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IGNORED

Wechselsystemeintrag


Jürgen Kreutz

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hallo !

Habe in der WBK einen Eintrag für Pistole .45

Möchte mir ein Wechselsystem in 9para gleich dazu holen.

Wird beim Amtseintrag, den ich auch für den Munerwerb ja brauche die WBK dabehalten oder kann man sie am gleichen Tag wieder mitnehmen ???

Für Eure Mühen wieder Dank im voraus

Grüße

martin

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Hi Martin,

sofern Du die anfallende Gebühr bezahlst, kannst Du die WBK gleich wieder mitnehmen smirk.gif

Nein - im Ernst: Der Händler trägt Dir das Wechselsystem unter den vorhandenen Voreintrag für die .45 ein. Damit rennst Du auf's Amt und holst Dir dort die beiden Stempel.

Das Anstehen an der Kasse dauert dabei am längsten.

Gruß

Manfred

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In Antwort auf:

Wird beim Amtseintrag, den ich auch für den Munerwerb ja brauche die WBK dabehalten oder kann man sie am gleichen Tag wieder mitnehmen ???


In deinem zuständigen PP könnte es passieren, das du ohne die Aushändigung der WBK erstmal wieder das Zimmer verlassen darfst. Dann dauert sowas auch mal bis zu 3 Wochen. ooo.gif

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Wechselsysteme mit kleinerem Kaliber sind im Bedürfnis des größeren Kalibers mit enthalten und auch nicht voreintragungspflichtig.

Man kann sie gleich mit kaufen und läßt sich das Wechselsystem und den Munitionserwerb gleich mit eintragen.

Um vom kleineren Kaliber auf das größere zu wechseln, dafür braucht man ein Bedürfnis für das größere Kaliber.

Hat man dies braucht man auch noch einen Voreintrag mit Munitionserwerb, wobei da dann das Wechselsystem eingetragen wird.

Nach Erwerb wird das Wechselsystem dann eingetragen, ist eigendlich nix anderes, als ein Neuerwerb einer anderen Waffe im entsprechendem Kaliber.

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In Antwort auf:

Voreintrag erforderlich- geht nicht einfach so !!

UND zählt i.d.R. zu deinem Kurzwaffenkontigent !


In beiden Fällen absolut NEIN. Wenn Du einen Voreintrag für .45 hast, kannst Du, sofern die Kohle reicht, gleich Wechselsysteme in 40 S&W, 38SA, 9Para (6Zoll) 9Para(5Zoll) usw. usw. mit erwerben. Wenn Du magst, das Ganze auch noch mit und ohne Kompensator. Das Ganze zählt trotzdem als eine Waffe.

Bei mir wurde jedenfalls das einfach so mitgekaufte 9Para Wechselsystem sofort eingetragen (besser gesagt abgestempelt).

Gruß

Manfred

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In Antwort auf:

Voreintrag erforderlich- geht nicht einfach so !!

UND zählt i.d.R. zu deinem Kurzwaffenkontigent !


In beiden Fällen absolut NEIN.

Gruß

Manfred


@627PC:

Voreintrag ist notwendig! Wie B25 gesagt hat.

In Antwort auf:

Wie geht das denn andersrumm?

Also ich habe 9x19 und moechte .40SW oder .45 Wechselsystem haben?

MFG

Ingo


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In Antwort auf:

Wie geht das denn andersrumm?

Also ich habe 9x19 und moechte .40SW oder .45 Wechselsystem haben?

MFG

Ingo


@ Thunderhawk

Also eigentlich, wie schon geschrieben, brauchst Du einen Voreintrag, neues Beduerfnis, wie beim Kauf einer komplett neuen Waffe.

Ich habe aber auch schon von der Moeglichkeit gehoert, Deine Waffe mit dem "kleinen" Kaliber an den Haendler zu "verkaufen", dann kaufst Du Dir Deine Waffe mit dem gewuenschten groesseren Wechselsystem zurueck, und als naechsten Schritt kaufst Du das kleine Wechselsystem (das urspruenglich auf Deiner KW war) als "neues Wechselsystem".

Somit gleiches Ergebnis wie "andersrum", jedoch mit dem Unterschied, dass das WS nicht auf Dein Kontingent angerechnet wird.

Sollteste aber viell nur mit einem Haendler Deines Vertrauens machen.

Gruss IMI

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