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IGNORED

Waffengesamtlänge mit dauerhaft aufgesetztem SD


Gekkan

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vor 16 Stunden schrieb Elo:

Hier könnte als Vorwurf im Raum stehen, daß durch den Anbau eines Klappschafts (ohne rechtssichere Kompensation) eine Kategorie A Waffe gem. Abschnitt 3, Ziffer 1.8 der Anlage 1 Waffg entsteht?

 

Klar, das ist die bedeutendste Rechtsnorm für meine Frage. Unkompensiert würde per Klappschaft eine unerlaubte Kat. A-Waffe hergestellt werden, daran besteht in meinen Augen gar kein Zweifel. Mein Casus knacksus: Wie Kompensation schaffen? Aus meiner Erinnerung an die Nummer 1.8 hab ich wohl auch meinen Ansatz mit der werkzeuglosen/werkzeugpflichtigen Verkürzung konstruiert – hatte mir 1.8 im Vorfeld tatsächlich nicht mehr durchgelesen (ging peinlicherweise direkt von Anlage 2 und dort 1.2.3 aus), die schafft aber zumindest einen logischen Schluss zu meinen Analogbeispielen Pumpgun und MCX: Ist ein Werkzeug zur Demontage des Hinterschafts erforderlich, darf die Langwaffe beim Zerlegen (ausdrücklich OHNE technische Unterbrechung der Feuerbereitschaft!) kürzer als 60 cm werden.

 

Man siehe und staune: Es hat eben doch was mit Werkzeug zu tun – oblgeich, leider ziemlich präzise, auf den Hinterschaft fokussiert. Ich hege ja immer noch die Hoffnung, durch ausreichend langes Draufrumdenken die zum Druchbruch nötige Kreativität zu entwickeln. Wie gesagt: Wem eine andere als die brustschwache Schnürsenkelidee am SD einfällt, möge sie mir bitte vortragen. Selbstverständlich (zumindest ging ich davon aus, aber hinsichtlich der zalhreichen Kommentare formuliere ich es einmal konkret) werde ich mich unter keinen Umständen auf gut Glück in die Rechtsunsicherheit stürzen und eine verkappte Kurz- oder gar Kat. A-Waffe zusammenbasteln. Es geht mir rein um Gedankenspiele; umsetzen würde ich so was wirklich nur, wenn es Hieb- und Stichfeste vorweisen kann.

 

Ein weiterer Ansatz, der mir heute einfiel, wär die Verlängerung des Klappschafts quasi zur Mündung hin – so, dass ein Überstand entsteht, der bei ausgeklapptem Schaft am Waffenhehäuse anliegt und bei eingeklapptem Schaft wie ein Schwänzlein nach hinten absteht. Sieht dann natürlich ein wenig behindert aus, ist mir aber alles lieber, als die Klappfunktion zu verkrüppeln. Mir fehlen ohne SD-Schummeleien wirklich nur ein paar cm, die müsste ich z. B. durch eine an den Schaft geschraubte und verklebte Polymer-Picatinny überbrücken können und die Gesamtlänge wär unstrittig gerettet ...

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vor 24 Minuten schrieb Gekkan:

Klar, das ist die bedeutendste Rechtsnorm für meine Frage. Unkompensiert würde per Klappschaft eine unerlaubte Kat. A-Waffe hergestellt werden,

 

Anmerkung - ich hatte ja auch dazugeschrieben, daß ich bisher im deutschen WaffG keine entsprechende Verbotsnorm gefunden habe.

 

Bisher hat hier auch keiner so etwas geliefert.

 

Letztlich wird es aber wie fast immer auf die (nicht sicher zu beantwortende) Frage hinauslaufen, wie ein Gericht entscheiden würde.

 

Frustrierend ...

 

Daneben aber bleibt für einen 5,6er HA die Ziffer 1.2.5 in Anlage 2 eine reale Gefahr.

Bearbeitet von Elo
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vor 15 Minuten schrieb Elo:

 

Anmerkung - ich hatte ja auch dazugeschrieben, daß ich bisher im deutschen WaffG keine entsprechende Verbotsnorm gefunden habe.

 

Ja, das stimmt. Mit der Frage, was die Kat. A-Einstufung eigentlich in letzter Konsequenz ganz genau bedeutet, hab ich mich tatsächlich nie beschäftigt. Ist intuitiv unter verboten verordnet.

 

vor 17 Minuten schrieb Elo:

Daneben aber bleibt für einen 5,6er HA die Ziffer 1.2.5 in Anlage 2 eine reale Gefahr.

 

Zumindest hinsichtlich dieser spezifischen Norm wär ich aus dem Schneider – in meinem Fall gehts um .300 BLK! Hilft letztlich auch nicht viel, aber der Vollständigkeit halber. :D

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Ein fest montierter Mündungsaufsatz zählt natürlich zur Gesamtlänge und natürlich nicht zur Lauflänge.

Was heißt fest?

Verklebt/Verlötet/Verstiftet und Verschweißt, so dass man nur durch Zerstörung das Teil runterbekommt?

Würde man meinen.

 

Eine mit einer Schraube verschraubte MCX-Schulterstütze macht eine kurze MCX dauerhaft zu einer Langwaffe solange sie mit der Schulterstütze über 60 cm Gesamtlänge liegt,

wenn sie so eingetragen ist und sie bleibt es auch.

Auch wenn man sie theoretisch natürlich ohne Schulterstütze schießen könnte und sie ohne Schulterstüze für sich betrachtet eine Kurzwaffe wäre, wenn auch keine verbotene.

1 zu 1 eine Aussage des BKA.

 

Verstehe das Problem aber nicht wirklich.

Du sagst die Knifte wird mit SD betrieben und auch so gelagert.

Wenn du den SD trocken bekommst mit Gebläse und so weiter warum nicht fest montieren und so absegnen lassen?

 

Frag doch mal beim BKA nach ob es i.O. wenn der SD mit Loctite rot oder JB Weld verklebt wird.

Wenn das ausreicht bekommst den SD im Fall eines Verkaufs oder sonstwelchen Gründen noch runter.

Ein Heissluftfön ist zwar "handelsüblich" werden manche unken aber ne Flex bekommt man auch nachgeworfen und mit der kann man noch mehr Blödsinn treiben...

 

Gibt es für deine geplante Waffe einen Klappschaft?

Wenn es dir bei der Waffe um Handlichkeit geht und du obige Definition beachtest ist das nicht ein guter Schritt in punkto Handlichkeit ohne rechtliche Klimmzüge?

Je nach Bauart des Klappschafts/Waffentyp macht der die Waffe auch im zusammengeklappten Zustand lang genug um über die 60 cm zu kommen.

 

Wenn der Schaft selbst nicht lang genug ist und es fehlen nur ein paar cm?

Zwischenstücke herstellen lassen und dazwischenschrauben, wenn der Schaft mit einer Schraube befestigt sein das gilt das sicher auch für Zwischenstücke, solange man es nicht ins Lächerliche treibt mit 30 cm langen "Zwischenstücken"...

 

Nächste Idee:

Wenn du den Lauf mit Mündungsgewindeadapter klug/lang genug wählst musst du nur den Adapter "fest" montieren lassen wenn du mit dem über 60cm, kannst den Schalli selbst aber abschrauben ohne dir Sorgen um Paragraphen oder Feuchtigkeit zu machen.

Gibt auch modulare Schalldämpfer, da kannst du den hinteren Teil bzw. nur die integrierte Mündungsbremse oder den MFD z.B. des Rotex "fest" verkleben und den anderen/ mittleren/vorderen Teil abschrauben und kommst vielleicht auf über 60 cm.

 

Bei allem denke dran die Feuchtigkeit muss aus dem Dämpfer raus.

 

Ist die Waffe nun ohne Verlängerung durch SD eine verbotene Kurzwaffe oder nicht?

 

Über welche Waffe reden wir überhaupt?

 

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vor 16 Stunden schrieb Sebastians:

Über welche Waffe reden wir überhaupt?

 

Obenstehende Absätze enthalten doch die Kreativität, die ich mir erhofft hatte – danke schon mal dafür! Sind dir analoge Fälle bekannt, in denen Loctite auf dem SD die Gesamtlänge gerettet hat?

 

Konkret geht es um ein SG553 mit 13"-Lauf. Bis dato trägt es seinen klapp-kastrierten Standardschaft; der soll durch einen klappbaren ACR-Schaft ersetzt werden. Ist an sich schon Fummelei mit Drittanbieter-Adapterlösung, einen weiteren Adapter – gar selfmade – dazwischenzufriemeln ist schwer bis nicht umsetzbar. Auch der SD ist gesetzt, proprietäres SIG-Teil, overbarrel für exakt diese Lauflänge. Mit fixierten Gewindeadaptern kann ich an der Mündung folglich leider auch nicht arbeiten.

 

Habe mich jetzt aber zunächst auf meinen zuletzt beschriebenen Ansatz fokussiert: Morgen kommt hoffentlich mein passender Roll Pin Punch, damit ich den ACR-Schaft endlich an den SIG-Adapter gebastelt bekomme. Werde dann – natürlich bei zerlegter Waffe – testen und exakt messen, anschließend wahrscheinlich eine Polymer Cantilever Mount seitlich dergestalt an den Schaft kleben, dass sie eingeklappt am linken Waffengehäuse anliegt und ausgeklappt als Schwänzchen zur Gesamtlängenrettung übersteht. Bei erfolgreicher Lösung komm ich auch mit Bildern durch!

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vor 4 Minuten schrieb Gekkan:

Ist an sich schon Fummelei mit Drittanbieter-Adapterlösung

Gibt ja fertige Adapter für den ACR an die Sig55x-Reihe, welchen hast du gewählt?

 

vor 6 Minuten schrieb Gekkan:

anschließend wahrscheinlich eine Polymer Cantilever Mount seitlich dergestalt an den Schaft kleben, dass sie eingeklappt am linken Waffengehäuse anliegt und ausgeklappt als Schwänzchen zur Gesamtlängenrettung übersteht.

Bei erfolgreicher Lösung komm ich auch mit Bildern durch!

Wie du das meinst kann ich mir gar nicht vorstellen aber optisch gefällig hört sich das jetzt nicht an.

Warum nicht einfach ein Zwischenstück zwischen Gummischaftkappe und Schaft schrauben wenn es nur um wenige cm geht?

 

 

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vor 26 Minuten schrieb Sebastians:

Gibt ja fertige Adapter für den ACR an die Sig55x-Reihe, welchen hast du gewählt?

 

CSR Precision! 

 

Zur Schaftkappenverlängerung: Die bringt mir ja nix. Ich muss die eingeklappte Länge erhöhen, nicht die ausgeklappte. Da bin ich safe.

 

EDIT: Hab oben auch Schwachsinn geschrieben - das Schwänzchen steht nach hinten ab, wenn der Schaft eingeklappt ist, nicht ausgeklappt.

Bearbeitet von Gekkan
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Am 26.10.2024 um 06:52 schrieb frosch:

DasWaffengesetz definiert Langwaffen wie folgt

Lauf+Verschluss in geschlossener Stellung >30 cm

UND

Gesamtlänge >60 cm

 

Daraus ergibt sich, dass jedwede Laufaufsätze keine Rolle spielen.

 

frogger

Bei den 60cm sehr wohl, bei den 30cm  nicht 

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Bei den 60cm aber nur dann, wenn der Aufsatz „fest“ montiert ist. Ein auf dem Gewinde montierter Aufsatz müsste somit zB zusätzlich verstiftet werden. Ansonsten kann die „kürzeste bestimmungsgemäße Länge“ wieder unter 60 cm fallen. Laut einem LKA Mitarbeiter, mit dem ich geklönt habe, soll Verkleben nicht reichen. Ist jedenfalls seine Meinung.

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vor 56 Minuten schrieb frosch:

........................ Ist jedenfalls seine Meinung.

und das ist halt wie mit Arschlöchern............................hat jeder

 

Das der Fest sein muss ist klar, ob nun geklebt, verstiftet und mit Schweisspunkt war ja erstmal nicht die Frage...genehmight wurde in der Vergangenhat bereits jede dieser Versionen

Bearbeitet von CZM52
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