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Neuigkeiten aus Nordfriesland…


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Geschrieben (bearbeitet)

Im laufenden verwaltungsrechtlichen Verfahren, geht es um die verweigerte Rückgabe der beschlagnahmten Waffen und um die Entschädigung für die vernichteten/verschwundenen Waffen.

Soweit mir bekannt, verweigert das LKA die Rückgabe der noch vorhandenen Waffen, wegen angeblicher waffenrechtlicher Verstöße, die im strafrechtlichen Prozess gegen den Waffensammler bei der Einstellung keine Rolle spielten.

Was mich verwundert: Selbst wenn es bei einzelnen Waffen Verstöße laut LKA gegeben haben soll, warum wird die Rückgabe ALLER Waffen verweigert?

 

Problem: Wie stellt man rechtssicher fest, wann wurde ein nicht nummerngleicher 98er von wem mit welchen Teilen zusammengesetzt. Nicht nummerngleiche 98er aus dem WKII gibt es zu Millionen...

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb frosch:

Problem: Wie stellt man rechtssicher fest, wann wurde ein nicht nummerngleicher 98er von wem mit welchen Teilen zusammengesetzt. Nicht nummerngleiche 98er aus dem WKII gibt es zu Millionen...

War das nicht, ganz früher in unserer freiheitlichen Demokratie, nicht ganz einfach das Problem des Staates? Und mitnichten des Bürgers? Oder werfe ich da jetzt Verwaltungsrecht und Strafrecht durcheinander, aber es geht doch um beides?

 

Trennung

 

Spricht denn bei Euch die Buschtrommel darüber, warum er mit der Einstellung einverstanden ist? "Nur" Altersmüdigkeit, leere Kriegskasse,  oder ...?

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
Zitat

Das Gericht stellte das Strafverfahren vor einigen Monaten ein. Gegen eine Auflage, die eigentlich keine ist. Peter Frank soll lediglich dafür sorgen, dass die restlichen Waffen, die noch bei den Behörden lagern, einem Berechtigten, also jemanden mit waffenrechtlicher Erlaubnis, übergeben werden. "Das ist eigentlich ein Freispruch", sagt Franks Anwalt Werner Linn, "zumindest entsprechen die Rechtsfolgen nahezu einem solchen".

 

Was genau ist daran ein Freispruch? Auch sind die Rechtsfolgen ja alles andere als die Wiederherstellung des Ausganszustandes. Ich verstehe häufig nicht, wie sich Menschen mit derartigen Sprüchen zufrieden geben können. Als häufigster Grund wird indes genannt, dass man vor deutschen Gerichten eher selten Erfolg hat, wenn es um kriminelle Handlungen des Staates geht und man dann nehmen sollte, was man kriegen kann. Meiner Meinung nach ein Unding. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb Dinesh:

Ich verstehe häufig nicht, wie sich Menschen mit derartigen Sprüchen zufrieden geben können.

 

Wenn Du mit einem 7-Jährigen Starfverfahren weichgekocht worden bist, deine Ehe darüber in die Brüche gegangen ist, Du über 100.000€ an Rechtskosten verbraten hast, der Verlust deiner beamtenrechtlichen Pensionsansprüche und der Beamtenbeihilfe zu deinen Gesundheitsausgaben droht, denkst Du über diesen Satz vielleicht noch einmal nach. 

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben
Quote

 Im Strafverfahren gab es eine befangene Richterin, Akten wurden offensichtlich von der Polizei manipuliert, Waffen unrechtmäßig durch die Behörden vernichtet, Waffenlisten schlampig geführt, Peter Frank zu Unrecht als rechtsextrem bezeichnet. 

 

und nochmals die Frage...was hat das für straf-, zivilrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen für die betroffenen Damen und Herren? Aktenmanipulation durch die Polizei ist IMHO keine Kleinigkeit...da sollen und müssen oder besser müssten Köpfe rollen und zwar richtig.

 

bj68

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb BJ68:

...was hat das für straf-, zivilrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen für die betroffenen Damen und Herren?

Normal, so gut wie keine.

Die zuständige Sachbearbeiterin im Kreis - Frau S.-  hat jetzt auf eigenen Wunsch einen neuen Aufgabenbereich.

Geschrieben

Hoffentlich mit Beförderung als Ausgleich. So handzahme Kundschaft wie auf unterer Waffenrechtsbehörde und Jagdbehörde dürfte es kaum geben. Die schreiben nicht nur ihren Verkäufern  "sorry aber SB*in ist langsam", die marschieren auch mal zum Chef oder darüber.

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