pak9de Posted February 7, 2003 Posted February 7, 2003 Hallo, lassen wir dahingestellt, dass PTB-Waffen nicht oder nur un- zureichend zum Selbstschutz geeignet sind. Meine Frage be- zieht sich lediglich auf die Rechtslage. Auf Anfrage habe ich von der Behoerde, nach Ruecksprache mit der Fachoberaufsicht, folgende Auskunft erhalten: 01. der kleine Waffenschein wird nach der Zuverlaessigkeits- pruefung fuer nur eine genau definierte Waffe (Fabrikat, Modell, Kaliber, Nr.) ausgestellt. 02. Eine zweite Waffe kann u. U. eingetragen werden, wenn man mit Reparaturen usw. argumentiert. 03. Besitzt ein Sammler z. B. 20 solcher Waffen, erhaelt er fuer 1 (evtl. 2) Waffe/n den kleinen Waffenschein. Darueber hinaus gehende Stuecke in seinem Besitz und neu erworbene Waffen werden vom kleinen Waffenschein nicht umfasst. Hier ist ihm lediglich der Besitz inner- halb seines umfriedeten Besitztums und der Transport un- ter den bereits jetzt geltenden Bedingungen (nicht zu- griffsbereit, Buechsenmacher, Schiessstaette usw.) ge- stattet. 04. Zuwiderhandlungen wuerden die Zuverlaessigkeit frag- lich erscheinen lassen und koennten u. U. zum Ent- zug waffenrechtlicher Erlaubnisse auch fuer "scharfe" Waffen fuehren. 05. Es sei erklaerter Wille des Gesetzgebers, so wenig Waf- fen wie moeglich "im Volk" zu haben. Diese bisher fuer scharfe Waffen geltende Generalregel sei nach dem neuen WaffG auf sogenannte freie Waffen analog anzuwenden. 04. Meine Argumente, - die mir zugaenglichen Informationen bestaetigen diese Rechtsauffassung nicht, die Behoerde kann keine Rechtsquelle nennen, - es gehe nicht darum, mehrere Schreckschuss-/Gaswaffen gleichzeitig zu fuehren, sondern wahlweise ein belie- beliebiges Modell aus einer Sammlung. Dadurch erhoeht sich die Zahl der in der Oeffent- lichkeit gefuehrten Waffen nicht. - Die Un-/Gefaehrlichkeit eines ueberprueften legalen Waffentraegers ist unaebhaengig davon, welche Waffe aus seinem Bestand er jeweils fuehrt. Ein Sammlerkollege aus dem Bundesland Schlewig-Holstein wur- de wegen der gleichen Frage ueber verschiedene Stellen bis zum Innenministerium durchgereicht. Von dort erhielt er sinngemaess die gleiche Auskunft. Ein abgestimmtes restrik- tives Verhalten ist zu vermuten. Wissen die Spezialisten im Forum mehr? Danke im voraus mfg pak9
pak9de Posted February 10, 2003 Author Posted February 10, 2003 @rugerclub Bundesland: Niedersachsen. Ein Sammlerkollege aus Schleswig- Holstein hat die gleichen Informationen erhalten. Ein Nachtrag: der Beamte hat sich nochmals mit folgender Aussage gemeldet: da bis jetzt noch nicht einmal die Frage des Antragsformu- lars entschieden sei, empfiehlt er, den Antrag rechtzeitig zum 01. 04. 03 formlos zu stellen. Diesen Antrag koenne man uebergangsweise als Erlaubnis zum Fuehren ansehen. Habe ihn darauf hingewiesen, dass dies m. E. ein eindeuti- ger Gesetzesverstoss sei,. Gruss pak9
Old_Surehand Posted February 11, 2003 Posted February 11, 2003 In Antwort auf: Ein Nachtrag: der Beamte hat sich nochmals mit folgender Aussage gemeldet: da bis jetzt noch nicht einmal die Frage des Antragsformu- lars entschieden sei, empfiehlt er, den Antrag rechtzeitig zum 01. 04. 03 formlos zu stellen. Diesen Antrag koenne man uebergangsweise als Erlaubnis zum Fuehren ansehen. Habe ihn darauf hingewiesen, dass dies m. E. ein eindeuti- ger Gesetzesverstoss sei,. Hi pak9, das würde ich nicht so sehen. Wenn du diese Aussage von ihm schriftlich hast, kannst Du Dich da m.E. auf ihn berufen und bist damit aus dem Schneider. Die Frgae ist eher, ob Du überhaupt einen Antrag stellen willst, ohne zu wissen, wie teuer das wird. Die, ich glaube, 120 €, die ein "großer" Waffenschein kostet, wäre mir das jedenfalls nicht wert.
schuulz Posted February 14, 2003 Posted February 14, 2003 Es , obwohl ich auch mehre PtB Waffen besitze, erscheint mir Logisch vom Standpunkt " möglicht wenige Waffen im Volk " wenn so ein kleiner Waffenschein nur für eine Waffe gilt. Man kann mit weitern Waffen fast nichts anfangen , also kauft man sich auch keine weitern mehr. Ich glaube man kann sich an einer Hand abzählen daß in 2 - 3 Jahren die Zahl der Hersteller weiter zurückgegengen ist. Ich habe auch bei meinem Amt nachgefagt eine genaue Antwort konnte man mir aber nicht geben - Typisch Köln eben -
Nitro Posted February 14, 2003 Posted February 14, 2003 @pak9de vom 7.2.03 Nach meiner Einschätzung gibt es keine rechtsverbindlichen Einschränkungen, die es Dir untersagen, für mehrere Waffen einen kleinen Waffenschein zu beantragen. Dazu sagt der "Kleine Waffenschein" brauchst Du nur §4 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 erfüllen. Vom Bedürfnis ist dabei nicht die Rede. Weiter sagt der § 10 Absatz 4 (4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. -Jetzt kommts- Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt. Der Gesetztestext spricht hier eindeutig von der Mehrzahl. Genauso spricht er im letzten Satz von ..... Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Nitro Posted February 14, 2003 Posted February 14, 2003 qpak9de Ein Nachtrag: der Beamte hat sich nochmals mit folgender Aussage gemeldet: da bis jetzt noch nicht einmal die Frage des Antragsformu- lars entschieden sei, empfiehlt er, den Antrag rechtzeitig zum 01. 04. 03 formlos zu stellen. Diesen Antrag koenne man uebergangsweise als Erlaubnis zum Fuehren ansehen. Diese Aussage der übergangsweisen Erlaubnis wird in SH keinen Bestand haben. In SH wird mit aller größter Wahrscheinlichkeit so aussehen, dass Erwerb und Besitz ja sowieso frei ist. Du kannst also zu Hause haben soviel du willst oder hast. Wenn Du Deine PTB nach dem 1.4. ausserhalb....... führts, bist Du nach § 52 Absatz 3 drann. Wenn Du danach verknackt wirst, bist Du Deine Zuverlässigkeit los, weil es ein Vergehenstatbestand ist und den Rest kannst Du Dir zusammenreimen. Für Deine PTB die Du zu Hause hast, ist das nicht schlimm. Es kann Dir aber z.B. Deine anderen waffenrechtlichen Erlaubnisse kosten, für die Zuverlässigkeit (§5) brauchst.
Elmer Keith Posted March 6, 2003 Posted March 6, 2003 Polizeipräsidium Wuppertal Friedrich-Engels-Allee 228, 42285 Wuppertal Montag, 3. März 2003 Sehr geehrte Damen und Herren, auf eine entsprechende e-mail Anfrage nach Zuständigkeit, Form und Inhalt, sowie Kosten steht die Antwort leider noch aus. Daher erhalten Sie hiermit folgenden Antrag auf Erteilung eines sogenannten "Kleinen Waffenscheines" zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gem. WaffRNeuRegG vom 11. 09.2002 Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherungsnachweis sind lt. Gesetz nicht erforderlich. Zuverlässigkeit ist gegeben. Geburtsdatum: xx.xx.xxxx, Anschrift s.o. Bei Unzuständigkeit bitte ich um entsprechende Weiterleitung und Abgabenachricht. Mit freundlichen Grüßen Dieses Schreiben hat die ansonsten für waffenrechtliche Angelegenheiten für mich zuständige Behörde erhalten, nachdem ich auf meine per e-mail gestellten Fragen erst garkeine Antwort bekommen habe. Aus der Fußzeile läßt sich noch die Mitgliedschaft im FWR und ÖRAG-Rechtsschutz entnehmen. Die Formatierung ist durch den Kopiervorgang leider verlorengegangen. Das Wort "Antrag" steht zentriert, fett und größer in der Mitte. Klar habe ich Sachkunde und auch Haftpflichtversicherung und verfüge über einige waffenrechtliche Erlaubnisse. Das ist allerdings in dem Zusammenhang völlig uninteressant, weil nicht gefragt. Bin mal gespannt, wann die sich wieder melden. Bestimmt nicht rechtzeitig zum 01.04.!!!!! Ein spezifiziertes PTB-Gerät habe ich ganz bewußt nicht angegeben. Wozu auch? Die armen Schweine bei der Behörde tun mir sogar irgendwie leid. Allerdings habe ich dieses bescheuerte Gesetz nicht gemacht! Mir geht es hauptsächlich um den Erhalt der Zuverlässigkeit, wenn ich denn doch einmal so ein Teil aus irgendeinem Grunde mitnehme. So leicht lasse ich mich von "gewissen politischen Stinktieren" nicht kriminalisieren!!!! Gruß Elmer
Mubarek Posted September 3, 2003 Posted September 3, 2003 Der KWS beinhaltet keine Stückzahlen, sondern berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis. Die Waffen werden nicht in den Schein eingetragen. Er wird auf unbefristete Zeit ausgestellt. Im Anhang die Aussenseiten meines KWS
Völker Posted September 4, 2003 Posted September 4, 2003 In Antwort auf: Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen. Also immer schön die Treppe nehmen!
Shootist Posted September 4, 2003 Posted September 4, 2003 tja, es gibt scheinabr solche und solche... EIN freund von mir hat ihn, fuer beliebig viele und unbefristet; er koennte sich also 20 stueck umhaengen und rumlaufen... EIN ANDERER hat ihn, mit der eintragung, dass der inhaber berechtigt ist, EINE G&S-waffe zu fuehren, alelrdings ohne naehere bezeichnung/beschreibung derselben; witzigerweise hat die behoerde auf der vorderseite vergessen, das wort "kleiner" draufzuschreiben - man koennte von aussen also meinen, ...
Josef Magnum Posted September 4, 2003 Posted September 4, 2003 "EIN freund von mir hat ihn, fuer beliebig viele und unbefristet; er koennte sich also 20 stueck umhaengen und rumlaufen... " Und? Konnte man vor dem 01.04. auch. Hat es einer gemacht? Ich jedenfalls werde auch mit dem "Kinderwaffenschein" nicht mehr und nicht weniger Ptb-Geräte mit mir rumtragen als vorher. Nämlich meist garkeine! Im Auto darf wieder sowas rumliegen. Sylvester darf ich ums Haus herum auf den Hof gehen, statt durch den Keller zu müssen und das wars eigentlich schon. Wer Spaß daran hat, soll von mir aus so viele von den Dingern rumschleppen, wie er nur tragen kann! Warum auch nicht? Bei denen, die das Papier nicht bekommen, weil sie entweder zu jung, zu vorbestraft oder sonstwas sind, wird sich wohl auch kaum was ändern. Ich glaube nicht, daß die sich groß um um die Vorschriften scheren! Nur gut, daß man ohne Genehmigung noch aufs Klo gehen darf. NOCH dürfte man den ganzen Tag drauf sitzenbleiben......wenn man denn möchte. Gruß Josef
Mubarek Posted September 5, 2003 Posted September 5, 2003 Den Schein habe ich beantraght, weil mir die Entwicklung unseres Waffenrechts über die letzten 30 Jahre zu denken gibt. Und was ich habe, das habe ich Das bedeutet nun aber nicht, dass ich von Stund an mit so einem Gasrohr oder einer Knallerbse durch die Gegend laufe. Auf jeden Fall finde ich es schlimm, wie unterschiedlich dieser Schein bei den einzelnen Behörden ausgestellt wird, müsste es doch bundesweit einheitlich gehandhabt werden
Peter40 Posted September 5, 2003 Posted September 5, 2003 Soviel Trara,für ein blödes Stück PAPIER! Ich hatte mir den Waffenschein spektakulärer vorgestellt. Zumindest Fälschungssicher. Und ich dachte,es würde extra ein neues Papier entworfen. Aber das das Original genommen wird,...na ja,man wird sehen,wann der erste Manipulierte auftaucht! Blöde gibts ja genug,die dann meinen,mit ner echten rumlaufen zu können. Ich sehe schon die Titelseite auf der Blöd.
Mubarek Posted September 5, 2003 Posted September 5, 2003 In Antwort auf: Soviel Trara,für ein blödes Stück PAPIER! Ich sehe schon die Titelseite auf der Blöd. Du sagst es
Wolle Posted September 5, 2003 Posted September 5, 2003 Ungefähr so ?? DEUTSCHLAND MACHT MOBIL ! Allein im 3. Quartal 2003 beantragten mehr als Hundertausend Bürger einen Waffenschein ! Leben wir ab nun in einem Land, in dem mehr Menschen eine scharfe Waffe mit sich führen als in den USA ? DVC, Wolle
Mubarek Posted September 5, 2003 Posted September 5, 2003 In Antwort auf: Ungefähr so ?? DEUTSCHLAND MACHT MOBIL ! Allein im 3. Quartal 2003 beantragten mehr als Hundertausend Bürger einen Waffenschein ! Leben wir ab nun in einem Land, in dem mehr Menschen eine scharfe Waffe mit sich führen als in den USA ? DVC, Wolle Wenn's nicht so entsetzlich traurig wäre, dann wär's fürchterlich komisch
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