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IGNORED

Frage zu "Magazingesetz" für Halbautomaten und Dual Use


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Gemeinde.

Magazine mit mehr als 10 Schuss sind für Besitzer der passenden Langwaffe verbotene Gegenstände, es sei denn man hat angemeldeten Altbestand.
Jetzt gibt es das Dual Use Problem, konkret meine ich hiermit die Beretta Cx4 Storm HA-Büchse, die bekanntlich die Pistolenmagazine der Beretta 92-Reihe verwendet.
Nach meinem Kenntnisstand ist der Neuerwerb beider Waffen somit nicht möglich (?).

Wie sieht das eurer Meinung nach mit der Pistole Beretta Px4 Storm aus? Deren Magazine passen alleine nicht in den Halbautomaten, man benötigt einen Adapter.
Wenn man den nicht hat, kann man die Pistolenmagazine nicht in der Büchse verwenden.

Also müsste der Erwerb beider Waffen möglich sein, oder?
Und ja ich weiß, ich soll meinen Sachbearbeiter fragen.

Aber es ist Freitag, 19.00 Uhr und ich will es jetzt wissen :crazy:

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb chief wiggum:

Also müsste der Erwerb beider Waffen möglich sein, oder?

 

Ohne den Adapter kann die Lw die Magazine der Kw nicht aufnehmen.

 

Wäre es anders dürfte man auch kein OA9 mit Colt-Magazinen und eine Glock besitzen. Trotz Mangel am passenden Adapter...

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