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IGNORED

§ 15 (6), Verbot von Zielen und Scheiben


JuergenG

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Geschrieben

Nachdem letzten Samstag wieder mal die Klappfallscheiben auf der Standortschiessanlage dran waren (Schiessen der Kreigruppe des VdRBw mit privaten Waffen, VVag in Zivil), stellt sich mir die Frage, ob es damit ab dem 1.4.03 ein Ende hat.

§15, Absatz 6:

"Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig ."

Im Schießbefehl, der durch den Kdr des VBK genehmigt war, waren ausdrücklich Übungen der Bw "G-S-XX" aufgeführt.

Und nu ?

Jürgen

Geschrieben

In Antwort auf:

...insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schieß
SPORT
nicht zulässig...


Das finde ich richtig so!

Jedenfalls solange bei Kegeln und Bowling Pins niemand von "menschenähnlichen Zielen" spricht.

Geschrieben

In Antwort auf:

Jedenfalls solange bei Kegeln und Bowling Pins niemand von "menschenähnlichen Zielen" spricht.


Aber genau DAS ist doch das Problem. Kegel wurden hier und da schon als kinderähnliche (!) Figuren beschrieben, sogar bei IPSC-Scheiben unterstellt der eine oder andere Scharfmacher noch eine Ähnlichkeit zu menschlichen Konturen. Dabei wissen wir spätestens seit Erfurt, dass auch ein DSB-Präzisionsschütze, der auf politisch nun wirklich völlig korrekte Scheiben trainiert, zum "effizienten" Massenmörder werden kann.

Geschrieben

Richtig, hab's jetzt auch nochmal nachgelesen.

Klappfallscheiben lt. Sportordnung VdRBw OK, sie dürfen aber keine Menschen/menschenähnliches darstellen.

Die Scheiben sind zu verändern (NEIN, nicht mit einem Geschirrtuch!!).

Dies für den schiess sportlichen Bereich im VdRBw.

Nun folgende Situation:

Vormittags Schießen der RAG mit privaten Waffen, BW-Klappfallscheiben = Hundepfui.

Nachmittags DVag, Umziehen, G3(6), P1/P8, MG empfangen:

Bw-Scheiben zulässig, da das WaffG nicht gilt.

Gleicher Verband, gleiche Leute, gleiche StOSchAnl, unterschiedlicher Dress, unterschiedliche Handhabung.

Logisch ?

Geschrieben

In Antwort auf:

Logisch?


Klar logisch.

Es gibt nur einen einzigen Grund die Waffe auf einen Menschen zu richten, und das ist die Selbstverteidigung (Notwehr, Nothilfe). In den Augen des Staates/der Bundeswehr zählt auch die Verteidigung des Vaterlands dazu.

Personen, die die amtliche Berechtigung zur Selbstverteidigung besitzten, dürfen auf "Mannscheiben" schießen, diese zum Training einsetzen und das ist gut so.

Warum sollte ich als Sportschütze, und hier liegt die Betonung auf Sport, nicht mehr die Zehn treffen wollen, sondern Augen, Nase, Mund eines auf Papier gemalten Menschen? Meines Erachtens ist für einen Sportschützen derartiges Training nicht nötig, da er wegen der gesetzlichen Regelungen zu Aufbewahrung und Transport nur in extrem seltenen Fällen dazu kommen wird, die Sportwaffe als Verteidigungsmittel einzusetzen. Es gibt für Sportschützen kein besonderes Recht auf Selbstverteidigung.

Auf andere Aspekte, beispielsweise die moralische Seite oder den "Funfaktor" gehe ich jetzt hier ganz bewusst nicht ein.

Geschrieben

MoSch,

es geht hier nicht um "Selbstverteidigung" und "auf Mannscheiben zu schiessen" sondern um Scheiben, die von 8-12 Uhr pfui sind (ein Stück Holz/recyceltes PVC/Pappe) und um 13 Uhr selbstverständliches Bestandteil der dienstlichen Veranstaltung.

Auf die Verlogenheit, mit der in diesem Fall political correctness demonstriert wird, gehe ich jetzt nicht näher ein.

Geschrieben

@Frogger, MoSch

ALLES klar, aber ich habe hier nie behauptet, dass auf "Mannscheiben" geschossen wurde; es ging um "Klappfallscheiben", die Implikationen mit "kampfmässigem Schiessen" und "sich ändernde political correctness zwischen Morgen und Abend".

Geschrieben

In Antwort auf:

Es gibt nur einen einzigen Grund die Waffe auf einen Menschen zu richten, und das ist die Selbstverteidigung (Notwehr, Nothilfe). In den Augen des Staates/der Bundeswehr zählt auch die Verteidigung des Vaterlands dazu.

Personen, die die amtliche Berechtigung zur Selbstverteidigung besitzten, dürfen auf "Mannscheiben" schießen, diese zum Training einsetzen und das ist gut so.


Das ist zwar nur ein Randthema, ich möchte aber dennoch zumindest kurz auf die Absurdität hinweisen: Notwehr/Nothilfe steht in der entsprechenden Situation JEDERMANN zu. Vorbereiten darf man sich als Sportschütze auf solche Situationen nicht. Und als so unwahrscheinlich wird der eine oder andere Sportschütze, der in einem abgelegenen Haus lebt, eine Notwehrsituation mit Schusswaffe vielleicht dann doch nicht sehen ...

In Antwort auf:

Warum sollte ich als Sportschütze, und hier liegt die Betonung auf Sport, nicht mehr die Zehn treffen wollen, sondern Augen, Nase, Mund eines auf Papier gemalten Menschen?


Und was ist mit der A-Zone einer IPSC-Scheibe? Du siehst, die Grenzen sind fliessend.

Geschrieben

@JürgenG,

Ich gebe Dir vollkommen Recht. Das ist doch der reinste Kindergeburtstag. Morgens darf ich mit dem Förmchen spielen und abends nicht. Wenn ich auf normale "runde Scheiben" schieße könnte ich mir auch vorstellen es sei ein Kopf. Es fehlen lediglich die Ohren. grin.gif

Als nächstes werden die auch Verboten und wir müssen auf quadratische Scheiben schießen. Ich denke, man sollte die Kirche im Dorf lassen. Mir wird bei dem Gedanken ganz übel. Jeder Sesselpupser meint hir in Old Germany, er müßte gleich alles und jenes verbieten was in irgend einer weise, in irgend einer Form an irgend etwas im entferntesten erinnert. pissed.gif

ein enttäuschter

Hunter66

Geschrieben

Du willst auf Freddy Krüger schießen? Das geht doch nicht. Da werden die Horror-Freaks auf die Straße gehen. Nein, nein. Und die Aliens sind eine ehtnische Minderheit. Das geht auch nicht. Affen sind Tiere. Gibt es Ärger mit den Tierschützern, geht also auch nicht. Ich schlage vor, wir schießen auf Eisenbahnschellen. Die sehen höchstens den Brettern ähnlich, die manche Politniks scheinbar mit sich rumschleppen. grin.gif

Hunter66

Geschrieben

Hi @all,

also ich gebe Mosch da absolut Recht!

Als ich beim Bund war, überlegte ich es zu verweigern, auf die Person auf der Pappe zu schiessen.

Ringe- kein Problem, aber wenn Du da einen "Pappkameraden" siehst, denkst du so manches...

...da ich meiner Verantwortung bewusst war, und ich wusste, das es "nur" Pappe war, verweigerte ich es nicht.

Da ich Sportler bin, will ich "nur" 10'er haben laugh.gif auf Menschen zu zielen,könnt ich nicht und kommt auch nicht in Frage. Um diese Hemmschwelle auch da zu lassen, wo sie bei mir ist, finde ich dieses Gesetz sinnvoll. Nur die, die es aus beruflichen Gründen evtl. mal müssen, sollten-nein müssten die Möglichkeit bekommen, den erstfall zu üben(und regelmässig zu wiederholen). Die Waffenscheinträger aus der Selbstverteidigungsschiene müssten genauso den Umgang damit erlernen.

Wenn also einer von Ähnlichkeit eines Bowlinpins zum Menschen spricht, möchte ich gleichzeitig die Ähnlichkeit der DSB-Scheibe zu einem Farbigen klarstellen!!! tongue.gif wie wir sehen, ist es wieder einmal das Maß der Dinge!!

Wenn wir das so betrachten wollen, wäre die BDS-Scheibe eine ganz anständige...

Geschrieben

So nun hab ich auch noch etwas beizusteuern. Unser lieber Herr B. aus B. hat in einem seiner ersten WaffG - Entwürfe. die es aber nie gab, sogar vorgehabt, Scheibenmaterial, dass das menschliche Abbild zum Inhalt hat, unter eine Genehmigungspflicht zu stellen. In letzter Minute wurde er jedoch gerade noch gebremst, offenbar hat ihn jemand überzeugen können, dass dies nicht funtioniert und eigentlich jedes Kinoplakat unter Umständen dann schon eine Zieldarstellung ist. Dies ist kein Witz, dies war so.

Das gesamte Thema Combatschießen und alles was im Dunstkreis dazu ist, wird sehr sehr eng gesehen. Wir können uns da noch auf einige nette Überraschungen gefasst mache, wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu hören war. Offenbar soll es auch den IPSC - Leuten mal wieder an den Kragen gehen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir demnächst mal wieder einen netten Bericht über IPSC, BDS oder BDMP in den einschlägigen Sndern sehen werden. Es geht gerade u.a. um die Fassungen der entsprechenden Verwaltungsvorschriften und die Rechtsverordenungen. Dies würde gut passen. Vorsorglich ich ich hebe mit meiner Aussage keinen von der Gegenseite, gemeint ist unter anderem die Journalie, auf das Pferd, die sitzen alle schon drauf. mad1.gifmad1.gif

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