Harley Posted November 8, 2002 Share Posted November 8, 2002 Stimmt es, dass B-Schränke, wenn sie leichter als 200 kg sind, fest eingebaut sein müssen, um noch der B-Kategorie zu entsprechen? Es gibt doch viele leichtere Schränke, die als "B" verkauft werden, und zwar ohne den Zusatz, dass sie fest eingebaut sein müssen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
GreenHunter Posted November 8, 2002 Share Posted November 8, 2002 Diese 200kg "Vorschrift" gibt es! Dieses kommt aus den Versicherungsbedingungen und den Empfehlungen der Kripoberatungen (an die sich die Behörden sehr gerne halten). Solltest Du also einen B-Schrank haben, der unter 200KG hat, am besten mit Bodenanker (Schwerlastanker) befestigen. Ich habe auch einen noch wesentlich schwereren Schrank einer höheren Si-Stufe verdübelt ..... besser ist besser Gruß GreenHunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted November 8, 2002 Share Posted November 8, 2002 @Harley: Ein B-Schrank bleibt ein B-Schrank. Alles weitere sind ausschliesslich versicherungstechnisch relevante Bedingungen. Stimme aber GreenHunter ansonsten zu: dübeln, schrauben, kleben, Hund, Schwiegermutter ... alles notwenige veranlassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted November 8, 2002 Share Posted November 8, 2002 u.a.: Info In Antwort auf: Auf Grund des Bedingungswerkes der deutschen Sachversicherer, wird auch in Zukunft die Forderung nach dem Mindestgewicht von 200 kg (Hausrat) bzw. 300 kg (Banken und Gewerbe) von Schränken grundsätzlich beinhalten werden müssen. Der VdS empfiehlt auch leichtere Produkte bei sach- und fachgerechter Verankerung (gemäß Einbauempfehlung des Herstellers) fallweise in Deckung zu nehmen. Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 300 kg aufweisen oder gemäß der Montageanleitung verankert werden Alle Schränke mit einer Masse von weniger als 1000 kg müssen mit einer Verankerungseinrichtung ausgestattet sein. Jedem VdS-anerkannten Behältnis wird eine Betriebs und Montageanleitung beigefügt. Wegen der Schlüsselaufbewahrungsklausel bzw. dem hohen Schlüsseldiebstahl-Risiko, empfehlen die Versicherungen elektronische oder mechanische Zahlenschlösser color> siehe auch: Webseite: VDS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas2608 Posted November 9, 2002 Share Posted November 9, 2002 Wie schon geschrieben. Jedoch ist die Zuordnung der Schränke zu den Sicherungsklassen von der Bauweise und Ausführung abhängig (1 Wandig, 2 bzw. mehrwandig, Füllmaterial, Verriegelungen, Schlösser..) die Gewichtsangaben beziehen sich i.d.R. auf die Versicherungseinstufung. Was bringt ein Schrank als Wertschutzschrank oder Klasse B, O, wenn geneigte Einbrecher ihn einfach unter den Arm klemmen können? Das der Aufbruch wesentlich erschwert ist, ist zwar schön, wird aber keinen interessieren, wenn der Schrank erst mal in der Werkstatt mit Flex und Schweissbrenner steht! daher sind die Empfehlungen über Gewichte und Befestigungen sinnvolle Zusätze um die Sicherheit zu gewährleisten. Einen 200KG Schrank oder größer kann mann sich nicht so schnell "unter den Arm klemmen" und mitnehmen wie einen 50KG Tresor aber mit geeigneten Hilsmitteln ist auch dieser schnell abtransportiert! Deshalb: Immer gut Befestigen! Vor Ort ist es da schon ungleich schwerer einen Schrank mit einer hohen Sicherheitsklasse zu öffnen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Harley Posted November 9, 2002 Author Share Posted November 9, 2002 Sicher ist der Schrank nicht so leicht mitzunehmen, wenn er schwerer oder verdübelt ist. Aber ich möchte keinen 200 kg-Schrank in den 3. stock schleppen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Und ob ich in einer Mietwohnung mit Schwerlastankern rumdübeln möchte, weiss ich auch nicht so recht. Ausserdem ist es letztendlich eine Preisfrage: Und da ich eh erstmal nur 1 Kurzwaffe unterzubringen haben werde (und mir das Geld dafür schon zusammensparen muss), komm ich auch mit einem kleineren leichteren Schrank aus, der aber trotzdem die gesetzlichen Vorgaben erfüllen muss. Und ob ein leichterer DAS tut wollte ich wissen, nicht welche Versicherungsklassen es gibt usw. Da es erlaubt zu sein scheint, beispielsweise einen 50 kg-B-Schrank zu verwenden, führt mich das aber zu einer weiteren Frage: Darf ich darin Muition & Waffe zusammen aufbewahren, oder muss es in dem Schrank ein extra Fach geben? Würde eine einfache abschliessbare Metallkassette im B-Schrank reichen, oder gar Waffe im B-Schrank und Munition ausserhalb in einer abschliessbaren Kassette? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted November 9, 2002 Share Posted November 9, 2002 @harley: Kauf dir einfach einen leichteren B-Schrank oder Tresor + eine abschliessbare Kiste für die Muni. Diese kannst du auch ausserhalb des Schrankes stellen. Nachsatz: an der Rückwand musst du einen auch leichteren B-Schrank immer. Ansonsten kippt der beim Öffnen nach vorne, aufgrund der Schwere der Tür! Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted November 9, 2002 Share Posted November 9, 2002 Solange nichts passiert, solange ... -> aber falls der Tag X gekommen ist, dann hat man sehr viele Fragen, die Du dann beantworten mußt (z.B.: Zuverläßigkeit im Sinne des WaffG). Link to comment Share on other sites More sharing options...
GreenHunter Posted November 9, 2002 Share Posted November 9, 2002 @Harley Ich gehe einmal von Deinen letzten Angaben aus: Mietwohnung - 3.OG - kleinen B-Schrank ca 50Kg Diese kleinen Schränke, auch Möbeltresor genannt, haben die Befestigungsbohrungen meist auf der Rückseite und nicht wie die "großen" Schränke im Boden. Ein Andübeln an der Wand (Massivwand) ist also kein Problem. Alternativ: kauf Dir einen Wandschrank Kl.B und gieße Dir ein Betonsockel (gem. VdS Vorgaben) um den selben. Das kannst Du auch nach einem Umzug wieder rauskloppen. Mach lieber ein wenig mehr als nur eine Schraube zu wenig Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas2608 Posted November 9, 2002 Share Posted November 9, 2002 Ein kleiner Tresor reicht, jedoch muss dieser verdübelt werden. Mun ist im getrennt verschließbaren Innenfach oder in verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Und wie gesagt, lieber zu gut befestigen als "nur eben so". Für den Fall des falles! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 9, 2002 Share Posted November 9, 2002 @ all : verdübeln,Schwerlastanker,Betonsockel,200 Kilos,Versicherungsklassen,wegschleppen usw.usw.usw - Mensch Leute, lest doch einfach das Gesetz : KW(mindestens) in B Munition getrennt ob Innenfach als getrennt gilt,regeln(hoffentlich) die Verordnungen- und die sind noch nicht bekannt. Punkt ! Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted November 10, 2002 Share Posted November 10, 2002 In Antwort auf: verdübeln, Schwerlastanker, Betonsockel, 200Kilos, Versicherungsklassen, wegschleppen usw.usw.usw - Mouche: Hast ja Recht. ABER: Wenn Du Deine Kanone in einem nicht befestigten 30-kg-Möbeltresor der Sicherheitsstufe B aufbewahrst und das Ding geklaut wird, dann wird Dich Dein Sachbearbeiter (nicht ganz zu Unrecht) fragen, ob Du nur naiv warst oder es Dir schnuppe ist, ob jemand Deine Waffen klaut. Was ich damit sagen will: Ein 30-kg-Tresörchen ohne Befestigung kann eigentlich niemand ernsthaft als hinreichende Sicherung gegen Abhandenkommen ansehen -- und daraus mangelnde Zuverlässigkeit abzuleiten, ist nicht völlig abwegig. Ich bin zwar keineswegs für vorauseilenden Gehorsam, aber in diesem Punkt sollte man wohl eher auf Nummer Sicher gehen -- zumal's ja nicht viel Mühe macht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 10, 2002 Share Posted November 10, 2002 +Clausi : Der Sinn des Waffengesetzes-soweit es den Bereich Aufbewahrung umfaßt- ist es, dem Täter den unmittelbaren Zugriff auf die Waffe zu erschweren (und wenn er ihn hat, dann soll er wg. getrennter Aufbewahrung keine Muni haben). Deshalb die Klassifizierung als a l l e i n i g e Grundlage des WaffG-im Gegensatz zum Versicherungsrecht, in dem die Frage, ob er den Safe tatsächlich wegschleppt durchaus seine Bedeutung hat! Selbstverständlich ist mein B Safe (mit 36 Kilo ansich leicht wegzutragen) aus Eigeninteresse zusätzlich seeeehr gut gesichert - aber nicht aus Furcht vor einer Frage die mir im Fall der Fälle die Versicherung stellen würde - nicht aber der Sachbearbeiter, denn dem muß es genügen, wenn ich mich an das Gesetz halte - und nur darum geht es! In dem Fall macht das sogar Sinn : Der sofortige Zugriff ist unmöglich und wenn er das Ding in seine Einbrecherwerkstatt schleppen und dort dann mit seinen sicher tollen Wekzeugen auch aufkriegen wird - dann hat er eine Waffe - nach langer und umständlicher Prozedur! Das es nicht vermeidbar ist, daß Gesetzesbrecher irgendwie an eine Waffe kommen - d a s wissen sogar deutsche Beamte .Den unmittelbaren Zugriff vor Ort, den möglichen Einsatz dieser Waffe gegen den Hausbewohner oder alarmierte Polizeibeamte die am Tatort erscheinen zu verhindern - d a s ist der Sinn dieser Bestimmungen - und mir leuchtet das sogar ein Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted November 11, 2002 Share Posted November 11, 2002 In Antwort auf: Der Sinn des Waffengesetzes-soweit es den Bereich Aufbewahrung umfaßt- ist es, dem Täter den unmittelbaren Zugriff auf die Waffe zu erschweren (und wenn er ihn hat, dann soll er wg. getrennter Aufbewahrung keine Muni haben). Dass die unmittelbare Verwendung vermieden werden soll, ist unbestritten. Aber: Einen kleinen, nicht-befestigten B-Schrank wegzutragen und zuhause im Keller in aller Gemütsruhe mit ner Flex aufzumachen, ist wirklich kein besonderes Kunststück. Denselben Schrank vor Ort zu knacken, ist wegen Werkzeug, Lärm und Zeit hingegen schon ein viel grösseres Problem. Wie ich bereits sagte: Ich würde niemals auf die Idee kommen, einen unbefestigen Mini-B-Schrank als sicher zu betrachten, auch wenn er das laut WaffG möglicherweise ist -- insofern sind wir uns ja einig ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 19, 2002 Share Posted November 19, 2002 Hi Tresorbesitzer, ich habe hier einen 0-Schrank mit Zahlenschloss, wohne im 3. Stock ohne Aufzug (bis das Ding hier oben war..). Das Ding wiegt mit Inhalt (je nach Munitionslage) bis über 300 kg. Die Herstellerfirma hat mir empfohlen, es fest zu schrauben. Ich gehe davon aus, dass wenn jemand sich eine Pistole klauen will, es ganz anders macht: Im Treppenhaus "Hallo W., wir haben Deine Frau, mach mal das Ding da auf...". Oder "Wenn Du nicht... dann brauchst Du nicht mehr..". Das hat der Gesetzgeber wohl vergessen. Da nutzt aucj ein 1-Schrank nix!!! Aber wir haben (noch nicht ganz da) ein neues Waffengesetz. Warten wir doch erst mal auf die Verordnungen bevor wir (Voraus-) Gehorsam leisten! Gut Schließ - Werni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jürgen Kreutz Posted November 20, 2002 Share Posted November 20, 2002 Hi ! Mietshaus? Steht das Teil mittlerweile bei dem Gewicht noch nicht im Keller ? Möchte mir auch einen 200kg B-Schrank holen. 1m weiter steht bei mir noch ein 100kg Nachtspeicher. Hatte Bedenken, daß die dann beim Nachbarn anklopfen. Scheint aber nicht zu sein Wie alt ist denn die Hütte, in der Du wohnst? Grüße Martin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 20, 2002 Share Posted November 20, 2002 Also die Hütte ist ca. 20 Jahre alt, in den Decken/Böden ist einiges an Stahlträgern und der Blechkasten steht an einer tragenden Wand. Da biegt sich nichts! Allerdings hätte ich leichte Bedenken, solch ein Schwergewicht in unser altes Haus (Decke mit Holz) zu stellen. Aber man sollte auch mal die Belastung zur Kenntnis nehmen, wenn sich in einem Raum mehrere Personen größeren Kalibers aufhalten... und das in Raummitte! Frohes Schießen und Schließen Werni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 20, 2002 Share Posted November 20, 2002 @Werni Du musst nur dringend darauf achten, dass Du und die Frau Werni NIE GEMEINSAM vor dem Blechkästle steht. (Wenn ich mal zu Besuch kommen sollte, dann wird's ganz übel) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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