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IGNORED

Frage zu "Magazingesetz" für Halbautomaten und Dual Use


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Gemeinde.

Magazine mit mehr als 10 Schuss sind für Besitzer der passenden Langwaffe verbotene Gegenstände, es sei denn man hat angemeldeten Altbestand.
Jetzt gibt es das Dual Use Problem, konkret meine ich hiermit die Beretta Cx4 Storm HA-Büchse, die bekanntlich die Pistolenmagazine der Beretta 92-Reihe verwendet.
Nach meinem Kenntnisstand ist der Neuerwerb beider Waffen somit nicht möglich (?).

Wie sieht das eurer Meinung nach mit der Pistole Beretta Px4 Storm aus? Deren Magazine passen alleine nicht in den Halbautomaten, man benötigt einen Adapter.
Wenn man den nicht hat, kann man die Pistolenmagazine nicht in der Büchse verwenden.

Also müsste der Erwerb beider Waffen möglich sein, oder?
Und ja ich weiß, ich soll meinen Sachbearbeiter fragen.

Aber es ist Freitag, 19.00 Uhr und ich will es jetzt wissen :crazy:

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb chief wiggum:

Also müsste der Erwerb beider Waffen möglich sein, oder?

 

Ohne den Adapter kann die Lw die Magazine der Kw nicht aufnehmen.

 

Wäre es anders dürfte man auch kein OA9 mit Colt-Magazinen und eine Glock besitzen. Trotz Mangel am passenden Adapter...

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hänge Mal meine ähnliche Frage dazu...

Eine Glock ist bereits im Besitz.

Die 17er und 33er Magazine wurden als High-Cap Magazine für LW angemeldet/angezeigt als es noch möglich und notwendig war. Eine passende LW war noch nicht im Besitz.

Die sollte jetzt kommen und die Glock Magazine aufnehmen können.

 

Gib es hier Probleme wegen Dual-Use?

Glock Magazine wurden damals gemeldet, die LW sollte erst jetzt kommen? 🤔

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Schmid9:

Gib es hier Probleme wegen Dual-Use?

Glock Magazine wurden damals gemeldet, die LW sollte erst jetzt kommen? 🤔

 

Hatte die selbe Diskussion mit meinem Amt. Hängt von der Sichtweise der Verantwortlichen ab. 

Das Gesetz spricht sinngemäß davon, daß das Verbot nicht wirksam wird, wenn rechtzeitig der Besitz der Magazine angezeigt wurde. Ob das Magazin zu diesem Zeitpunkt durch den Besitz der LW schon verboten war oder erst nach dem später erfolgten Erwerb der LW wurde ist diskutabel bzw. nicht genau geregelt.

 

Geschrieben
Am 8.11.2024 um 19:03 schrieb chief wiggum:


Jetzt gibt es das Dual Use Problem, konkret meine ich hiermit die Beretta Cx4 Storm HA-Büchse, die bekanntlich die Pistolenmagazine der Beretta 92-Reihe verwendet.

Nicht ganz, es gibt die CX4 mit mindestens 2 verschiedenen Magazinen. Eine der Optionen ist das 92er Magazin und die andere Option ist ein "CX4 eigenes" system.

Ob die cx4 Option mit der PX4 kollidiert weiss ich ehrlich gesagt nicht.

Es kommt also ganz konkret darauf an welche CX4 Du hast um die Frage exakt zu beantworten

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 6.1.2025 um 17:22 schrieb Schmid9:

Hallo zusammen,

ich hänge Mal meine ähnliche Frage dazu...

Eine Glock ist bereits im Besitz.

Die 17er und 33er Magazine wurden als High-Cap Magazine für LW angemeldet/angezeigt als es noch möglich und notwendig war. Eine passende LW war noch nicht im Besitz.

Die sollte jetzt kommen und die Glock Magazine aufnehmen können.

 

Gib es hier Probleme wegen Dual-Use?

Glock Magazine wurden damals gemeldet, die LW sollte erst jetzt kommen? 🤔

 habe die Rückmeldung von Amt erhalten. Da die Magazine rechtzeitig Angezeigt wurden sieht das Amt kein Problem.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Schmid9:

Da die Magazine rechtzeitig Angezeigt wurden sieht das Amt kein Problem.

 

Das war bei uns ähnlich. Wir hatten eine ehemalige Grenzschutzguppen-Pistole kaufen können und es lagen auch 33er Magazine im Paket. Damals hatten ich noch keine Glock-Magazin-Langwaffe, hatte aber die Kreuzchen sowohl bei LW als auch KW gemacht.

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