochen ) noch nicht verstrichen ist.

Wenn Du also die Rechnung / Überlassungsvertrag der Waffe dabei hast,

kann man auch ohne WBK sehen, daß die Frist noch verstrichen ist.

Oder du läßt Dir von der Behörde eine die schriftliche Bestätigung geben,

daß Du den Antrag auf Eintragung dort gestellt hast und die WBK noch da liegt...

Was natürlich sicherlich länger dauern wird, als den Eintrag in die WBK vorzunehmen

und dir wieder auszuhändigen.

Insofern gebe ich meinem Vorschreiber recht, was da so in einigen Ämtern

abgeht ist zum Teil einfach nur :gaga::peinlich:

Geschrieben
nach § 38 Abs. 2 Satz 2 genügt an Stelle der WBK der Nachweis darüber,

daß ein Antrag ( auf Ausstellung der WBK / Eintrag in WBK ) gestellt worden

ist oder die Antragsfrist ( von 2 Wochen ) noch nicht verstrichen ist.

Wenn Du also die Rechnung / Überlassungsvertrag der Waffe dabei hast,

kann man auch ohne WBK sehen, daß die Frist noch verstrichen ist.

Oder du läßt Dir von der Behörde eine die schriftliche Bestätigung geben,

daß Du den Antrag auf Eintragung dort gestellt hast und die WBK noch da liegt...

Ja, so funktioniert das auch. Aber erklär das mal dem jungen Polizisten, der mit rotem Kopf vor deiner Waffe steht, und hilfesuchend nach seinem Kollegen schreit... :00000733:

Geschrieben

danke Olt ..... hab selbst gesucht uns es doch in §38 glatt überlesen.

Ja, so funktioniert das auch. Aber erklär das mal dem jungen Polizisten, der mit rotem Kopf vor deiner Waffe steht, und hilfesuchend nach seinem Kollegen schreit... :00000733:

dafür hat man dann eine kopie des WaffG dabei...... nachschlagen unter §38... na den rest kennst ja.

gruß alzi

Geschrieben

Da meine Dienststelle sehr, sehr, sehr, naja, eben sehr GRÜNDLICH ist, überprüft sie regelmäßig meine Zuverlässigkeit, wenn ich einen neuen Antrag stelle (auch wenn die letzte Überprüfung erst 6-8 Monate her ist). Ich erhalte dann immer Schreiben mit Inhalt:

"Danke, daß Du uns einen Antrag (auf Voreintrag..) gestellt hast. Wir prüfen den jetzt, das dauert 4-6 Wochen."

Dieses Schreiben, mein Anschreiben ("Hier habt Ihr meine WBK, das Antragsformular und alle Unterlagen") und eine Kopie der abgegebenen WBK schleife ich dann als Ersatzdokumentensammlung durch die Gegend.

Heute durfte ich wieder umpacken, Sie ist wieder bei mir. Leider bin ich noch nie in eine Kontrolle geraten, als die grüne Pappe mal wieder in der Mühle war, sonst könnte ich sagen, wie die Reaktion ist. Aber schlechtes Gewissen hatte ich bei dem Vorgehen noch nie.

Beim reinen Eintrag hocke ich mich oft ins Zimmer und schaue zu, wie die Amtshandlung erfolgt. Rechnung mit EC bezahlt: feddich.

Muss man sportlich sehen, schätze ich.

Geschrieben
Hallo,

wenn ich bisher irgendwas in meine WBK ein oder austragen ließ, dann behielt die SB die WBK gern mal für ne Woche bei sich.

Darf sie nur mit Sammlererlaubnis. :) Nein quatsch, wahrscheinlich prüft die jedesmal Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Nicht notwendig, aber wird halt mancherorts so gehandhabt und als "Erteilung einer Erlaubnis" angesehen. :icon13: (gemeint hat der Gesetzgeber damit eigentlich die Erteilung von WBK, MES, WS etc.).

Sie meinte, dass wäre auch kein Problem. Könnte denen ja sagen, dass die WBK bei ihr sei :00000733:

Jupp, richtig. Siehe auch den bereits zitierten § 38 Abs. 2 Satz 2 WaffG.

Geschrieben
Nur mit dem Unterschied, dass man nicht zur Kasse muss, sondern ne Rechnung mitbekommt mit 1 Monat Zahlungsziel :) !

Das ist sehr großzügig, nach § 17 Verwaltungskostengesetz aber möglich:

"Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde einen späteren Zeitpunkt bestimmt."

Geschrieben

tja, wie schön wäre es doch, wenn die kontrollierenden Polizeibeamten per Funk oder auch online das Vorhandensein der WBK und der darin enthaltenen Waffen zu jeder Tages- und Nachtzeit abfragen könnten!

Das wäre schön, dann bräuchte man sich über solchen Eierkram keine Gedanken mehr machen.....

Aber geht ja leider nicht - gibt ja kein zentrales Register

Harlekin

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