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nightforce

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  1. einen Satz einfach mit aufnehmen, das ist das Todesurteil für den Beamten, trägt dir was ein, ohne Bedürfnis, da sind wir ja schon fast wieder in Erfurt
  2. zur Zuverlässigkeit gehört die bestandene Sachkundeprüfung, und der grüne Zettel aus Berlin, stand da noch etwas drin, dann wird nachgeforscht.
  3. da frag doch einfach beim Amt nochmal nach, kannst du auch telefonisch machen, zumindest können die dir sagen, woran es klemmt. Vielleicht sind das auch solche Helden, wie die in Erfurt, stramm nach dem Motto, ich kenn mich nicht aus, die Lage ist verzwickt, da mach ich lieber garnichts bevor ich was falsch mache.
  4. Kann nicht für jede Behörde sprechen, aber drei vier Wochen sind hier real.
  5. @nitro, sehe ich genauso. Die wollen die A Schränke noch loswerden und das jetzt zu Dumpingpreisen. Schränke der B Norm hingegen werden teurer. Meine Meinung zur Aufbewahrung von LP & LG , es muß nicht ein Behältnis sein, wie das für genehmigungspflichtige Waffen gilt. Ein Abzugsschloss tut es auch. Da ja meine Haustür oder Wohnungstür auch schon eine Sicherung gegen das Abhandenkommen darstellt, mache ich die Sicherungen doch nur gegen den Missbrauch der Menschen, die noch keinen Zugang zu diesen Waffen haben darf(unter 18 Jahren) Will ich die eigenen Kinder nicht in Versuchung bringen, wäre ein Verschluß in einem Behältnis schon angeraten. Auch der Holzschrank ist annehmbar.
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