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Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb JPLafitte:

Ich frag mich eigentlich nur warum keiner von den Tausenden Unfällen und Toten vor der Einführung der Zertifizierten Standaufsichten gehört hat. 

 

Was willst du uns damit sagen? Findest du sie überflüssig?

Geschrieben

Nicht überflüssig sondern überbewertet, ein Lehrgang und ein Zertifikat sagen noch lange nicht das die Person auch in der Lage ist seine Aufgabe zu erfüllen. Es soll ja auch Personen geben die keinen Lehrgang absolviert haben und doch ihr "Handwerk" beherrschen aber leider nicht ausüben dürfen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb JPLafitte:

Es soll ja auch Personen geben die keinen Lehrgang absolviert haben und doch ihr "Handwerk" beherrschen aber leider nicht ausüben dürfen. 

Verstehe ich nicht. Diesen Personen steht es doch frei, die Prüfung zu absolvieren. Und kosten tut sie auch nicht viel. 

Dass man eine sicherheitsrelevante Tätigkeit irgendwie zertifizieren sollte, ist doch logisch, oder?

Oder gilt deine Kritik dem Inhalt von Standaufsichtkursen?

Bearbeitet von peng peng
Geschrieben

In erster Linie kritisiere ich den Inhalt und die Art und Weise wie die Verbände (in meinem Fall der DSB) mit seinen Mitgliedern umspringt. Das eine Standaufsicht Sachkundig im Sinne des Waffengesetzes sein sollte halte ich für richtig solange es sich nicht um reine LG Vereine/Stände handelt. Für die sportlichen Aspekte beim Wettkampf haben wir die KR und im Verein hoffentlich Trainer und Übungsleiter, wo in jedem Verein welche Unterlagen liegen kann auch keiner auf einem Lehrgang sagen. Ich kenne Standaufsichten mit Lizenz die ich nicht unbeaufsichtigt auf den Stand lassen würde und Jugendliche die ohne Probleme Aufsicht machen könnten. Wohlgemerkt auf dem LG Stand, bei allen anderen sollte die Sachkunde gegeben sein. Ich habe zu beginn der "Ausbildung für Standaufsichten" mit einem Ausbilder gesprochen was er denn so vermitteln würde was ein ÜL/KR mit Sachkunde denn nicht wisse und ob er wüsste was im jedem Verein wo liegen würde? Seine Antwort war das nur jemand mit der Lizenz für Standaufsicht befähigt sei die Standaufsicht zu machen. 

 

Mich ko...zt an das man wieder etwas eingeführt hat um an das Geld anderer Leute zu kommen.

Geschrieben
Am 19.7.2026 um 12:16 schrieb peng peng:

1. Ich bestreite keineswegs, dass es langjährige Aufsichten gibt, die dass schlecht machen. Nach dem Motto: "So habe ich das immer gemacht." Und ja, selbstverständlich ist die Dauer wie lange einer schon schiesst keinerlei Garant für Erfahrung. 

 

2.  "Den Rest kann man ebenfalls relativ schnell vermitteln" Da hast du natürlich völlig recht. Aber etwas vermittelt zu bekommen heißt doch noch lange nicht, etwas zu beherrschen. Das weiß jeder, der irgendetwas lernt. Was auch immer. Das theoretische Wissen ist eins, das praktische Anwenden etwas anderes. Dazu bedarf es Übung und Erfahrung. Und die kann man als Beginner noch nicht haben

 

1) Alter (und Erfahrung) schützt vor Torheit nicht. "Frisch von der Uni" aber auch nicht. Ich werde jetzt nicht ins Detail gehen, aber bereits die Vermittlung der ganz normalen Waffensachkunde lässt bei vielen Absolventen Lücken im Gedächtnis wie bei Unter-Neben-Straßen einer beliebigen ostdeutschen Kleinstadt nach dem Winter. Konkretes Beispiel: Da meinet z.B. jemand ganz genau zu wissen, dass man KK-Waffen erst ab 21 auf WBK erwerben darf, das wurde ja so gesagt ... - Und dann die "ganz alten Hasen" die überhaupt keine Sicherheitsregel zu kennen scheinen, entweder waren die 1871 noch nicht erfunden oder inzwischen wieder vergessen.

 

2) "Schnell vermitteln" - "Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun, und ich werde es können." Konfuzius *551 v.Chr. - die meisten Lehrgänge zur Standaufsicht sind reine Vorträge, ggf. Powerpoint - aber nie praktisch. Die AU 3 des BDS ("Qualifizierung zur verantwortlichen Standaufsicht") sagt beispielhaft dazu:

 

Zitat

Eine Prüfung nach Abschluss des Lehrgangs wird nicht verlangt; Eine Teilnahme an der beschriebenen Unterweisung ist ausreichend. Der Ausbilder soll sich durch den Austausch mit dem Sportschützen vergewissern, dass die Lehrgangsinhalte vermittelt wurden und erforderlichenfalls durch Wiederholung und Vertiefung das Lehrgangsziel sicherstellen. 

 

Wenn ich eine solche Unterweisung mache, schließe ich diese mit einem Online-Test ("Kahoot") ab, da sehe ich zumindest tendenziell, wer den Stoff verarbeiten konnte und wer sein Gehirn nur auf Durchzug gestellt hat. Aber ob das praktische Folgen hat, sehen wir erst später auf dem Schießstand. Wie es andere real machen, eine Lernstandskontrolle einzubauen, weiß ich nicht.

 

Die oben genannte Forderung, "technische Hilfe zu geben" - ich selbst bin seit etwa 25 Jahren aktiver Sportschütze, interessiere mich sehr für Waffentechnik - aber dass ich jede Störung an eine mir unbekannten Waffe beheben kann, das ist nicht der Fall. Bin ja kein Büchsenmacher. Aber das ist überhaupt nicht die Aufgabe der vAP, nur nett, wenn man helfen kann.

 

 

Geschrieben

Ach ja, warum ich von zertifizierenden Online-Lehrgängen überhaupt nichts halte - meine ganz persönliche Meinung, die niemand teilen muss:

 

Ein Online-Lehrgang ist erstmal anonym, d.h., in der Regel wird nicht geprüft, ob der Lehrgangsteilnehmer auch wirklich der Antragsteller ist.
Bei guten Lehrgängen ist zumindest die Kamera anzuschalten, das minimiert den Mißbrauch.

 

Dann läuft in der Regel der Lehrgangsinhalt als Videovortag ab. Ob der Teilnehmer wirklich zuhört oder was anderes macht, wird in der Regel nicht überprüft.
Bei guten Lehrgängen wird zwischendurch noch immer eine möglichst personalisierte Aktion eingefordert.
Das minimiert die Möglichkeit, das Video ohne es anzuschauen laufen zu lassen und währenddessen im Garten zu chillen oder einfach zu schlafen.

 

Bei Lehrgängen, bei denen "Prüfungsfragen" gestellt werden: Inzwischen dank KI überhaupt kein Problem mehr.

Ich kopiere die Frage, öffne einen neuen Reiter, frage Google oder sonst eine KI mit Drag&Drop und bekomme in der Regel die richtige Antwort, die ich nur noch eintragen muss.

 

Man KANN mit online-Lehrgängen extrem gut und einfach und auch preiswert lernen - aber als Zertifikatgeber sind sie nur B-Ware.

Geschrieben
Am 20.7.2026 um 11:42 schrieb JPLafitte:

Es soll ja auch Personen geben die keinen Lehrgang absolviert haben und doch ihr "Handwerk" beherrschen aber leider nicht ausüben dürfen. 

Stimmt so nicht. Der Standbetreiber kann auch ohne " Zettel " altgediente  zur verantwortlichen Aufsicht bestellen. Im Gesetz steht "Sachkundig ", da steht nix von einem besonderen Zettel. Das ist nur auf dem Mist der Verbände  gewachsen, als zusätzliche Einnahmequelle.

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