Zum Inhalt springen
IGNORED

Versand von Waffen


Tricky_ Woo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Klar, warum nicht per Einschreiben ? Nimm´ein Paket statt nem Kuvert dann klappts auch ohne biegen.

Wie schaut´s denn hier aus mit Sorgfaltspflicht, bzw. Waffe nur an Berechtigte??

Geschrieben

Einschreiben macht keinen Sinn, da die Sendung nicht versichert ist. Es lässt sich nur nachträglich feststellen, dass die Sendung dem Empfänger nicht ausgeliefert wurde. Und das war es dann. Es muss von der Post keine Entschädigung geleistet werden.

MP

Geschrieben

@ Tricky Woo

Es reicht vollkommen wenn Du das Paket von der Post versichern lässt. Dann bekommst Du einen Beleg wie bei Deinem heiss begehrten Einschreiben. Aber noch mal, Paket als Einschreiben geht nie nicht!!! chrisgrinst.gif

Geschrieben

Noch zur Frage der Sorgfaltspflicht: die Post darf als Transporteur (wie auch eine Spedition) die Waffe auch ohne Berechtigung verschicken (früher hieß das mal "hoheitliche Aufgaben"). Der Empfänger wird ja, da Büchsenmacher, berechtigt sein, der Paketbote ist also nur der Überbringer der schlechten Nachrichten...

Geschrieben

Machs doch wie die Frankonia, die hat eine Waffe per Päckchen geschickt ( eine 9 mm Para ), die war dann 3 Tage vor der Tür gelegen, weil mein Bekannter im Einsatz war. Eigentlich sollte die Waffe zu mir gesendet werden, xxxx mal persönlich dort gewesen um den Versand richtig zu stellen.

Dann gute Nacht mit unserem neuen Waffengesetz. gaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifcrying.gif

Geschrieben

Bei mir ist's jetzt auch so gelaufen. 9mm Para Kurzwaffe von K. T. aus B. landete trotz dem Vermerk "Keine Alternativzustellung" auf dem Paket, bei meinem völlig unbedarften aber Gott sei Dank zuverlässigen Nachbarn.

Geschrieben

In Antwort auf:

Machs doch wie die Frankonia, die hat eine Waffe per Päckchen geschickt ( eine 9 mm Para ), die war dann 3 Tage vor der Tür gelegen, weil mein Bekannter im Einsatz war. Eigentlich sollte die Waffe zu mir gesendet werden, xxxx mal persönlich dort gewesen um den Versand richtig zu stellen.


Was kann der Versender, in diesem Fall Frankonia, dazu, dass der Transporteur sich nicht an die Regeln hält?

Soweit mir bekannt ist, ist z.B. in Ösiland der Versandhandel mit Waffen und Munition bereits jetzt schon komplett verboten.

Geschrieben

Na, da sind wir doch wieder beim Thema. Und seit 1. Januar haftet im Falle des Wegkommens eben der Transporteur für den Schaden, siehe VISIER-Meldung

Natürlich können das Versender wie Frankonia usw. gar nicht garantieren, daß irgendein Hilfsbote, der Feierabend machen will, das Paket beim Nachbarn abgibt - andererseits ist eine Direktzustellung ohne Alternative auch ein Kostenfaktor für das Transportunternehmen, wenn der Fahrer an drei Werktagen hintereinander keinen "Berechtigten" antrifft, aber immer dort vorbeifahren mußte.

Nur ist so ein Thread nach dem Muster "ich kannte da auch einen Fall, bei dem ging das schief" auch eine schöne Vorlage für die Ministerialsitzwärmer, die so wieder Recht behalten mit ihrer Verschärfung der Transportbedingungen.

Die sammeln alles und überall: auf diese Weise kamen ja auch Zitate von DSB-Löchlestanzfunktionären, aus Zeitschriftenartikeln und von geschaßten Ex-Präsidenten mit auf die Zeugenliste von Maestro Brenneke. Also lieber mal auf die Zunge beißen und nicht jede schaurige Anekdote hier ausbreiten. Sonst müssen wir uns demnächst Waffen und Munition persönlich im Geschäft abholen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.