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IGNORED

Kauf einer gebr. Waffe aus Aservatenkammer...


Maxjoule

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Hallo Leute,

Folgendes Problem:

Vor ein paar Wochen entschloß ich mich auf ein Inserat hin eine gebrauchte Les Baer zu kaufen. Die Waffe wurde vor ca. 2 Jahren eingezogen und lagert in der Aservatenkammer der Behörde.

Alle Konditionen waren zwischen Verkäufer und mir ziemlich schnell geklärt. Jetzt mußte nur noch die Waffe her. Also WBK an die zuständige Stelle der Behörde geschickt und um einen Begehungstermin gebeten.

Meine Erwerbsberechtigung liegt der Behörde jetzt schon seit ca. 4 Wochen vor. Jedoch keine Reaktion von deren Seite aus.

Der private Verkäufer hat schon einen Anwalt eingeschaltet; der war jedoch bisher auch nicht sehr erfolgreich.

Ist diese Zeitspanne normal? Hat jemand mit dieser Thematik Erfahrungen? Sollte man lieber die Finger vom Waffenkauf aus Aservatenkammern lassen mad.gif ???

Gruß MAX

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Sorry Maxjoule -

aber warum schickst Du denen Deine WBK für einen Begehungstermin?

Die Karte leg ich im Augenblick des E r w e r b s vor! Zur Terminvereinbarung genügt doch wohl die Versicherung (und ggf. eine Fotokopie) der Erwerbsberechtigung.

Das war wohl zuviel des Gehorsams - ich würde die jetzt auffordern zumindest unverzüglich die WBK zurückzugeben-und dann können sie ja weiterschl....äh wollt sagen weiterprüfen ob sie sich selbst entscheiden wollen oder weiterhin auf die göttliche Eingebung warten wollen !

Wenn ich seh, wie lange im Bereich Waffen alles in dieser Republik dauert, dann sollt man am besten vorausschauende Eltern haben, die mit der Kindstaufe die Anträge abgeben-dann reichts vielleicht sogar noch vor dem neuenId***en -Test zur Bewilligung crying.gifcrying.gif

denkt ein immer noch auf Post vom Amte wartender

Mouche

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Klar Mouche,

die WBK liegt gut temperiert unter meinem Kopfkissen chrisgrinst.gif ; die Behörde hat das Teil lediglich in schwarz/weiß ... an Farbenblindheit kann's also nicht liegen ... tongue.gif

(sorry, habe mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt)

@ ulrich falk:

Der Verkäufer versicherte mir, daß er die Waffe noch vor zwei Monaten dort in der Hand hatte. Nach seinen Ausführungen in tadellosem Zustand. Meinst Du, ich erhalte - rein telefontechnisch - bezüglich einer fremden Waffe Auskunft von Denen?

Gruß MAX

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Na, dann ists ja gut, Maxjoule!

Allerdings versteh ich auch nicht ganz, wie Du einerseits von einem Verkäufer und dessen Anwalt redest- andererseits die Waffe in einer Asservatenkammer liegt !

Dort liegen normalerweise eingezogene(!) Waffen. Vielleicht ist der Grund der Verfahrenslänge darin zu suchen, daß die wahren Eigentumsverhältnisse gar nicht geklärt sind ?

Aber Uli hat recht : Ein Anruf kann nie schaden - und wenn man vernünftig mit denen redet-stellt man oft zur eigenen Überraschung fest - daß d a s sogar geht grin.gif!

Hoffentlich sind Preis und Zustand den Stress wert! wink.gif

Viel Erfolg wünscht Dir

Mouche

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... ihr liegt durchaus richtig: Der Bube war böse; WBK weg, Waffe wurde eingezogen shocked.gif

Nach langem erfolglosem Bemühen um die Wiedererlangung der Erwerbsberechtigung hat er es nun letztendlich aufgegeben und will die Waffe verkaufen.

Also sollten die Eigentumsverhältnisse eigentlich klar sein.

Aber vielen Dank für Euren Tip: Ich werde die Jungs auf der Behörde einfach mal wecken; mal sehen, ob die was wissen chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Gruß MAX

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Hallo,

wenn die Waffe in Verbindung mit einer Straftat eingezogen wurde, hat der „Eigentümer“ frühestens nach Entscheid des Gerichtes oder nach Einstellung des Verfahrens bei Rechtskraft, wenn überhaupt wieder die Verfügungsgewalt! Häufig entscheidet das Gericht, dass die Waffen eingezogen bleiben. Dann entscheiden die Behörden über den weiteren Verbleib und nicht der Ex-Eigentümer. Nach meiner Kenntnis kann während eines laufenden Verfahrens beschlagnahmtes Material sowieso nicht verkauft werden! Also: So oder so der Verkauf ist hier vom Verfahrensstand abhängig und nicht vom Wunsch des Eigentümers, er ist z.Z. nämlich nicht der Besitzer. Gruss Spa

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Hallo Spahlholz-

ich glaube, Du verwechselst hier sichergestellt und eingezogen!

Bei einer (rechtskräftig!) eingezogenen Waffe hat der vorige Eigentümer überhaupt nix mehr mitzureden und der Erlös geht an die Staatskasse (worüber sich diese freut grin.gif).

Bei einer sichergestellten Waffe ist entweder das Verfahren noch nicht abgeschlossen - oder der (ehemals) Berechtigte ist eben nicht mehr berechtigt die sgn. tatsächliche Gewalt über die Waffe auszuüben und muß entweder verzichten (was wiederum die Staatskasse freuen würde) oder vernichten (was bei einer Les B. ziemlich blöd wäre) oder eben an einen Berechtigten abgeben - was Maxjoule freuen würde smile.gif!

Ist dem Vorbesitzer z.B. wegen Alk die WBK aberkannt worden, dürfte sich die Waffe in der Sicherstellung befinden-und könnte vom Vorbesitzer an einen Berechtigten verkauft werden.

Ist die Waffe aber sichergestellt worden, weil er z.B. jemand damit bedroht hat - dann ist mit Sicherheit mit der ersatzlosen Einziehung als Tatmittel zu rechnen.

Das ist so im Groben (die Juristen mögen mich jetzt bitte nicht auseinandernehmen blush.gif)und nach den Infos die Max bisher gegeben hat, die Situation in diesem Fall-den Maxjoule hoffentlich zu seiner Zufriedenheit lösen wird!

P.S. Ich will auch wissen, wie es ausgeht wink.gif!

Gruß Mouche

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Hallo Herr Mouche wink.gif,

ich glaube nicht, dass ich etwas verwechselt habe, denn Herr Maxjoule spricht von: „Nach langem erfolglosem Bemühen um die Wiedererlangung der Erwerbsberechtigung hat er es nun letztendlich aufgegeben und will die Waffe verkaufen“.

Aber genau genommen unterscheidet sich unsere Auffassung in der Endaussage nicht, denn das Ergebnis ist: Herr Maxjoule komm nicht an die Sportwaffe ran und er hat jetzt mehrer Möglichkeiten aufgezählt bekommen warum die Behörde ggf. die Waffe gar nicht herausgeben darf! ooo.gif

Gruss Spa

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Hey Spahlholz-

die Damen und Herren sind woanders smirk.gif- wir hier sind per Du-solange wir gut miteinander sind und ich bins mit Dir auf jeden Fall grin.gif. Mir gings bei der Antwort nur nochmals darum, diesen Sachverhalt möglichst verständlich aufzudröseln und auch dem Max noch weitere Infos zukommen zu lassen, denn ganz wichtig ist der Unterschied tatsächlich: Wenn die Waffe nicht auch gleichzeitig als Beweismittel sichergestellt ist (in meinem Fall das Bedrohungsbeispiel) dann kann sie jederzeit - auch ohne rechtskräftige Entscheidung über den Wiedererhalt der WBK -vom Vorbesitzer an einen Berechtigten verkauft werden ohne, daß die Behörde das beeinflussen kann!

In dem "Bedrohungsfall" ist der rechtskräftige Verfahrensabschluß nötig - und d a s kann (ewig) dauern!

Und gerade d a s ist ja für Max wohl wichtig.

Freundlicher smile.gifGruß von Mouche

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  • 4 Wochen später...

Moin Leute,

versprochen ist versprochen, daher hier die Fortsetzung der "Story":

Nach insgesamt 6 Wochen flatterte bei mir ein Einschreiben ins Haus: Staatsanwaltschaft Berlin - " ... bitte holen sie die LesBaer Nr. soundso in der Asservatenstelle ab. Wenn nicht, dann verwerten wir die Waffe." shocked.gif

Also ich hin. Dort haben die die Pistole wie eine Packung Kekse aus einem A4-Briefumschlag geholt und mir auf den "Tresen" gelegt: "Bittschön, quittieren Sie hier den Empfang."

Zustand der Waffe: Total verdreckt, Kratzer ohne Ende, angeschlagene Visierung, ohne Magazin, Siegel vom Gerichtsvollzieher drauf.

Ich ein paar Etagen höher zur Staatsanwältin: "Keine Angst.

Bei schlechter Schußleistung können Sie die Waffe jederzeit zurückbringen. Wir nehmen gerne alles." chrisgrinst.gif

Auf meine Frage hin, wer denn nun der Überlasser der Waffe sei, kam Sie ins Schleudern: "Ja, äh - eigentlich die Staatsanwaltschaft, da sie die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt. Oder vielleicht der Herr Soundso als evtl. noch zivilrechtlicher Eigentümer der Waffe ??? Im Übrigen sind Sie der Polizeibehörde schon als Besitzer der LB gemeldet. So. Punkt."

Da stand ich nun vor der INNENTÜR (!!!) des Gerichtsgebäudes, mit einer Waffe in der Hand, für die ich bislang noch keinen Cent gezahlt hatte und für die scheinbar auch kein eindeutiger Vorbesitzer definiert werden konnte werden konnte.

Also - um einer möglichen Verhaftung zu entgehen ( chrisgrinst.gif ), verließ ich erstmal das Gerichtsgebäude.

Anschließend sofort zum Büchsenmacher: "Ja, Macken ausschleifen, Glasperlenstrahlen, Vollbrünierung - 315,- Euranten. Übrigens, die Waffe hat ca. 500 Schuß weg."

Der Hammer! Glaubt man dem einstigen Besitzer der Waffe, so wurden behördlicherseits ca. 300 Schuß abgegeben. Dem Zustand der LB nach passt das auch.

Ich habe dann den ehemaligen Eigentümer von der Sachlage in Kenntnis gesetzt und mit ihm auch wieder sehr schnell und unkompliziert eine preisliche Einigung gefunden.

Die Waffe wird in Kürze aufgearbeitet und sollte dann wieder wie neu aussehen. Übrigens: Das Teil schießt einwandfrei! smile.gif

Meine WBK ist gerade zum Eintrag der Waffe bei der Polizeibehörde. Bis jetzt ist alles ruhig. Also haben die wohl die Staatsanwaltschaft Berlin als Überlasser akzeptiert ...

Fazit: Überlegt Euch gut, bei wem Ihr Eure Spielzeuge kauft. Es geht mit Sicherheit vielerorts einfacher, als über eine Asservatenstelle ... wink.gif

Gruß MAX

PS: Darf eigentlich ein Gerichtsvollzieher eine Waffe einziehen und damit die tatsächliche Gewalt darüber ausüben ?

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Also, Maxjoule, wenn unterm Strich der Preis jetzt stimmt,dann ist ja Ende gut Alles Gut und Du bist zufrieden.

Oft wird es eh nicht vorkommen, denn Behörden verwerten solche Waffen am liebsten über Waffenhändler (ist einfach und der erzielte Preis ja eh nicht so wichtig wie ersparter Aufwand und Arbeit grin.gif)

Vom Einzelfall abgesehen braucht man da angesichts eines übervollen Gebrauchtmarkts auch nicht traurig sein blush.gif

Dir jedenfalls viel Spaß mit der neuen L.B. - und der Gerichtsvollzieher darf garantiert - er handelt ja in "hoheitlichem Auftrag" AZZANGEL.gif

Gruß Mouche

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Nach meinen Beobachtungen muß man generell davon ausgehen, daß bei Vater Staat (unausgesprochen) bereits nach dem Motto: "Keine Waffen in's Volk" verfahren wird. Am liebsten liefert man alles am Hochofen ab. Ist administrativ sicher auch am einfachsten. Ein Polizeibeamter - Jäger, Schütze und Verwalter einer Asservatenkammer - erzählte mir kürzlich, daß das Schicksal Hochofen jetzt auch einer Walther PPK in wertvoller und erlesenster Sammlerausführung droht. Er hat sie bei den letzten Terminen immer wieder zurückgelegt weil es ihm in der Seele wehgetan hat, aber jetzt ist wohl Finito. Ja, unser Herr Eichel schwimmt ja im Geld!

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In Antwort auf:

...Ein Polizeibeamter - Jäger, Schütze und Verwalter einer Asservatenkammer - erzählte mir kürzlich, daß das Schicksal Hochofen jetzt auch einer Walther PPK in wertvoller und erlesenster Sammlerausführung droht. Er hat sie bei den letzten Terminen immer wieder zurückgelet...


da waere es doch umso wichtiger dass leute wie der POLIZEIBEAMTE, JAEGER, SCHUETZE UND VERWALTER EINER ASERVATENKAMMER an interessierte, berechtigte potentielle Kauefer solche Informationen ueber Schnaeppchen, etc. weitergeben!!!

gibt es da irgendwelche listen, auf denen man die Inhalte solcher Aservatenkammern ueberblicken kann?

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Ich habe mal beim Landratsamt versucht, in Erfahrung zu bringen, ob man aus der Asservatenkammer Waffen -mit Genehmigung natürlich- kaufen kann.

Bis ich an der richtigen Stelle war, das war bereits eine Geschichte für sich. Keiner wußte überhaupt wo.

Und dann bekam ich endlich Auskunft: "Nein, man würde grundsätzlich keine Waffen verkaufen. Man wisse ja nicht, wieviel die einzelnen Stücke wert seien. Dann müßte man ja extra einen Beamten dafür haben, der sich um die Preisfindung kümmern würde. Nein, das sei dann doch wohl nicht möglich. Also ab damit in den Hochofen."

Ja, so sind sie unsere Staatsdiener, immer im Interesse ihres Dienstherren und der Steuerzahler tätig. frown.gif

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Hey Old Hand -

das ist weder typisch noch zulässig ! Vorgeschrieben ist eine Verwertung - aber eben unter Berücksichtigung von Aufwand und Ertrag. Was dann in der Regel dazu führt, daß im gewerblichen Bereich vermarktet wird um z.B. die Gutachterkosten dadurch zu sparen, daß ein amtlich anerkannter Gutachter zu einem angemessenen Preis ankauft und dadurch keine Gutachtenskosten extra entstehen.Das ist mit wirtschaftlichen Überlegungen begründbar!

Eine Vernichtung ohne Verwertungsversuch kommt nur in Betracht, wenn eine Verwertung offenkundig unwirtschaftlich scheint (Schrottwaffe) oder rechtlich unzulässig ist (verbotene Waffen).

Bei Zollauktionen z.B. werden immer wieder Waffen verkauft.

Mouche

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@ Mouche,

Du magst in der Theorie recht haben. Die Praxis sieht anders aus! Die in dem von mir befragten Landratsamt verkauften noch nicht mal an Forstbeamte.

Ja, und was den Zoll bzw. die Finanzämter betrifft: Da bin ich mal 200km gefahren nur um festzustellen, daß die zu versteigernden Jagdwaffen alle linksgeschäftet waren. Telefonisch vorab konnte man mir dazu mangels Sachkenntnis keine Auskunft geben.

Meine Empfehlung: Finger davon lassen.

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......na ja, Waffenexperten warens ja dann wirklich nicht chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif-

und das es grundsätzlich wohl selten ein gutes Geschäft und vor allem ein unkompliziertes Geschäft wird, hab ich ja viel weiter vorne schon gesagt wink.gif - diese LB war vielleicht eine Ausnahme - aber ehrlich gesagt : Ich hätte mir bei dem derzeitigen Angebot auf dem Gebrauchtmarkt den Streß nicht angetan blush.gifblush.gif

Mouche

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Absolut richtig!

Aber das er links und rechts auseinanderhalten kann,sollte man eigentlich von jedem Beamten verlangen können - sogar dann wenn er Landwirtschaftsexperte ist chrisgrinst.gif - dort heißt das glaub ich dann " hü " und "hott"(ich bin leider kein Landwirtschaftskenner) aber wer will schon ein Gewehr mit Hü - Schaft crying.gifcrying.gifcrying.gif?

Mouche

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