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IGNORED

Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit


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Geschrieben

Es ist auch hier, so wie in WO immer wieder, das gleiche Bild bzw. Vorgehen.


Angeblich geht es NIE um den fragenden Foristen, sondern immer nur um einen mehr oder weniger nahen Verwandten oder einen Kumpel. 


Erst geht es ANGBLICH um eine recht simple Sache, wobei diese hier tatsächlich eigentlich simpel war, denn der Forist wollte lediglich (NUR !!) die Adresse eines RA - sonst eigentlich gar nix - angeblich.

 

Erst die Story dahinter ist dann wieder mal komplizierter, aber das in WO übliche. 


Es wird von Anfang an nur ein Teil der Story offenbart. Hier geht es angeblich um die Schutzklasse bzw. deren Zulassung bei Umzug (im selbem Bundesland aber nicht der selben Stadt UND DAMIT EINER ANDEREN BEHÖRDE !!) - stimmt aber aber gar nicht, was sich aber erst nach einger Zeit herausstellt weil ein neugieriger (misstrauischer ?) Forist nachfragt - "Der Schlüssel bzw. die Aufbewahrung" ??


Bingo - DAS WAR´S !!, wobei uns allerdings auch da alle damit zusammenhängenden Vorkommnisse und Vorwürfe (der Behörden) völlig verschwiegen werden - warum wohl ??


Es geht (jetzt plötzlich, angeblich) gar nicht PRIMÄR um einen Schrank einer anderen (neuen, höheren) Schutzklasse (und den Umzug) sondern um die Schlüsselaufbewahrung des "alten" Schranks- wieso umd warum ist für uns alle völlig unbekannt, trotzdem wird fleisig theoretisiert und argumentiert.


Ernsthaft jetzt?


Ich habe ALBAS´s ?? waffenrechtliches Problem (Aufbewahrung) heute ausführlich mit einigen sachkundigen Mitarbeitern von Ordnungsbehörden (die ich GUT kenne) besprochen. Einig waren wir uns dabei immer sofort darüber, daß es sehr viel besser wäre wenn Waffenbesitzer solche Fragen rechtzeitg (= VORHER) klären würden bevor sie Vorgänge anstoßen die nicht mehr rückgänig zu machen sind.

Ich gehe im folgenden von dem aus was ich verstandern zu haben glaub(t)e, wenn ich da was falsch verstanden habe musst du eventuell anderes reagieren.

 

Der erste Fehler von dir war schon mal überhaupt irgendwas zu machen. Wenn du heute als Waffenbesitzer von A nach B umziehst dann machst DU SELBST schlicht und einfach gar nichts, GAR NICHTS! Das Einwohnermeldeamt der Stadt A (bei dem du dich natürlich pflichtgemäß abgemeldet hast) informiert die waffenrechtlich zuständige Behörde (OA) in Stadt A, zumindest sollte sie das, tut sie das nicht so ist das jedoch nicht dein Problem. Das OA in Stadt A informiert das OA in Stadt B, denn du hast ja angegeben wohin die verzogen bist, und trägt die Daten in das Nationale Waffenregister (NWR) ein. Ob das Ordnungsamt der Stadt B sich dann bei dir meldet, hängt von diesem Amt ab, in der Regel eher unwahrscheinlich, wozu auch?? Früher wollten die "neuen" Ordnungsämter dann gerne Kopien aller WBK´s, heute ist das obsolet, denn es ist ja eh alles im NWR erfasst. DU bist erst mal bereits legaler Waffenbesitzer in der BRD, ganz gleich in welchem Bundesland oder Ort.  

 

Jede Aktion von deiner Seite WAR und ist völlig unnötig und weckt im Zweifelsfalle nur die schlafenden Hunde. Die geweckten Hunde fordern dann irgendwas von dir, so wie jetzt geschehen??, möglicherweise ohne daß es dazu eine Rechtsgrundlage gäbe.

 

Wenn in einer "Anfrage", gleich welcher Art, kein justiziabler Bezug angegeben ist, und auch der Hinweis auf Einspruchsmöglichkeiten "zufällig" fehlen sollte, so kannst du das übringens auch gleich im Papierkrorb ablegen.

Hättest du dich nicht selbst beim Amt gemeldet (hast du doch??) so hätte dich höchstwarscheinlich auch niemand belästigt.

Unabhängig davon hat die zuständige Ordnungsbehörde natürlich jederzeit das Recht die Aufbewahrung zu überprüfen, das muss man aber nicht selbst durch eigene "Meldungen" puschen.


Nun zum Schrank.


Das neue Gesetz ist schon lange in Kraft, das ist ein Fakt, und daß du dich nicht rechtzeitig gekümmert hast ist deine eigene Schuld, hättest du entsprechend reagiert (und zwar rechtzeitg) wäre jetzt alles sehr viel einfacher.


Bei den restlichen "Erklärungen" komme ich jetzt etwas "ins schwimmen", weil ich nicht wirklich weiß was wirklich Sache ist, außer daß du ein GK-Schütze bist der in dem Ort A bereits rechtmässig eine GK-KW besessen hat, also ganz normal eine WBK hat. Seit wann?

Somit wäre das OA in A auch seit ca. 20XX (oder gar 19XX?) verpflichtet gewesen von dir den Nachweis der Aufbewahrung in einem Waffenschrank (mindestens B) einzufordern und dies auch zu dokumentieren?!. Hast es das getan? 

WENN du in B bereits einen Waffenschrank B hattest und dies auch dokumentiert ist, dann bring das verdammt Ding nach B denn dann hat der Schrank Bestandsschutz. Ist ja auch in A beim OA vermerkt!!  Ist es das?


Das allerdings ist ne Rechtsauskunft ohne Beleg !!, nur nach den HEUTIGEN Angaben der OA-Mitarbeiter die ich konsultiert habe.


Wenn du DIESEN Schrank (oder möglicherweise auch einen anderen????) bereits in dem Ort A besessen hast (also vor LANGER Zeit erworben hast), das aber leider nicht beim Ordnungsamt in A registriert wurde, dann must du eben irgend eine Art von "Kaufnachweis" für diesen Schrank beibringen?? Solche Schränke muss man übrigens keineswegs bei Firmen kaufen, das geht auch prima über Privatpersonen, und da gibt es nicht immer ne "Rechnung" oder nen ordentlichen Kaufvertrag.

Der Fantasie der Beteiligten und den Möglichkeiten der Computer und Kopierer sind hier kaum Grenzen gesetzt, aber das was (nun noch) möglich ist hängt natürlich immer davon ab was man dem jeweiligen Amt bereits alles "erzählt" hat.

 

Deswegen: Nachfragen und nachdenken bevor man irgendwas "Dummes" macht, und dabei immer dran denken, auch das AMT will keine unnötige Arbeit, es ist für jegliche "einigermaßen" logische Erklärung dankbar, denn das Amt muss Zweifel an den Angaben der Bürger sehr ausführlich begründen (und auch nachweisen), nicht etwa umgekehrt.


Aber wie schon erwähnt, dein eigentliches waffenrechtliches Problem ist ja in Wahrheit wohl die Schlüsselaufbewahrung, warum und aus welchem Grunde auch immer.


Unpleasnat

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Geschrieben

Nein - da fehlt garnix

- ich meine das man sogar berpflichtet ist sich bei der Behörde zu melden. Auch wenn die Unterlagen

geschickt werden

Geschrieben

So - nochmal zum

MITSCHREIBEN

 

es geht nicht um mich ich wohne in Hattingen und keine 1000 Mann bekommen mich da weg

 

 

Ich habe nicht darum gebeten das zu diskutieren - Ich habe um eine Anschrift eines guten Ra für Waffenrechrecht gebeten - mehr nicht

 

 

Es ist henau wie immer in WO

- es wird einem ein Knopf an die Backe gelabert für nix.

 

Danke an die beiden Foristi die mir Carcano in Erinnerung gebracht haben.

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb Unpleasnat:


Bei den restlichen "Erklärungen" komme ich jetzt etwas "ins schwimmen", weil ich nicht wirklich weiß was wirklich Sache ist, außer daß du ein GK-Schütze bist der in dem Ort A bereits rechtmässig eine GK-KW besessen hat, also ganz normal eine WBK hat. Seit wann?

Somit wäre das OA in A auch seit ca. 20XX (oder gar 19XX?) verpflichtet gewesen von dir den Nachweis der Aufbewahrung in einem Waffenschrank (mindestens B) einzufordern und dies auch zu dokumentieren?!. Hast es das getan? 

WENN du in B bereits einen Waffenschrank B hattest und dies auch dokumentiert ist, dann bring das verdammt Ding nach B denn dann hat der Schrank Bestandsschutz. Ist ja auch in A beim OA vermerkt!!  Ist es das?

Schlaue Schnakke aber voll dran vorbei..... 

Stichwort: Schlüsselaufbewahrung NRW, wenn dir das nichts sagt kannst ja deine " sachkundigen Mitarbeiter von Ordnungsbehörden"

 fragen. 

Bearbeitet von heinzaushh
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Geschrieben (bearbeitet)
18 minutes ago, ALBA said:

- ich meine das man sogar berpflichtet ist sich bei der Behörde zu melden. Auch wenn die Unterlagen

geschickt werden

 

Meinen ist bei der dauerhaft über dem WBK Inhaber schwebenden Androhung der Unzuverlässigkeit eine schlechte Praxis.

 

Gefunden habe ich § 37i WaffG (Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland). Ansonsten gibt es noch § 44 (3) WaffG, der allerdings die Meldebehörden zur Meldung an die Waffenbehörden verpflichtet.

 

Wenn niemand etwas besseres findet würde ich behaupten, es gibt keine Verpflichtung des WBK Inhabers, den Umzung im Inland neben der Meldebehörde auch noch der Waffenbehörde zu melden.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ALBA:

So - nochmal zum

MITSCHREIBEN

 

es geht nicht um mich ich wohne in Hattingen und keine 1000 Mann bekommen mich da weg

 

 

Ich habe nicht darum gebeten das zu diskutieren - Ich habe um eine Anschrift eines guten Ra für Waffenrechrecht gebeten - mehr nicht

 

 

Es ist henau wie immer in WO

- es wird einem ein Knopf an die Backe gelabert für nix.

 

Danke an die beiden Foristi die mir Carcano in Erinnerung gebracht haben.

 

 

 

 

Stimmt es ist wie immer auf WO. Es wird eine traurige Geschichte erzählt! 

Ich glaube die Geschichte nicht!!! JEDE Behörde hätte in dem Fall gesagt kaufen sie sich einen 0er Schrank für den Schlüssel. Bzw der Deliquent hätte sagen können habe ich und besorgt ihn dann schnell. Wie doof muss man sonst sein?!

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Geschrieben
13 minutes ago, callahan44er said:

... der Deliquent hätte sagen können habe ich und besorgt ihn dann schnell. Wie doof muss man sonst sein?!

 

Richtig doof. Allerdings haben wir genug dieser Leute auch im Verein. Die denken - wie manche hier auch - die Behörden wollen ihnen ja nichts böses. Die würden sich dann im Ernstfall um Kopf und Kragen reden. Die haben weder eine Ahnung von den ganzen schwachsinnigen Detailregelungen im Waffengesetz, noch davon wie diese Regelungen von bösartigen Behördenmitarbeitern und Richtern zu ihrem Nachteil verbogen werden.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Ich glaube die Geschichte nicht!!! JEDE Behörde hätte in dem Fall gesagt kaufen sie sich einen 0er Schrank für den Schlüssel.

 

Ich kann dir definitiv sagen das meine Behörde, auch NRW, dieses Angebot nicht macht bzw. gemacht hätte. Aber hier erzählen ja eh alle unglaubwürdige Geschichten......

 

 

 

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Geschrieben

Ja, mir kommen auch die Tränen, wobei die eigentliche Frage, was denn mit der Schlüsselaufbewahrung, unabhängig von einem Schrankankauf, hier nicht in Ordnung gewesen sein soll bzw. bemängelt wurde (per schriftlichem Bescheid natürlich ??), immer noch VÖLLIG UNBEKANNT ist - oder?

 

Unpleasnat

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Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Unpleasnat:

unabhängig von einem Schrankankauf, hier nicht in Ordnung gewesen sein soll bzw. bemängelt wurde

Es gibt aus Sicht einiger Behörden in NRW nur eine Möglichkeit der Schlüsselaufbewahrung.......wenn man das nicht verstehen möchte ist es allerdings zugegeben schwer nachzuvollziehen.

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb heinzaushh:

Es gibt aus Sicht einiger Behörden in NRW nur eine Möglichkeit der Schlüsselaufbewahrung.......wenn man das nicht verstehen möchte ist es allerdings zugegeben schwer nachzuvollziehen.

 

Ja, und? Was konkret wurde dann bemängelt bzw. gefordet?

Du machtst es wie viele hier, ergehst dich in unklaren Andeutungen ohne klare An- oder Aussagen zu machen.

Butter bei de Fische!

Was war der Mangel, was wurde gefordert? Klar und eindeutig!

 

Unpleasnat

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Unpleasnat:

bzw. gefordet?

Ist doch inzwischen allgemein bekannt und hier seitenlang durchgekaut, ich fang jetzt nicht an breit ot zu erklären. 

Alba hat nach einem Anwalt gefragt und nicht nach der 567. Meinung zum Schlüsselurteil. 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb heinzaushh:

Ist doch inzwischen allgemein bekannt und hier seitenlang durchgekaut, ich fang jetzt nicht an breit ot zu erklären. 

Alba hat nach einem Anwalt gefragt und nicht nach der 567. Meinung zum Schlüsselurteil. 

Na dann mach das doch, gib ihm DIE Antwort die ihn glücklich macht und sein Problem lösst.

 

Unpleasnat

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb ALBA:

@Unpleasnat

 

warumverkriechst du dich nicht wieder in das Loch aus dem Du hervorgekrochen bist.

Das Forum braucht Leute wie Dich nicht wirklich

 

 

 

Was war der Mangel, was wurde gefordert? Klar und eindeutig!

 

Unpleasnat

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb heinzaushh:

Hat er bekommen, sicherlich weisst DU warum dies als PN erfolgt ist. 

Na dann, bisher is nix in PN vorhanden, aber ich warte.

 

Wäre aber auch egal, musst du nicht per PN machen, denn ich würde es eh sofort hier veröffentlichen, also mach mal.

 

Unpleasnat

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Unpleasnat:

Na dann, bisher is nix in PN vorhanden, aber ich warte.

 

Lesen und verstehen:

 

vor 24 Minuten schrieb heinzaushh:

Hat er bekommen

 

Ich habe dich nicht in der dritten Person angesprochen. 

 

Geschrieben

Er will nicht diskutieren er will eine Nr. 
versteht das doch endlich:mega_shok:

 

wundert mich nicht das mittlerweile alle verrückt geworden sind, ich will zurück in die 90er oder gleich 60er:D

 

Liebe Außerirdische wenn ihr das lest, bitte helft uns 

Geschrieben

Wie wär´s denn wenn wenn alle DIE Informanten (Foristen bzw. Großm....) hier, alle DIE die angeblich Bescheid wissen! mal den dummen Rest, also so Foristen wie mich, mit ihrem Insiderwissen beglücken würden, und uns nur eine KLEINIGKEIT mitteilen würden, was nämlich IN DIESEM FALL mit der Schlüsselaufbewahrung gefordert und und was der Fall war, mit anderenWorten, was angeblich das Problem war.

 

Unpleasnat

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
1 hour ago, Unpleasnat said:

Ja, und? Was konkret wurde dann bemängelt bzw. gefordet?

Du machtst es wie viele hier, ergehst dich in unklaren Andeutungen ohne klare An- oder Aussagen zu machen.

Butter bei de Fische!

Was war der Mangel, was wurde gefordert? Klar und eindeutig!

 

Würde mich auch interessieren, denn ich habe das offizielle Schreiben der Behörden aus NRW auf die schnelle im Forum noch nicht gefunden.

 

Dann spekulieren wir eben: Ich nehme an, die Behörden in NRW wollen die Rechnung und ein Foto eines 0/1er Schranks mit Zahlenschloss zur Schüsselaufbewahrung?!

 

Erklärt aber trotzdem nicht, warum jemand wegen der fehlerhaften Aufbewahrung unzuverlässig sein soll, obwohl derjenige noch gar keine Waffen aufbewahrt hat. Naja, in NRW scheint dann wohl das Waffengesetz nicht zu gelten.

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb huhnelli:

 

Uups, hat da jemand unfreiwillig seinen Zweitaccount rausposaunt....?  :00000733:

Ne, da hab ich nur unfreiwillig eine Zeile einer Mail mitkopiert, allerdings eines Foristen mit dem ich oft konform gehe.

 

Aber selbst wenn es so wäre so ist es bezeichnend für das was die meisten Foristen hier, so offensichtlich eben auch dich, am meisten interessiert, sich einzubilden einen stinken Fisch zu finden, was AUFZUDECKEN, anstatt hier ordentlich zu arbeiten.

 

Sahara

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