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IGNORED

Kontrollgebühren Mannheim


MadMax

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Wenn in Lebensmittelbetrieben die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften überprüft wird, ist das auch im öffentlichen Interesse. Mir wäre nicht bekannt, dass der Dönerbuden-Besitzer aber für eine solche Kontrolle zur Kasse gebeten wird.

Auch hier stellt sich die Frage, ob die Behörde konkret zur Prüfung verpflichtet ist oder ob sie ein pflichtgemäßes Ermessen hat und sich auf Stichproben beschränken kann. Nur im ersten Fall bestünde dann eine Gebührenpflicht.

Gebührenpflichtig ist meines Wissens die Belehrung vor erstmaligem Verkauf verderblicher Lebensmittel nach Infektionsschutzgesetz.

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Aber nun sollten hoffentlich viele Klagen gegen entsprechende Gebührenbescheide folgen!

Davon ist auszugehen. Den Beschlussfassern der Stadt Mannheim ist die Rechtswidrigkeit ihres Begehrens bestimmt bekannt. Nur rechnen sie wahrscheinlich damit, dass viele Betroffene murrend bezahlen werden und bevor von den anderen geklagt werden kann, wird den Widersprüchen einfach insofern selbst abgeholfen, dass die Gebührenbescheide wieder abgesetzt werden.

Sollte dem so sein, spricht sich das aber irgendwann rum. Auf Dauer geht so was bestimmt nicht gut. B)

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Hallo,

hier ein Feedback der Gemeineratssitzung von gestern.

Schade dass sich nur die CDU bei mir gemeldet hat. Das spiegelt wohl das Ansehen der Mannheimer Bürger in den Augen der Öko-Talioban und anderen Genossen wieder, schade:

Sehr geehrter,

aufgrund eines gleichlautenden Antrags von SPD und Grüne hat der Gemeinderat am 22.3.2011 gegen die Stimmen der CDU-Gemeinderatsfraktion die Einführung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 70 € für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Kontrollen von Waffenbesitzern ohne Beanstandung beschlossen.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion hält die Einführung einer solchen Gebühr für inhaltlich falsch und rechtlich bedenklich.

Die CDU-Stadträte haben im Hauptausschuss und in der Gemeinderatssitzung die rechtlichen Bedenken vorgetragen. SPD und Grüne sind hierauf jedoch nicht eingegangen.

Deutschland besitzt nach Einschätzung von Experten eines der schärfsten Waffenrechte in der Welt. Dieses Waffenrecht wurde aufgrund des Amoklaufs in Winnenden nochmals verschärft. Unter anderem besteht jetzt die Möglichkeit, verdachtsunabhängig die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu überprüfen (§ 36 Abs. 3 WaffG).

Der Großteil der Waffenbesitzer in Mannheim sind Jäger (403) und Sportschützen (981). Jäger sind Naturschützer, sie tragen zur notwendigen Herstellung des Gleichgewichts von Wild und Wald bei. Schießsport ist seit Beginn der Neuzeitlichen Spiele eine Olympische Disziplin. Der Schießsport hat als Breitensport in Mannheim 250-jahrige Tradition, die in den Mannheimer Sportschützenvereinen gepflegt wird.

Die Anträge zeigen die geringe Wertschätzung, die die ehrenamtliche Arbeit der Jäger und Sportschützen und der entsprechenden Vereine und Organisationen bei SPD und Grünen genießt.

Ministerpräsident Stefan Mappus sprach sich beim Badischen Landesschützentag am 18.4.2010 im Luisenpark Mannheim eindeutig dafür aus, dass die Gebühren nur bei Kontrollen mit Beanstandungen kostenpflichtig sein sollen.

Im Abschlussbericht des Sonderausschusses „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen – Jugendgefährdung und Jugendgewalt“ (Winnenden Kommission) wird zum Thema Waffenkontrollgebühren folgendes ausgeführt:

„Der Sonderausschuss fordert die Landesregierung auf, bei den unteren Waffenbehörden den Ansatz zu befördern, bei der Gebührenerhebung bei den verdachtsunabhängigen einerseits und verdachtsabhängigen Kontrollen andererseits zu differenzieren und bei Letzteren nur in Fällen von Beanstandungen Gebühren zu erheben.“

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Mannheim vertritt die Auffassung, dass diejenigen, die die umfangreichen Verwahrungsvorschriften befolgen, keine Gebührenpflicht treffen soll. Diejenigen hingegen, bei denen Verstöße registriert werden, sollen mit spürbaren Gebühren belastet werden. Damit wollen wir einerseits einen Anreiz zur Befolgung der Regeln setzen und andererseits die gebührenpflichtigen zum Mittragen der Überwachungskosten heranziehen.

Der von SPD und Grüne geforderte Gebührentatbestand hält unserer Auffassung auch einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Die Waffenkostenverordnung (WaffKostV), die im Bund und in den Ländern, die noch keine eigene Gebührenregelung für den Bereich des WaffG getroffen haben, gilt, sieht keine Gebühr für Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG vor. Soweit Bundesländer eigene Gebührenregelung getroffen haben, sehen diese ebenfalls keine Gebühr für Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG vor. Ausnahme hiervon bildet Baden-Württemberg. Hier können die Kommunen aufgrund des Landesgebührengesetzes (LGebG) über eine Gebührenfestlegung entscheiden.

Aufgrund von § 4 Abs. 3 LGebG haben in Baden-Württemberg die Kommunen die Kompetenz, die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren selbst festzulegen.

§ 2 Abs. 4 LGebG definiert Gebühren als öffentlich-rechtliche Leistungen, die aus Anlass individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen dem Gebührenschuldner auferlegt werden. Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung gemäß § 2 abs. 3 LGebG, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird. Der Innenausschuss des Bundestages führte jedoch aus: „Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse.“ Die Leistung wird also nicht im Interesse des Einzelnen erbracht. Aus unserer Sicht ist damit der Gebührentatbestand nicht erfüllt.

Auch der Regierungsentwurf zum Baden-Württembergischen Landesgebührengesetz führte aus: „Bei unregelmäßig durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen, die durch die Behörde nach dem Zufallsprinzip bzw. einer Risikoanalyse vorgenommen werden, kann wegen Artikel 3 GG eine individuelle Zurechnung mit der Folge einer Gebührenerhebung nur dann statt finden, wenn den Prüfenden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nur in solchen Fällen liegt eine verantwortliche Veranlassung im Sinne des Gesetzes vor.“

Erfreulich ist, dass zumindest die von den Grünen beantragte und lange Zeit von der SPD unterstützte Waffenbesitzsteuer in Mannheim nicht eingeführt wird. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat auch hierbei frühzeitig ihre inhaltliche Ablehnung dargestellt und auf die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Probleme hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Sandel

Fraktionsgeschäftsführer

CDU-Gemeinderatsfraktion

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Die Auffassung der CDU Mannheim wärmt schon ein wenig das Herz... die Union liegt m.E. genau richtig, was die erheblichen rechtlichen Zweifel angeht

(Stichwort: Gebührenerhebungs-Grundsätze nach dem Landesgebührengesetz Ba.-Wü., Stichworte: Gebührenschuldnerschaft/Veranlassung...).

Was SPD und Grüne angeht, scheint dort schlicht und ergreifend Kaltschnäuzigkeit zu regieren. Dort will man es offensichtlich auf den Ausgang

verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen über die Gebühr für "anlasslose" Kontrollen ankommen lassen. Und die werden ja eher bald kommen

(zwei Fälle sind in Ba.-Wü. wohl anhängig).

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Und hier meldet sich der Oberhäupling der baden- württembergischen Okotaliban.

Hier wird doch mit zweierlei Mass gemessen.

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Thema „Waffenkontrollen“ muss man mehrere Unterscheidungen treffen. Zum einen zwischen verdachtsunabhängigen Kontrollen, die keine Beanstandung liefern und solchen die eine Beanstandung liefern. Vollkommen klar ist, dass bei Beanstandungen eine Gebühr fällig sein muss. Das ist bei Kontrollen in anderen Bereichen nicht anders. Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen, welche keine Beanstandung liefern, unterscheiden wir zwischen Jägern und Sportschützen. Jäger schießen im „öffentlichen“ Auftrag und deswegen haben wir uns in der Landtagsfraktion darauf verständigt, hier keine Gebühren zu verlangen. Bei Sportschützen ist die Sachlage allerdings ein wenig anders. Hierbei handelt es sich – auch bei den olympischen Disziplinen – nicht um einen öffentlichen Auftrag sondern um ein privates Hobby mit nicht zu verleugnendem gefährlichem Gerät. Deswegen sind wir hier für eine landeseinheitliche Regelung bezüglich der Gebühren bei verdachtsunabhängigen Kontrollen. Es ist nicht zu vertreten, dass die Allgemeinheit für die Kontrolle eines Hobbys aufkommen muss. Aus ähnlichen Erwägungen fordern wir zum Beispiel, dass bei kommerziellen Veranstaltungen Gebühren für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erhoben werden.

Ich hoffe, ich konnte hiermit Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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Was der Herr Kretschmann da schreibt, ist rechtlich überhaupt nicht sauber argumentiert.

Seine Motivation, bei der einen Gruppe bzw. im einen Fall Kontroll-Gebühren festzusetzen, bei den anderen bzw. im anderen Fall hingegen nicht,

ist eine rein politische. Das eine ist erwünschter bzw. tolerierter Waffenbesitz (oder sonstiges), das andere eben "unerwünscht".

P.S.:

Und wenn es so kommt, wie die Wahlforscher für den jetzigen Sonntag vorhersagen,

dann könnte Herr Kretschmann bald der künftige ba.-wü. Ministerpräsident sein.

Dann "Mahlzeit"....siehe die Anmerkung "landeseinheitliche Regelung".

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Wenn wir Glück haben rüttelt diese Aussage noch einige Waffenbesitzer in BW wach. Der Schwabe zahlt ja nicht so gern ;)

Dafür muss die Aussage natürlich in Umlauf gebracht werden: "Grüner Spitzenpolitiker fordert landesweit einseitig höhere Kosten bei Sportschützen"

greetz

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Die Auffassung der CDU Mannheim wärmt schon ein wenig das Herz... die Union liegt m.E. genau richtig, was die erheblichen rechtlichen Zweifel angeht

(Stichwort: Gebührenerhebungs-Grundsätze nach dem Landesgebührengesetz Ba.-Wü., Stichworte: Gebührenschuldnerschaft/Veranlassung...).

Ja, genau. Schlüssige Argumentation der CDU. :icon14:

Nur wenn der LWB selbst um die Kontrolle bittet (ja, das gibt es in der Tat) und daraufhin eine verdachtsunabhängige Kontrolle vor Ort erfolgt, ist eine Gebührenerhebung rechtens, weil die Kontrolle dann auf Veranlassung erfolgt ist.

Hätte früher nie und nimmer gedacht, dass ich mich mal so weit von der SPD entfernen werde. :huh:

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Jooou, so isses,

wenn ich meinen emailverkehr diesbezüglich so betrachte, habe ich mich mittlerweilen von allen(m) entfernt.

Wobei ich mich noch bei manchen "Menschen" der Weiterleitungsphase befinde ( seit Wochen, evtl klappt es ja noch in diesem, meinem Leben, wo bitte ist das "Kotz-smilie?).

Gruß

Max

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Seine Motivation, bei der einen Gruppe bzw. im einen Fall Kontroll-Gebühren festzusetzen, bei den anderen bzw. im anderen Fall hingegen nicht, ist eine rein politische. Das eine ist erwünschter bzw. tolerierter Waffenbesitz (oder sonstiges), das andere eben "unerwünscht".

In irgend einem Qualitätsmedium meine ich heute gelesen zu haben, daß der pensionierte Lehrer K. Mitglied in einem Schützenverein sei :gaga: kann mich jemand erleuchten?

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In irgend einem Qualitätsmedium meine ich heute gelesen zu haben, daß der pensionierte Lehrer K. Mitglied in einem Schützenverein sei :gaga: kann mich jemand erleuchten?

Das vermeldete auch die "Landesschau BW" im SWR! Würde mich brennend interessieren, was seine Vereinskameraden von solchen Aussagen halten?!

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In irgend einem Qualitätsmedium meine ich heute gelesen zu haben, daß der pensionierte Lehrer K. Mitglied in einem Schützenverein sei :gaga: kann mich jemand erleuchten?

In diesem Thread thematisiert und mit Quellen belegt.

greetz

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"Gebühren bei verdachtsunabhängigen Kontrollen. Es ist nicht zu vertreten, dass die Allgemeinheit für die Kontrolle eines Hobbys aufkommen muss."

Ganz einfache Lösung: da die Kontrollen optional sind, können sie auch einfach eingespart werden. ;)

Die Schützen haben nicht ein beliebiges Hobby sondern ein staatlich einwandfrei bescheinigtes Bedürfnis, was der Herr K. auf einmal nicht mehr gelten lassen will.

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"Es ist nicht zu vertreten, dass die Allgemeinheit für die Kontrolle eines Hobbys aufkommen muss."

Genauso wenig ist es zu vertreten, dass die Allgemeinheit für Anhaltekontrollen von Kfz und deren Fahrern aufkommen muss.

Das Führen eines Kfz ist eine freie Entscheidung, niemand wird dazu gezwungen ein Kfz zu halten und zu fahren.

Die Argumentation mit der "Kontrolle des Hobbys" (genau wie die z.T. geäußerte Begründung, der "Anlass" für die Kontrollen

werde im gebührenrechtlichen Sinn bereits durch den bloßen Waffenbesitz und dessen "latente Gefahr" gesetzt) läuft somit ins Leere.

Wenn wir DAS nämlich zum Maßstab machen, können wir uns vor (konsequenter Weise erhobenen) Gebühren nicht mehr retten.

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