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IGNORED

Vorlage Schießnachweise bei Behörde bei sportlichem Bedürfnis


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Geschrieben

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann/könnte/muss eine Behörde die Vorlage von Schießnachweisen einfordern, wie einem Schießbuch oder einer Schießkladde eines Vereins, einer Person, die (nur) ein sportliches Bedürfnis hat? Beispielhaft bei der Beantragung eines Voreintrages auf Grundlage einer Bedürfnisbescheinigung vom zuständigen Schießsportverband oder der Eintragung einer weiteren erlaubnispflichtigen Waffe.

Geschrieben

Also grundsätzlich raten die meisten Verbände dazu, erstmal die Bescheinigung Vereins,wonach Du regelmäßig trainiert hast, vorzulegen.

Wenn die Behörde dann immer noch begründete (!!) Zweifel am regelmäßigen Training hat, dann am besten erst beraten lassen und dann ggf das Schießbuch vorlegen.

 

Bei Anschaffung einer Waffe auf neue  gelbe WBK genügt normalerweise der Nachweis, dass die Waffe nach (irgendeiner zugelassenen) Sportordnung geschossen werden kann. Hier braucht es kein Schießbuch.

Geschrieben

Das Bedürfnis zum Erwerb wird gemäß §14 (3) WaffG durch den Schießsportverband oder Teilverband bescheinigt.

Mir ist keine Grundlage bekannt, die erfordert dass der Antragsteller das Bedürfnis bei der Behörde durch Schießnachweise bescheinigt.

Die erforderlichen Trainingseinheiten weist man gegenüber dem Verband gemäß seiner Richtlinien nach.

 

Deine geschilderte hypothetische Situation verstehe ich so:

a. Antrag auf einen Voreintrag mit Bescheinigung durch den Verband

b. Eintragung einer erlaubnispflichtigen Waffe

 

dazu würde ich konkret sagen:

a. Das Antragsformular der Behörde + Bedürfnisbescheinigung des Verbands + evtl. Sachkundenachweis bei Erstantrag ist genug.

b. Bei der Eintragung einer Waffe ist kein Bedürfnis zu bescheinigen, weil dieses schon für die Erwerbserlaubnis bescheinigt werden musste.

  Bei Überschreitung der 10. Waffe auf Gelbe WBK dürfte für jede einzelne Waffe eine Bescheinigung für einen Voreintrag fällig sein, weil es ab da auf Grün geht, aber da habe ich noch keine Informationen wie das in der Praxis gehandhabt wird.

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Thomas St.:

Mir ist keine Grundlage bekannt, die erfordert dass der Antragsteller das Bedürfnis bei der Behörde durch Schießnachweise bescheinigt.

 

Die Bescheinigungen des Verbandes sind nur Mittel zur Glaubhaftmachung. 

 

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2021 - 6 S 1481/18

Zitat

Entgegen der Ansicht des Klägers, ergibt sich Gegenteiliges auch nicht aus dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2003 (- 1 BvR 539/03 -, NVwZ 2003, 855). Darin erkennt das Bundesverfassungsgericht zwar an, dass für Sportschützen das Privileg eines erleichterten Bedürfnisnachweises besteht und dies rechtfertigt, dass die Verbände durch § 15 WaffG einer stärkeren staatlichen Kontrolle unterliegen. Von einer Beleihung oder unausweichlichen Bindungswirkungen der Verbandsbescheinigungen ist in der genannten Entscheidung jedoch keine Rede und wird von ihr auch nicht unausgesprochen vorausgesetzt.

 

Die hoheitlichen Befugnisse verbleiben damit bei den Waffenbehörden, die bei Zweifeln an den Bescheinigungen diese hinterfragen und sie ggf. auch nicht anerkennen können. Anders als der Kläger meint, erfolgt dies nicht nach "Gutdünken" der Behörde, sondern allenfalls bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die Bescheinigung nicht aussagekräftig genug ist, um als Mittel der Glaubhaftmachung zu dienen. Die grundsätzlich vom Gesetzgeber gewollte Privilegierung der in den anerkannten Schießsportverbänden organisierten Schießschützen wird dadurch nicht in Frage gestellt.

 

 

Da @Giraffe nach dem Erwerb einer Schusswaffe gefragt hat: Hier muss die Behörde schon begründen. warum sie die Bescheinigung des Verbandes nicht anerkennt.

 

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