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Altersheim-Legale Waffen?


Ballerkopp

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Hm, in diesem Zusammenhang wäre manchmal interessant, wieweit die "Altlasten" der Amnestieregelungen vergangener Waffengesetzverschlimmbesserungen deliktrelevant sind. (Was in diesm konkreten Fall noch nicht bekannt ist)

Die heutige Berichterstattung nimmt ja keine Rücksicht auf solche Feinheiten. Legaler Besitz bedeutet immer Sportschütze oder Jäger.

Gerade hier in Bayern wurden aber '72 wohl einige Waffen in WBK'N übertragen, jedoch ohne Mun-Erwerbsberechtigungen. Einem Zeitungsbericht von '99 zufolge gibt es alleine in unserem Landkreis über 3500 WBK-Inhaber mit insgesamt über 12000 Schusswaffen.

Wenn ich mir dann ansehe, wieviel bei den Gaumeisterschaften antreten, frage ich mich doch wo die alle hingekommen sind. Die Sportschützen und Jäger alleine können es nicht sein ?

[Dieser Beitrag wurde von Hoss am 29. Juli 2002 editiert.]

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