Zum Inhalt springen
IGNORED

Aufbewaren von Munition


Tatonka

Empfohlene Beiträge

Frage zum neuen Waffenrecht

Darf ich eine Pistole 9x19 mit Munition für Revolver in einem B-Schrank und im nächsten B-Schränkchen einen Revolver im Kaliber .357mag zusammen mit Munition 45ACP usw.

Dem Ein-bzw. Schrankaufbrecher steht keine schußfähige Waffe

zur Verfügung.

Wär das so möglich?

Gruss Tatonka

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei strenger Auslegung des Gesetzestextes darfst Du das nicht, da nur von Waffen und Munition und nicht von Waffen und dazu passender Munition geschrieben wurde.

Bei sinngemäßer Auslegung sollte es eigentlich möglich sein.

Aber wie ich unsere Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung kenne, müssen wir wohl von einer strengen Auslegung des Gesetzestextes ausgehen.

Blackhawk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... wenn Du schon zwei B-Schränke hast ... warum tust Du nicht in den einen die Munition und in den anderen die Waffen??? confused.gifconfused.gifconfused.gif

(Oder Du tust in den einen die Waffen, verkaufst den anderen und kaufst für den Erlös eine Stahlkiste. Dann sollte sogar noch Geld für mehr Munition (oder Schokolade oder sonstwas) übrig sein!)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Tatonka,

wie bereits geschrieben: Ich würde in Deinem Fall einfach die beiden KWs in einem Tresor unterbringen und die Munition im anderen.

Interessanter finde ich die Frage, ob folgende Kombination erlaub ist:

Stufe A Tresor: Langwaffen zusammen mit Kurzwaffenmunition

Stufe B Tresor: Kurzwaffen zusammen mit Langwaffenmunition

Gruß

JM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch da gilt die obige Antwort von Blackhawk !

Logischerweise : J a

Buchstaben des Gesetzes : N e i n

Und seit wann erheben bei uns Gesetze einen Anspruch auf Logik chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wie wird dann die Munition aufbewahrt wenn ich kein entsprechender Platz im B-Schrank vorhanden ist? Lt. Gesetz muß Munition, getrennt in nichtzertifiziertem Stahlbehältnis aufbewahrt werden. Bedeutet getrennt in diesem Zusammenhang, Munition auch im B-Schrank, nur getrennt durch Stahlbehältnis von der Waffe? So, was ist denn ein nichtzertifiziertes Stahlbehältnis?? Reicht da ein großer, abschließbarer Stahlschrank von Schäfershop, der aber neben dem B-Schrank steht???

Gruss hotknife

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hotknife-

das Gesetz sagt dazu nichts Konkreteres als die getrennte Aufbewahrung.

Der Verordnungsentwurf (von dem wir alle hoffen, daß er soooo nicht Gesetz wird chrisgrinst.gif) wird etwas konkreter(kannst Du ja im WO Thread nachlesen).

Mein Tip (hab ich selbst so gemacht) mit dem Du auf der sicheren Seite bist : Derzeit werden wegen Änderungen der Sicherheitsklassen A und B Schränke überall im Sonderangebot für recht billig Geld angepriesen. Da es (eben nach dem Entwurf) nicht auszuschließen ist, daß die Menge begrenzt wird (die Rede ist von 10.000 Schuß) bevor ziemlich hohe Anforderungen an die Lagerbedingungen gestellt werden, ist ein kleiner A Schrank eine sichere und bezahlbare Lösung ! Und - wer kauft schon den Jahresvorrat an Munition auf einmal - wär mein Büchsenmacher ja traurig wenn ich nicht ab und zu mal vorbeischaue wink.gif

Gruß Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Und - wer kauft schon den Jahresvorrat an Munition auf einmal


@Mouche: Das mag ja vielleicht auf 9 Para zutreffen. Bei KK-Gewehren ist das etwas anders: Da verbringt man relativ viel Zeit damit, ein Los zu finden, das einen möglichst kleinen Streukreis hat.

Hat man das, mit recht hohem Kosten- und Zeitaufwand (sinnvolle Auswahl: 300-500 Euro) endlich gefunden, ist man durchaus an >10.000 Schuss interessiert. Oder zumindest an 10.000 (= 2 Kartons).

Wenn dann noch ein kleiner Rest der alten Charge bzw. eine andere Waffe (bei mir ne C96) existiert, ist man Ruck-Zuck über der 10.000er Marke und kann sich nen Banktresor anschaffen.

DAS wäre tatsächlich ein weiterer Sargnagel, und diesmal trifft es insbesondere die DSB-KK-Disziplinen. eek2.gifeek2.gifeek2.gif

Gruß, Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Ronald R-

ich hab das tatsächlich nicht aus der Perspektive gesehen!

Das Argument i s t einleuchtend und da es hier ja ein Problem ist, das ganz speziell mit Bedürfnissen im KK Bereich begründbar ist(gilt sicher bei besseren Schützen als mir auch für den GK Bereich,aber der ist ja politisch böse chrisgrinst.gif), sollten die Verantwortlichen das zum Anlaß nehmen, diese letztlich sinnlose Beschränkung -warum ist bei über 10000 Schuß die Gefahr größer als bei 10000- mit dem sachlichen Argument zu verhindern.

Ich schieße leider nicht in einem Leistungsbereich in dem die Munitioncharge sich irgendwie bemerkbar macht blush.gif

Mouche =(ist eher Traum als Wirklichkeit tongue.gif)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.