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IGNORED

Anmelden von Munition- was denn nun ???


SWAT

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Geschrieben

Hallo!

bei der nachfrage auf dem amt bekamm ich folgende antwort:

nur munition für die keine erwerbsberechtigung vorliegt

muß gemeldet werden. wie Daytona vorher schon berichtet

hat.

Adler

FRW 12218

Geschrieben

Zitat von Baumann [bei der nachfrage in meinem amt kam die antwort "jedes kaliber mit stückzahl angabe"

hab aber nicht gefragt ob sie das dann auch ständig haben wollen wenn munition durchgeht]

Tja,

ich für meinen Teil werde selbstverständlich die Munition anmelden.

Rein der Ordnung halber werde ich natürlich auch diejenigen Patronen inclusive Wildcats bzw. Büchsenmacherpatronen aufführen welche sich nicht in meinem Besitz befinden. chrisgrinst.gif

Wie gesagt: "nur der guten Ordnung wegen".

Ebenfalls wird oben genannte Aufstellung unsortiert erfolgen. AZZANGEL.gif

Vor einiger Zeit hat mir ein Büma gesagt, daß er gehört hätte: Munition von Jägern und Schützen sei zukünftig einzeln nach Zu- und Abgang aufzuführen und ständig der zuständigen Behörde mitzuteilen. gaga.gifgaga.gif

Um irgendwelchen schwachfugigen Diskussionen zu entgehen hab ich es erst mal so stehen gelassen.

Meine Gedanken zu diesen Thema hab ich mir dessen ungeachtet gemacht.

Als wiederladender Sportschießwaidmann kommen da so einige Veränderungen zusammen. Der gesetzestreue Bürger wird selbstverständlich bei jeder Veränderung seine Behörde via Fritzfax davon in Kenntnis setzen, nötigenfalls sechs mal am Tag. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

"Der guten Ordnung halber" wird´s grundsätzlich die komplette Aufstellung werden.

Sollte es wirklich soweit kommen, kann ich auf jeden Fall Aktien von Papierherstellen empfehlen! cool3.gif

In diesem Sinne.

Frank

Geschrieben

In Antwort auf:

Vor einiger Zeit hat mir ein Büma gesagt, daß er gehört hätte: Munition von Jägern und Schützen sei zukünftig einzeln nach Zu- und Abgang aufzuführen und ständig der zuständigen Behörde mitzuteilen.


Na klar,künftig melde ich auch dem Straßenverkehrsamt,wieviel Sprit ich gerade im Tank habe...

Gruß André

Geschrieben

In Antwort auf:

Na klar,künftig melde ich auch dem Straßenverkehrsamt,wieviel Sprit ich gerade im Tank habe...


auch nicht schlecht! lol chrisgrinst.gif

und an Deine Toilettenspülung kommt noch ein Gebührenzähler grin.gif

Frank

Geschrieben

Hallo,

jetzt mal noch aus nem anderen Blickwinkel, so als Laie mal...

@FWR, ihr seit meiner Meinung ja recht leichtfertigt mit eurer Aussage mad1.gif

Konkretes Beispiel, ich besitze mom. einen Schuss Leuchtspur im Kaliber 9x19mm.

So, ab 1.4.03 habe ich keine Erwerbserlaubnis mehr für diese Art von Patrone. mad1.gif (Fällt ab 1.4.03 unter die in der KWL einestuften Gegenstände, also somit KWKG)

So, nun wie vom FWR empfohlen, melde ich nun der zuständigen Behörde, ich habe noch Patronenmunition, fertig.

So, nun habe ich ja vermeintlich alles richtig gemacht, der 31.08.03 ist auch vorbei.

Am 01.09.03 kommt eine Kontrolle wegen der Aufbewahrung, nur wird der einzele Schuss 9x19mm Leuchtspur zufällig in meinen Tresor gefunden?

Und nun, für KWKG Patronen ist nicht mehr das zuständige waffenamt oder das BKA zuständig, sondern das Bundesministerium für Wirtschafft und Arbeit. Und das ein Verstoss gegen das KWKG erhebliche Folgen hat ist jedem klar, oder?

Wie beweisse ich nun, das ich die Patrone vor dem 1.4.2003 besessen habe? Und schon geht der Ärger los...

Den mein normales zuständiges Amt, hätte ja den Bestand an nun KWKG Munition, die bis zum 1.4. legal war, ja weitermelden müssen an das zuständige Amt nach Eschborn, oder?

Aber da ja wie empfohlen nur "Patronenmunition" gemeldet wurde, konnte mein zuständiges Amt ja auch nix mit KWKG erkennen und melden?

Oder sehe ich das falsch?

Gruß HUGO

Geschrieben

@Hugo:

Das mit der Leuchtspur ist denke ich sogar potenziell "heißer", als wenn man nur einfach verbotene Gegenstände in seinem Besitz hat. Für die verbotenen Gegenstände gibt es die Übergangsfrist bis 31.8.2003. Für KWKG Munition gibt es diese Frist nicht, soweit ich das gesehen habe. Das bedeutet, daß das Verbot sofort wirksam wird.

Jetzt ist natürlich die Frage was zu tuen ist? Das kann eigentlich nur die zuständige Abteilung im Bundeswirtschaftsministerium sagen. Aber wie muni schon berichtete, reden die anscheinend nicht mit jedem...

Eigentlich unhaltbare Zustände.

in dieser Situation muß man sich natürlich fragen, wie viel Lebensglück an diesen Patronen hängt. Ich persönlich würde sie delaborieren und wieder zusammensetzen, da mir der Aufwand für eine KWKG Genehmigung zu hoch wäre. Man will entschädigt werden? Ja wieviel Euros gibt für eine Patrone?

Aber wenn sie unbedingt erhalten bleiben soll, was ich Dir auch von ganzem Herzen gönnen würde, mußt Du wohl eine KWKG Genehmigung beantragen und am Besten den Antrag sofort rausschicken. Mit einer Anfrage wie zu verfahren ist, wenn der 1.4. verstrichen ist und der Antrag noch nicht genehmigt wurde...

Vielleicht melden die sich ja und bequemen sich zu sagen, was sie wollen.

Gruß,

frosch

Geschrieben

@hugo + frosch

Da ich bis heute noch keine Antwort von IS6a, noch vom BMWi+A Vb3 habe, werde ich morgen den Brief vom 14.1.2003 nochmals anmahnen und auf die Dringlichkeit hinweisen.Ebenso werde ich erwähnen, das ich nach 8 Tagen (falls kein Bescheid kommt) allen empfehlen werde, die eine!! (oder mehr) .22lfB, 7,65Br, 9mm Para,.45ACP. 7,62 Tokarev, 9mm Makarov als Leuchtspurpatrone (oder Explosiv/Brand/Hartkern) ihr Eigen nennen, eine Kriegswaffengenehmigung für deren weiteren BESITZ zu beantragen. "Kaltenteignungen kann es durch das Gesetz nicht geben!

Ich werde ihn auch darauf hinweisen, das ich alleine ca. 10.000 Patronen 9Para Lspur verkauft habe und das er im Extremfall dann mit 10-20.000 Anträgen rechnen muss. Also unterstüzt mich und stellt diese Anträge, sobald ich Bescheid gebe. Sagts auche denen, die nicht hier im Board lesen..ALLEN DIE ES ANGEHT....

Immerhin konnten diese Lspur-Patronen in den genannten Kalibern mal ganz legal im Bananaland gekauft werden...

Ebenso die anderen Patronen mit den Sondergeschossen, wenn man einen MES für Muni aller Art hatte. Und den haben auch gabz schön viele..

Wer was wissen will, bitte hier posten oder PN..

Gruesse, und denkt dran, : Nur wer sich wehrt, wird hier (von den Behörden) für voll genommen und erhält vielleicht etwas Beachtung (wenn schon keine Achtung!)

Gute Nacht

Muni

Geschrieben

In Antwort auf:

Vielleicht bin ich einfach doof,

klärt mich bitte auf: Was ist pyrotechnische Munition?

Sind das Leuchtkugeln für einen Flobert-Revolver?

Sind das Knallkörper, Raketen für Sylvester?

Danke

Apahatschi

leise kommt er an, steht seinen Mann, Feinde zu wehren, Freunde zu ehren

FWR XX.XXX


Hi, also Leucht(SIgnalsterne)zum Abschuss von frei verkäuflichen Schreckschusswaffen, pyrotechnische Munition der Klassen PM1, Sylvetserraketen und dergleichen Firlefanz musst Du nicht anmelden. Allerdings pyrotechnische Munition der Klassen PMII (z.B. Starenschreck!!)musst Du anmelden!!

Ebenso pyrotechnische Munition die der Erwerbsscheinpflicht unterlag (Schrotpatrone geladen mit fliegendem Blitzknall, Kal. 4 Leucht u.ä.)...

Aber Achtung:

§ 58 Abs.1 Satz 3 AUFMERKSAM lesen:

Hat jemand BERECHTIGT Munition VOR dem Inkrafttreten DIESES Gesetzes ERWORBEN,..für die aufgrund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese BEI INKRAFTTRETEN dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er...diese schriftlich anzumelden bla bla.

Merkt ihr den Fallstrick???

Falls also jetzt einer nur einen Schuss Muni anmeldet, für die er eben KEINE Berechtigung VORHER hatte...bumms kann er Ärger haben. Es ist nämlich keine Amnestie!! Es ist lediglich für viele, die schon immer!!(also schon von vor 1972) Munition legal besessen haben (da damals legal frei erworben) eine Hilfe, diese auch nach dem 1.4. weiterhin legal zu besitzen. Ebenso für alle, die sie danach (bis 31.3.2003) LEGAL erworben haben, aber evtl jetzt (oder in Zukunft) keine Erwerbsberechtigung mehr haben. Alle anderen fallen theoretisch durch den ROST...(oder wie soll man das sehen, Ihr Herren Rechtsverdr (äh..treter) wink.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

GHruesse

Muni

Geschrieben

@muni:

Das mit dem "berechtigt erworben" stimmt schon, aber einen unerlaubten Erwerb strafrechtlich nachzuweisen, ist da schon eine aufwendigere Sache, wenn keine ganzen Packungen mit Losnummern vorliegen.

Mir ist ein Fall bekannt, wo bei einem Munitionsbesitzer eine komplette Packung 9mm Luger gefunden wurde, für die er keine EWB hatte. Er hat einfach den Mund gehalten und hat sich fachkundigen Rat eingeholt. Auf sämtliche peinlichen Fragen des Ermittlungsapparates antwortete er, daß er die Munition "schon immer" hatte, sonnst nix. Trotz Losnummer auf der Packung, konnte nicht das Herstellungsdatum der Munition ermittelt werden. Der Südamerikanische Hersteller äußerte sich einfach nicht und der Importeur hatte über dieses Los auch keine Daten vorliegen.

Das Verfahren wurde ohne Prozeß eingestellt und er erhielt die Munition sogar wieder zurück.

Dem Staatsanwalt hat das garnicht gepaßt.

Gruß,

frogger

Geschrieben

@muni:

Für Deine Kunden kann es ja richtig bitter werden, wenn Sie sich einfach Dein Munitionshandelsbuch für Kurzwaffenmunition abgreifen...

10000 oder mehr Hausdurchsuchungen bei ahnungslosen, rechtschaffenden Bürgern...

Viel Spaß!

Gruß,

frosch

Geschrieben

In Antwort auf:

wenn man einen MES für Muni aller Art hatte.

Muni


Hallo,

dazu hätte ich jetzt doch mal zwei Fragen:

1.) Muß in solch einem MES der Zusatz "für Muni aller Art" drinstehen?

2.) Wenn z.B. eine Beschränkung auf ein bestimmtes Zündsystem besteht, schränkt das doch die Art des Geschoßtyps nicht ein - oder? Also hätte man doch eigentlich einen MES "Muni aller Art", solange jede Patrone der genehmigten Zündung entspricht.

Grüße rainbow.gif

Hamster

Geschrieben

In Antwort auf:

@muni:

Für Deine Kunden kann es ja richtig bitter werden, wenn Sie sich einfach Dein Munitionshandelsbuch für Kurzwaffenmunition abgreifen...

10000 oder mehr Hausdurchsuchungen bei ahnungslosen, rechtschaffenden Bürgern...

Viel Spaß!

Gruß,

frosch


Hi Fröschlein,

1) darf der Gesetzgeber/Behörde nicht einfach das "Munitionshandelsbuch oder auch ein Waffenhandelsbuch" abgreifen...Er darf fallbezogen um Auskunft bitten (und hat dann Anrecht auf Auskunft), wenn er in einem speziellen Fall ermittelt. Allgemeine Auskünfte -und das wären diese dann ja, darf er nicht erhalten. Da gibts einige Urteile dazu..

Abgesehen davon, waren die Verkäufe von Sondermunition immer Ausfluss meiner Geschäftstätigkeit eines Waffengeschäftes, das ich noch im Ausland habe und die Messeverkäufe erfolgten aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Städte. Ich wusste schon,warum ich das so handhabte....Und in dem Land, wo dieses Geschäft ist, führt man kein MHB.. wink.gif

Ein bisschen kenne ich auch meine Pappenheimer......

@Hamster

Die Formulierung im Gesetz ist halt so...was man selbst darunter subsummiert, muss halt nicht immer dem Gesetzestext entsprechen. Ich habe keine "nicht zugelassene" Munitionen an Personen verkauft, die diesen Eintrag "Munition aller Art" nicht hatten, alleine schon deshalb, um mir den "Buckel" freizuhalten. Was andere machen, ist für mich von sekundärem Interesse..

Die Formulierung des früheren §17 war nun mal eindeutig, der sprach immer nur von Personen, die einen "Munitionserwerbsschein FÜR MUNITION ALLER ART" hatten. Da war nix nach Zündungsarten etc. aufgeschlüsselt. Alleine aus der Formulierung eines solchen Satzes "Munition mit RF oder xx-Zündung" in einem MES ergibt sich ja bereits eine Einschränkung, die die Behörde machen wollte; sonst hätte sie ja schreiben können, wie im Gesetz selbst vorgesehen: MUNITION aller ART. Einen MES mit dieser einschränkenden (wenn auch grosszügigen) Redewendung , würde ich nicht dafür gut befinden, andere, als in den Tabellen 1-9 der 3.WaffV aufgeführten Munitionsarten zu erwerben.

Bei der Leuchtspur war das anders...die besass mal zu einem gewissen Zeitpunkt eine Zulassung, und konnte aufgrund dessen, auch an alle mit "normalem" MES oder Eintrag in die WBK verkauft werden.

Alles nicht so einfach..

Noch an Hamster; Den Bescheid über die Freistellung der HL-Munition vom KWKG hat das DWJ. Vielleicht mal dort anfragen. Ins Netz zum Downloaden stelle ich keine persönlichen Bescheide. Offizielle mag das DWJ ins Netz stellen, wenn die möchten.

Gruesse

Muni tongue.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

@muni:

Das mit dem "berechtigt erworben" stimmt schon, aber einen unerlaubten Erwerb strafrechtlich nachzuweisen, ist da schon eine aufwendigere Sache, wenn keine ganzen Packungen mit Losnummern vorliegen.

Mir ist ein Fall bekannt, wo bei einem Munitionsbesitzer eine komplette Packung 9mm Luger gefunden wurde, für die er keine EWB hatte. Er hat einfach den Mund gehalten und hat sich fachkundigen Rat eingeholt. Auf sämtliche peinlichen Fragen des Ermittlungsapparates antwortete er, daß er die Munition "schon immer" hatte, sonnst nix. Trotz Losnummer auf der Packung, konnte nicht das Herstellungsdatum der Munition ermittelt werden. Der Südamerikanische Hersteller äußerte sich einfach nicht und der Importeur hatte über dieses Los auch keine Daten vorliegen.

Das Verfahren wurde ohne Prozeß eingestellt und er erhielt die Munition sogar wieder zurück.

Dem Staatsanwalt hat das garnicht gepaßt.

Gruß,

frogger


Hi Frosch nochmals: Genau diese Fälle, waren es, die die Ermittlungsbehörden dazu gedrängt haben, beim Gesetzgeber diese blöde "Besitzgenehmigung" durchzusetzen....die messerscharf folgerten: Danach haben wir jeden am Wickel,der seine Munition NICHT angemeldet hat. Und vielleicht noch ein paar mehr..siehe mein Posting vorher.

Ich will jatzt mal nicht noch ein paar Leute wach machen; aber (nicht nur) ich kann an 90 Prozent der Patronen (ich brauche KEINE Schachtel mit Losnummer) der letzten 12!! Jahre nachweisen, WANN sie gefertigt wurden. Komischerweise wissen das manche E-Behörden noch nicht mal..wie das geht.

Happy Weekend

muni AZZANGEL.gif

Geschrieben

@muni:

Etwas spitzfindig:

Das Gesetz fordert nur die Meldung von berechtigt erworbener Munition, nicht die Meldung von unberechtigt erworbener Munition. Ergo braucht unberechtigt erworbene Munition nicht gemeldet zu werden.

Mögen die Volljuristen darüber streiten...

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

@muni:

Etwas spitzfindig:

Das Gesetz fordert nur die Meldung von berechtigt erworbener Munition, nicht die Meldung von unberechtigt erworbener Munition. Ergo braucht unberechtigt erworbene Munition nicht gemeldet zu werden.

Mögen die Volljuristen darüber streiten...

Gruß,

frogger


Ne haste Recht...die Nichtanmeldung ist ja auch nicht strafbewehrt; lediglich der Besitz von nichtangemeldeter Muni nach dem 1.4. (oder wie? Die Anmeldefrist ist ja auf den 31.8. verlängert/also kann theoretisch der Besitz ohne Anmeldung ja nicht verboten sein, wenn ich diese bis 31.8. noch vornehmen kann!!)

Gruesse

muni

Geschrieben

Moin muni,

sehe ich auch so, daß der Besitz bis 31.8 noch frei ist. Interessant wäre im geschilderten Fall des unberechtigten Erwerbs, welcher aber verjährt ist, ob eine Strafbewehrung vorhanden ist, weil es für diesen Fall im Gesetz keine Übergangsvorschriften gibt...

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hallo

Bitte um Auskunft wie ich mich verhalten soll.

Folgender Sachstand:

Ich bin Wiederlader, dadurch ist es mir bis jetzt möglich Munition in allen erdenklichen Kalibern zu laden. Der Besitz solcher Munition ist ja durch das jetzige WaffG gedeckt , weil nur der Erwerb Strafbar ist nicht der Besitz. Jetzt habe ich Theoretisch einige Tausend Patronen in einigen dutzend verschiedene Kalibern. Der Besitz dieser Kaliber ist nach dem neuen WaffG ja verboten weil ich keine MES für einige Kaliber habe.

1. Was melde ich bei der Behörde an?

2. Wie will mir im Ernstfall die Behörde den Zeitpunkt des Wiederladens nachweisen. gr1.gifgr1.gifgr1.gif

ein ratloser Waffenschmied

Geschrieben

Moin Waffenschmied,

ich halte in Deinem Fall die Meldung nach Kategorien für ausreichend. Du kannst aber auch Kaliber und Anzahl melden mit Hinweis auf originären Erwerb nach §27 SprenG.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Die Behörde braucht Ihnen den Zeitpunkt des Wiederladens nicht nachweisen.

Wiederladen vor dem 1.4.2003 ist kein Erwerb i.S. des WaffG - deshalb dürfen Sie auch alle Kaliber laden.

Melden müssen Sie aber nur Munition die Sie "berechtigt erworben" haben und nur dafür gilt die Meldung auch als Besitzerlaubnis.

Nicht erworben - nicht melden - keine Besitzerlaubnis.

Geschrieben

@700NE

Ich widerspreche!

Er hat durch laden/wiederladen die Munition erworben. Er hat sie auch berechtigt erworben in Form des genehmigungsfreien originären Erwerbs, der unter §27 SprengG fällt und bisher das Waffenrecht nicht tangierte.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Wiederladen oder laden von Patronenhülsen ist Herstellen von Munition. Als solches ist es im alten Waffengesetz nur geregelt, wenn es gewerblich erfolgt. Es ist kein Erwerben im Sinne des (alten) WaffG sonst wäre auch eine Erlaubnis nach §29 (altes) WaffG erforderlich.

Der §58 (neues) WaffG stellt aber im Wortlaut auf den berechtigten Erwerb ab. Nicht auf den Besitz, denn dieser war bisher ja Erlaubnisfrei.

Wiedergeldene (selbstgeladene) Munition ist vom §58 neues WaffG nicht erfasst.

Geschrieben

@700NE

Diese regelung erfaßt auch den Altbesitz vor 1972. Die hatten auch keine Erwerbsberechtigung und werden von diesem Paragraphen erfaßt. berechtigt erworben heiß hier nicht, daß eine MES vorgelegen hat -die haben Jäger auch nicht-, sondern nur daß eben nicht unberechtigt erworben wurde.

Gruß,

frosch

Geschrieben

In Antwort auf:

Diese regelung erfaßt auch den Altbesitz vor 1972. Die hatten auch keine Erwerbsberechtigung und werden von diesem Paragraphen erfaßt. berechtigt erworben heiß hier nicht, daß eine MES vorgelegen hat -die haben Jäger auch nicht-, sondern nur daß eben nicht unberechtigt erworben wurde.


Das ist alles richtig, es trifft aber auf selbst hergestellte Munition nicht zu denn diese wird ja hergestellt nicht erworben.

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