Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK und zweiter Wohnsitz


Tethys

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich habe eine kleine Frage bei der ich mal eure Hilfe benötige:

Ich hab einen Erst- und einen Zweitwohnsitz angemeldet. Meine grüne WBK und mein Voreintrag wurde beim Erstwohnsitz ausgestellt. Ist es möglich nach dem Kauf einer Waffe diesen durch das Amt vom Zweitwohnsitz eintragen zu lassen bzw. Ist es möglich eine gelbe WBK am Zweitwohnsitz zu beantragen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zuständig ist immer die Behörde für Deinen Erstwohnsitz, d.h. dort mußt Du sowohl die WBK beantragen als auch den Erwerb anmelden.

§ 52 Abs. 1 S. 1 WaffG: "Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller oder derjenige, der nach diesem Gesetz verpflichtet ist oder gegen den nach diesem Gesetz Anordnungen getroffen werden sollen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder bei Fehlen eines gewöhnlichen Aufenthalts seinen jeweiligen Aufenthaltsort hat."

Udo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Thetis!

Wo hast Du denn Deine Waffen normalerweise?

Bei mir war es so, daß ich eine zeitlang meine Waffen an meinem Zweitwohnsitz (der vorher mein Erstwohnsitz war und jetzt wieder Erstwohnsitz ist) hatte, weil ich dort zur Jagd gehe.

Die für diesen Bereich zuständige Behörde meinte dann, daß ich die Waffen nicht ummelden muß und auch in Zukunft dort anmelden kann, da dieser Zweitwohnsitz sozusagen der "Lebensmittelpunkt" meiner Waffen war.

Mag vielleicht rechtlich nicht 100% richtig gewesen sein, war aber auf jedenfall eine pragmatische und für mich sehr günstige Lösung. (Glücklicherweise, sonst hätte ich diese Waffen mittlerweile zweimal ummelden müssen).

Frag also einfach mal bei der zuständigen Behörde an.

Rolf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gude!

Wie geht das eigentlich, wenn man in ein anderes Bundesland umzieht, d.h. in Bundesland A wohnt, dort eine WBK ausgestellt bekommt und dann nach B-Land umzieht (jeweils Erstwohnsitz)? Schickt die Behörde von A, wenn man sich da abmeldet, alle WBK-Daten nach B? Oder muß die Behörde in B erstmal die Akten aus A anforern, wenn man etwas beantragt/ eintragen lassen will?

Danke und Gruß

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jens,

ich denke es kann nicht schaden, wenn man selbst auf die behörde zugeht und mitteilt, dass man ab ... umzieht und damit in den einzugsbereich einer anderen waffenrechtsbehörde (erkundigen welche, adresse, usw.) gelangt. dein schreiben schliesst du mit freundlichen grüssen für die stets nette behandlung ab und bittest darum, dass deine unterlagen schon mal an die neue behörde gesendet werden.

an die neue behörde schickst du einen dreizeiler, in dem du erwähnst, dass du demnächst bei ihnen verwaltet werden wirst und dass du darum gebeten hast, deine unterlagen inner-behördlich weiterzugeben.

2 kurze briefe, und das sollte sicher funktionieren

gruß

lotzinger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.