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IGNORED

Kann eine Person ohne festen Wohnsitz eine WBK bekommen?


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich frage mich gerade, ob eine Person ohne festen Wohnsitz eine WBK / erlaubnispflichtige Waffen erwerben/besitzen kann. Derjenige ist Mitglied in einem Sportschützenverein/Verband und hat dauerhaften Zugang zu einem entsprechenden Waffenschrank zur sicheren Aufbewahrung der Waffen. Der Mensch ist auch nicht arm, hat aber eben keinen festen Wohnsitz (vgl. Udo Lindenberg?). Falls mit das entsprechende Verbot im Waffengesetz entgangen ist, bitte ich um die entsprechende Fundstelle.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

Der Waffenschrank muss in der Regel an der 1 Meldeadresse stehen. Jagdhütte mal ausgenommen. Eine ladungsfähige Adresse muss er ja haben, sonst hätte er ja weder Konto noch Auto etc.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb pedruckt:

Der Waffenschrank muss in der Regel an der 1 Meldeadresse stehen

 

Nö, da gibt es sogar Urteile. Du kannst den Schrank woanders als deiner eigenen Meldeadresse haben. Gibt auch gute Gründe dafür: du studierst z.B. und hast nur ein WG Zimmer, dein Verein oder Jagdrevier befindet sich am Wohnort deiner Eltern, also hast du die Waffen dort.

Geschrieben (bearbeitet)

Udo Lingenberg hat seine feste Wohnsitzandresse im Atlantic Hotel.
Dort hat er eine Suite mit Service gemietet. Alles geeordnete Verhältnisse.
Allerdings hat er wohl mal einschlägigen Ärger mit der Hamburger Behörde: 
https://katjatriebel.com/2015/08/28/waffenverbot-fuer-udo-lindenberg/

https://www.tag24.de/unterhaltung/promis/udo-lindenberg/udo-lindenberg-musiker-hamburg-waffe-revolver-gepaeck-bodyguard-polizei-1387997

Bearbeitet von frosch
Geschrieben (bearbeitet)
11 minutes ago, frosch said:

Dort hat er eine Suite mit Service gemietet. Alles geeordnete Verhältnisse.

 

Ob er dort mit einem Wohnsitz gemeldet ist konnte ich nicht finden. Ist aber für die grundsätzliche Frage auch nicht so wichtig. Es war meinerseits eher als Hinweis gemeint, dass "ohne festen Wohnsitz" nicht zwangsläufig "arm" (also kein Geld / obdachlos) bedeuten muss.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb tuersteher:

Der Mensch ist auch nicht arm, hat aber eben keinen festen Wohnsitz

Welche Waffenbehörde wäre denn örtlich für ihn zuständig?
Das BVA ist ja ausdrücklich nur für im Ausland lebende Deutsche zuständig.

Theoretisch könnte ich mir durchaus vorstellen, dass bei jemandem, der sich den überwiegenden Teil des Jahres mit seinem „ordentlichen“, also nicht verwahrlosten, Wohnmobil innerhalb eines Landkreises aufhält und dort regelmäßig den Stellplatz wechselt,

  1. kein melderechtlicher Verstoß vorliegt,
  2. dennoch eine für das Genehmigungsverfahren örtlich zuständige Waffenbehörde eindeutig bestimmt werden kann,
  3. die Voraussetzung bzw. Vorgabe erfüllt ist, dass sich der Antragsteller in den vergangenen fünf Jahren gewöhnlich innerhalb des Geltungsbereichs des Waffengesetzes, also in der Bundesrepublik Deutschland, aufgehalten hat,
  4. bei einer Aufstellung des Waffenschranks beispielsweise bei den Eltern oder Geschwistern auch die erforderliche persönliche und räumliche Nähe zur Aufbewahrungsstätte gegeben sein kann und
  5. keine Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen, wie sie unter Umständen bei tatsächlicher Obdachlosigkeit, Verwahrlosung oder vergleichbaren Umständen entstehen könnten.

In der Theorie könnte ich es mir also schon vorstellen. In der Praxis denke ich wird das in vielen Fällen auf echte Probleme treffen.
Das fängt schon damit an das viele Waffenbehörden die Erlaubnisdokumente nur noch an die Meldeanschrift versenden wollen. Ohne Meldeanschrift...
(Wobei man die bei uns z.B. zumindest am Empfang hinterlegen lassen kann, zum SB kommt man aber nicht mehr)

 

Geschrieben
4 minutes ago, JFry said:

Welche Waffenbehörde wäre denn örtlich für ihn zuständig?
Das BVA ist ja ausdrücklich nur für im Ausland lebende Deutsche zuständig.

 

Das wäre dann die Frage. Wobei wenn es ein sachliches Verbot gäbe, dass ich übersehen habe, dann ist das auch nicht mehr relevant.

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