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IGNORED

Besitzer, Eigentümer und Bedürfnis im Sinne des Waffenrechtes


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Geschrieben

Hallo zusammen, 

folgend Situation aktuell sind unsere Gewehre auf mehreren grünen Einzel-WBKs eingetragen, die jeweils auf Schützen als Privtpersonen eingetragen sind.

lediglich im Vermerk steht dass die aufgeführte Waffe Eigentum des Schützenvereines ist.

 

Bedeutet aktuell bei jedem KK-Gewehr:

 

Eigentümer: Schützenverein

Besitzer: Schütze

 

 

Nun sind wir aktuell dabei das ganze zu ändern auf eine Vereins-WBK, um dem Bedürfnis besser gerecht zu werden und auch um Mitberechtigte auf die Gewehre eintragen zu können.

 

nun gibt es 1 Mitglied  zw. 1 Kompanie im Verein welches die Waffe lieber behalten möchte.

Damit wird 1x pro Jahr nur geschossen.

 

meine Frage ist nun:

 

Seine WBK ist von 2019.

Eine Bedürfnissprüfung hat bisher noch nicht stattgefunden.


Sollte dieses geschehen und er es nicht nachweisen kann, was der Fall sein wird, außer dass die WBK/ Waffe eingezogen wird…

 

…oder er aus irgendeinem anderen Grund wegen falscher Handhabung o.ä. die Waffe entzogen bekommt….

….sind wir hier als Eigentümer des Gewehres mit haftbar und wenn ja welche Strafen drohen dann dem Verein selber ?

 

mir ist bewusst dass es im Falle eines Einzuges schwer sein könnte an die Waffe erneut zu gelangen, da ja keine berechtigten Mitinhaber eingetragen sind.

Mir geht es hier um rechtliche Folgen für den Vetein.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Partychr:

mir ist bewusst dass es im Falle eines Einzuges schwer sein könnte an die Waffe erneut zu gelangen, da ja keine berechtigten Mitinhaber eingetragen sind.

 

Bedürfnis als Verein geltend machen und Eintragung in die VereinsWBK. Thema erledigt.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb alzi:

 

Bedürfnis als Verein geltend machen und Eintragung in die VereinsWBK. Thema erledigt.


Das ist ja wie geschrieben geplant, das möchte aber ein Mitglied nicht.

 

Deshalb interessiert es mich halt wie es als Eigentümer mit der Haftung, Zuverlässigkeit etc. aussieht wenn was passieren sollte 

Geschrieben (bearbeitet)

Missbrauch durch den Besitzer ist sanktioniert bzw. strafbewehrt.

 

Darum gibt es ja im Waffenrecht die ausdrückliche Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz!

Wessen sollte sich der Eigentümer denn schuldig machen und wofür dann haften müssen? Der Besitzer hat den Umgang, wenn Mißbrauch dann ist er auch haftbar.

(Eigentümerhaftung in dem Fall, eher nicht, solange keine grobe oder vorsätzliche Pflichtverletzung - in welcher Form auch immer - vorliegt.)

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Wir würde es denn aussehen wenn dem betreffenden Mitglied z.B. weil er kein Bedürfnis nachweisen kann seine WBK entzogen bekommen würde ?

 

Dann wäre ja vermutlich damit verbunden ich seine Zuverlässigkeit angezweifelt, bzw. er würde die Waffe eh wegen der fehlenden Bedürfniss nicht wieder bekommen können.

 

Haben wir als Verein da eine Möglichkeit trotzdem an die Waffe zu kommen, ohne dass Mitinhaber o.ä. in seiner WBK eingetragen sind ?

Nur halt der Vermerk in seiner WBK dass die Waffe Eigentum des Vereines ist ?

Geschrieben

Wenn er seine WBK, mangels Bedürfnisses, verliert, dann hat er in angemessener Frist an einen Berechtigten zu überlassen. Punkt.

 

Eigentumsverhältnisse sind da waffenrechtlich ziemlich irrelevant. Wie ich schon schrieb, als Verein Bedürfnis geltend machen und in VereinsWBK eintragen lassen. Punkt.

 

Der Eigentümer verfügt über sein Eigentum. Und wenn es das Eigentum vom derzeitigen Besitzer zurückfordert, hat dieses dem nachzukommen. Tut er dies nicht, hat der derzeitige Besitzer ein Problem, nicht der Eigentümer. Punkt.

Du denkst viel zu kompliziert!

Geschrieben

Üblicherweise ist in der Vereins WBK eine verantwortliche Person eingetragen.

 

Es gibt Waffenbehörden, die die Waffen in der Vereins WBK dem Waffenbestand der eingetragenen Person zuordnen. 

 

Das wirkt sich zum Beispiel aus bei der Frage, ob die Person für eine Disziplin bereits eine zugelassene Waffe besitzt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Partychr:


Das ist ja wie geschrieben geplant, das möchte aber ein Mitglied nicht.

 

Deshalb interessiert es mich halt wie es als Eigentümer mit der Haftung, Zuverlässigkeit etc. aussieht wenn was passieren sollte 

 

Wen interessiert was das Mitglied will. Der Vorstand beschließt, dann hat das Mitglied zu folgen.

Und falls nicht, auf solche Leute kann ein Verein gut verzichten.

 

Er ist lediglich Verwalter der Sache, daraus erwachsen ihm keine Rechte.

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