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IGNORED

abgefeuerte = kriegswaffe ?


ulrich falk

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Geschrieben

Keine Ahnung.

Aber die Hülse einer 40cm-Schiffsgranate als Aschenbecher ist legal. Ebenso von einer 20mm.

Wenn die TOW also innen praktisch hohl ist... kein Sprengmittel, keine Elektrik, kein Antrieb, dann dürfte es funktionieren?!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von ulrich falk:

könnte eine abgeschossene übungs-tow (rakete) noch in irgendeiner hinsicht als kriegswaffe einzustufen sein?

was meint ihr?

Ulrich,

ich denke eher nicht. Es sei denn, sie wäre ohne weitere Probleme wieder gebrauchsfähig zu machen oder enthält noch gebrauchsfähige Teile - Steuerungselektronik zB. - die auch als Kriegswaffe gelten können. Ansonsten reihe ich solch ein Teil eher in die Kategorie Müll oder ähnliches ein. Da am Ende der Flugbahn immer noch genügend kinetische Energie vorhanden ist um eine gehörige Deformation des Flugkörpers einzuleiten. Willst Du Dir solch ein Teil in den Garten stellen oder warum fragst Du?

spacegun

Geschrieben

Folgender Fall 1994 geschehen in Overrath bei Koeln:

Bei einer Hausdurchsuchung, die im nachhinein (nach Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung) als illegal von den Gerichten erklaert wurde, wurde u.A. eine Gewehrgranate bei einem Waffenhaendler (Otto M.) gefunden. Diese hatte Otto in Dortmund auf der Boerse gekauft und war natuerlich nicht mehr scharf.

Die Kripo hatte allerdings troz aller Proteste Diese beschlagnahmt, mit allem anderen Dingen die nach Waffen, Messer oder anderen Dingen aussahen, die verboten sein koennten. Dieses Eigentum ist teilweise bis heute verschollen oder durch unsachgemaessen Transport und/oder Lagerung beschaedigt worden.

Diese besagte Gewehrgranate ist ausserdem dann dem Sprengkomando der BW uebergeben worden, die kurzerhand diese mit alter Mun gesprengt hat, ohne sie vorher zu begutachten!

Otto wurde troz fehlens dieser "Granate", die kein Sachverstaendiger je in der Hand hatte, wegen Besitz einer KWKG kontrollierten Waffe verurteilt. Dieses Urteil ist zwar immer noch nicht rechtskraeftig, da es immer noch in Revision "anhaenig" ist.

Mein Rat: Wer schon in DE lebt, sollte sich nicht solchen Aerger vorprogrammieren, denn Recht haben und Recht bekommen, ist in DE eine Geldfrage! Denn auch wenn man die Rechtskosten irgendwann wiederbekommt (was auch nicht sicher ist, denn viele solche Faelle enden im Vergleich; was beliebt bei Anwaelten ist, denn dann kassiert Dieser hoehere Gebuehren), muss man erst einmal die Kosten vorlegen, und wer will schon 10.000-15.000 Euro (oder noch mehr!) "mal eben" vorlegen.

Da dabei "kriminelles" Handeln unterstellt wird, schwindelt sich auch die Rechtschutzversicherung aus solchen Dingen herraus!

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ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

NRA, FWR 2711

Geschrieben

mein rat:

wenn man keine ahnung von deutschem recht hat - insbesondere prozessrecht und dem anwaltlichen gebührenrecht - soll man sich besser nicht dazu äußern, weil man sich sonst nur blamiert.

das schadet dann gleich der glaubwürdigkeit der ganzen geschichte ...

Geschrieben

Ach ja, vielleicht sollte man nicht die Augen vor der Realitaet verschliessen.

Aber als Anwalt ist man natuerlich um den guten Ruf bemueht, das liegt ja im Geschaeftsintresse, Wahrheit leider ja nicht!

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NRA, FWR 2711

Geschrieben

Hallo,

m. E. nein.

In der KWL sind zwar unter Teil B I.7. Lenkflugkörper enthalten aber eine Übungs-TOW ist zur Kriegsführung wohl wenig geeignet.

Vergleiche hierzu die Leuchtspurpatronen DM 48, DM48B1 oder DM 48A1B1.

Anders sieht es mit dem Antrieb aus. Triebwerke für Waffen der Nummer 7-9 KWL sind Kriegswaffen. Ob die ÜB den gleichen Antrieb wie das Gefechtsmodell wäre zu klären.

Ebenso woher das gute Stück stammt (das ist aber eine andere Frage wink.gif)

Grüße

Robert

PS: Keine Rechtberatung und keine Expertenmeinung sondern meine ganz persönliche Sicht der Dinge cool.gif.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von MarcDW:

-snip-

Aber als Anwalt ist man natuerlich um den guten Ruf bemueht, das liegt ja im Geschaeftsintresse, Wahrheit leider ja nicht!

Also wenn jetzt ein paar Anwälte (und solche die es werden wollen wink.gif) sauer sind würde ich das verstehen.

Grüße

Robert

[Dieser Beitrag wurde von Robert Schuhbauer-Struck am 06. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

mir ist es ja wurst, führe ich dich halt vor, wenn du schon darum bettelst.

Zitat:

Original erstellt von MarcDW:

Mein Rat: Wer schon in DE lebt, sollte sich nicht solchen Aerger vorprogrammieren, denn Recht haben und Recht bekommen, ist in DE eine Geldfrage!

nicht richtig. im unterschied zum us-amerikanischen rechtssystem gibt es in deutschland rechtsberatungs- und prozesskostenhilfe für diejenigen, die sich das streiten selbst nicht leisten können.

in usa gibt's nichts derartiges.

Zitat:

Denn auch wenn man die Rechtskosten irgendwann wiederbekommt (was auch nicht sicher ist, denn viele solche Faelle enden im Vergleich; was beliebt bei Anwaelten ist, denn dann kassiert Dieser hoehere Gebuehren)

höhere gebühren beim vergleich? wo hast du denn das her? die gebühren errechnen sich (für alle nachvollziehbar und im voraus bestimmbar) aus dem streitwert. wie der prozess endet ist dabei völlig egal (wenn vor dem vergleich keine beweise erhoben werden - was sonst unumgänglich ist - wirds sogar wesentlich billiger).

im land der unbeschränkten schadensersatzforderungen, will der anwalt hingegen erst mal bares oder eine prozentuale gewinnbeteiligung (was dann dazu führt, dass der anwalt (der in den usa übrigens keine hochschule besuchen muss, damit er anwalt wird, geschweigedenn zwei staatsprüfungen ablegt) aus eigeninteresse vor gericht lügten, dass sich die balken biegen; soviel zum thema "wahrheit") bevor er dir auch nur die tür aufmacht.

vergleich bei was überhaupt? dein "otto" hat (angeblich seit 8 jahren!) einen strafprozess an den hacken; da gibt es gar keinen vergleich.

Zitat:

...muss man erst einmal die Kosten vorlegen, und wer will schon 10.000-15.000 Euro (oder noch mehr!) "mal eben" vorlegen.

das einzige, was vorgesteckt werden muss sind die gerichtskosten und das sind (wiederum nach streitwert bestimmbar) wenige hundert euro. den anwalt bezahlt man nachher und auch der kostet keine zehntausende euro (die anwaltschaft würde es freuen).

wenn man sich denn überhaupt einen anwalt nehmen will wozu einem ja (in den meisten prozessen) keiner zwingt; selbst ist der mann?

aber auch hier ist wiederum unklar, von was du überhaupt sprichst, denn im strafprozess trägt der verurteilte die kosten erst nach dem (rechtskräftigen) urteil (also hat ottochen noch nicht einen pfennig bezahlt).

Zitat:

Da dabei "kriminelles" Handeln unterstellt wird, schwindelt sich auch die Rechtschutzversicherung aus solchen Dingen herraus!

auch wieder verkehrt: am beispiel der örag-waffenrechtsschutz siehst du, dass der versicherungsschutz den vorwürf strafbaren verhaltens einschließt; das ist üblich und natürlich höchst sinnvoll (nur wenn die vorsätzlichkeit per urteil attestiert wird, holt sich die versicherung das geld wieder von dir; auch das ist verständlich).

nur ein (versprochen!) wort zu der räubergeschichte an sich:

ich kann mir in deutschland kein gericht vorstellen, dass zu einem schuldspruch wegen unerlaubte kriegswaffenbesitzes kommt, wenn nicht ein beweis dafür vorliegt, insbesondere das corpus delikt (leere gewehrgranate) vor prozessbeginn zerstört worden ist.

p.s.: übrigens bin ich kein rechtsanwalt; ich weis nicht, wer das immer aufbringt...

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 06. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

1.Betteln brauche ich nicht, ich lebe ja nicht in DE!

2.Ihre Ausfuehrungen sind teilweise falsch und entsprechen nicht der Realitaet.

3.Warum benutzen Sie eigendlich zwei verschiedene Namen im Forum?

4.Als Mod sollten Sie diesem Thread jetzt zumachen!

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Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von MarcDW:

1.Betteln brauche ich nicht, ich lebe ja nicht in DE!

*gähn*

Zitat:

2.Ihre Ausfuehrungen sind teilweise falsch und entsprechen nicht der Realitaet.

welche ausführen, wo und warum? argumente, keine haltlosen behauptungen!

Zitat:

3.Warum benutzen Sie eigendlich zwei verschiedene Namen im Forum?

einen für moderative angelegenheiten und einen für private meinungsäußerungen.

Zitat:

4.Als Mod sollten Sie diesem Thread jetzt zumachen!

bin ich hier mod?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von falcon:

mir ist es ja wurst, führe ich dich halt vor, wenn du schon darum bettelst.

Manche Leute schreien halt danach. Wer ein zu weiches Herz hat (Du und ich), läßt sich dann gelegentlich breitschlagen. *sniff*

Zitat:

höhere gebühren beim vergleich? wo hast du denn das her?

Er hat an die 15/10 Gebühr des außergerichtlichen Vergleichs gedacht. Ist aber hier eh' neben der Sache, da das Beispiel dem Strafprozeßrecht entstammt, und dort gibt's zwar "Verständigung im Strafverfahren", gesunde und faule Verfahrenseinstellungen, Diversion etc., aber eben keine Vergleiche.

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...muss man erst einmal die Kosten vorlegen, und wer will schon 10.000-15.000 Euro (oder noch mehr!) "mal eben" vorlegen.

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Zitat:

das einzige, was vorgesteckt werden muss sind die gerichtskosten und das sind (wiederum nach streitwert bestimmbar) wenige hundert euro. den anwalt bezahlt man nachher

Und Gerichtskosten auch nur im Zivilprozeß. Zum zweiten Punkt: das müßte aber ein sehr törichter Anwalt sein. Je nach voraussichtlichem Aufwand eines Strafverfahrens (bei einer KWKG-Sache gegen einen Händler nimmt man natürlich mehr) wird man einen Vorschuß zwischen 500 und 5000 DM einholen, bevor man tätig wird. Strafverteidiger nehmen etwas mehr Vorschuß als Zivil- oder Verwaltungsrechtler, vernünftigerweise. I.d.R. ist im Waffenrecht ein Vorschuß zwischen 1000 und 3000 DM sinnvoll.

Zitat:

(nur wenn die vorsätzlichkeit per urteil attestiert wird, holt sich die versicherung das geld wieder von dir; auch das ist verständlich).

Nein, zwar nicht "verständlich", aber üblich, weil durch die ARB vorgegeben. Wenn (ein Fall aus den vergangenen Monaten) ein Händler wegen einer Waffenhandelsbuch-Owi zu 2636,- DM Geldbuße veranlagt wurde, und das Gericht das dann dank entsprechender Verteidigung auf 250 Euro heruntersetzt, kann sich die Versicherung leider dennoch auf einen Leistungsausschluß berufen, wenn Vorsatz vorlag (im Strafrecht bin ich mir sicher, im Owi-Recht gilt es m.W. jedenfalls nach den dortigen Vertragsbedingungen auch - letzteres müßte ich noch einmal im Harbauer checken). Das ist zugegebenermaßen unbillig, dazu muß man aber die ARB ändern.

Carcano

[Dieser Beitrag wurde von carcano am 07. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

Hallo Leute,

recht herzlichen Dank an "carcano" und "falcon". Es freut mich dass ich "MarcDW" diesmal nicht belehren musste und dass auch andere merken was er hier fuer'n Schmarrn zum besten gibt. Sonst glaubt noch einer ich haette hier was persoenliches gegen ihn.

Ich mein er kann ja nichts dafuer, ist eben der Amerikanische Einfluss wenn mann sich zu sehr anpasst, da wird man so, wenn man nicht aufpasst.

Gruss Skipper

PS: Um auf die FK Teile zurueck zu kommen. ALLE Streitkraefte die die Dinger benutzen verschrotten die restlichen Teile nach Gebrauch. Nach Vorschrift DUERFTEN keine Teile im Handel sein. Irgendwer hat, wenn doch eins auftaucht, das Ding unrechtmaessig erworben. Man handelt sich mit dem Zeug u.U. nur Aerger ein.

Geschrieben

Ich will ja hier keinem auf dem Schlips treten, aber könnt Ihr eure privaten Probleme nicht per E-Mail klären?

Der Beantwortung der Frage ist dies nämlich nicht gerade zuträglich, und wer von euch nun mehr Ahnung vom Deutschen oder Amerikanischen Prozessrecht hat ist ,denke ich, nicht Inhalt der Frage, oder?

Ich hab ja nix gegen eine saftige SACHLICHE Diskussion, aber auf eine persönlich angreifende und provozierende Ebene solltet Ihr das HIER nicht ziehen.

Geschrieben

@Marc: kiep kuhl!

Du spritzt hier ziemlich viel Galle durch mehrere Foren und Threads.

Mäßige Dich, oder ich übernehm das!

Wenn ich mir das so recht überlege hat der Thread seine Laufzeit erreicht.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

[Dieser Beitrag wurde von Mike Brauer am 08. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

Ahh, hallo, mein Freund der sich hinter Anonymitaet verstecken muss, ist auch schon aufgewacht.

Da Du so tolle deutsche Tugenden (Deine nationalistische Einstellung hast Du mir ja schon sehr aufschlussreich erklaert) hast, wie den typischen Drang der Belehrung Aller um Dich herum, belehrts Du mich doch bitte mal zu Deiner Person?

1.Welche Lizenzen haelst DU denn das man Dich Skipper nennen sollte?

2.Sei doch nicht so scheu und teile doch wenigstens Deinen Vornamen mit uns, aber nicht mogeln, gelle!!

3.Ein Oertchen oder vom welchen Land Du kommst wird Dich doch auch nicht an den Mast bringen?

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