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IGNORED

Waffenbehörde muss mehr als einen Verdacht haben


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Geschrieben

Einzelne Twitterposts, die auf das Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG rekurrieren oder in – wenngleich in höchst zugespitzter Form – die Coronapolitik der Bundesregierung kritisieren, reichen für die Annahme eines Willens zum „fortlaufenden Untergraben“ der verfassungsmäßigen Ordnung nicht aus. Drastische Äußerungen im Meinungskampf sind hier unschädlich. Für die Annahme individueller Bestrebungen mangelt es zudem an der zu fordernden Intensität und Dauerhaftigkeit der vom Kläger entfalteten Aktivitäten.

 

https://richterrecht.com/waffenrecht-verfassungsschutz-beweise.html

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Geschrieben
9 hours ago, fw114 said:

Einzelne Twitterposts, die auf das Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG rekurrieren [...] reichen für die Annahme eines Willens zum „fortlaufenden Untergraben“ der verfassungsmäßigen Ordnung nicht aus.

 

Der Verweis auf das Grundgesetz ist kein Beweis einer verfassungsfeindlichen Bestrebung. Muss man auch erst mal drauf kommen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Der Verweis auf das Grundgesetz ist kein Beweis einer verfassungsfeindlichen Bestrebung. Muss man auch erst mal drauf kommen.

Die Erkenntnis ist in Deutschland neu,

bisher wurden Menschen die aus dem

Grundgesetz vorlesen verfolgt!

Geschrieben

Deutsche Behoerden haben im Jahr 2023 in 604 Faellen die Herausgabe privater Nutzerdaten von dem Unternehmen Meta gefordert.

Zur Einordnung: Die Behoerden aller anderen EU Staaten zusammen haben das im gleichen Zeitraum 60 mal getan. Ungarn 2, Frankreich 5.

Quelle: Transparenzbericht von Meta.

 

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Geschrieben
Zitat

die Annahme eines Willens zum „fortlaufenden Untergraben“ der verfassungsmäßigen Ordnung nicht aus.

 

Ich glaube Deutschland ist tatsächlich der einzige Staat sog. freiheitlich-demokratischer Prägung, in welchem die Verfassung nicht den Staat, sondern die Bürger bindet. 

 

Was für ein Irrsinn. Eine Verfassung enthält elementare Grundrechte, an welche der Staat gebunden, zu dessen Einhaltung er den Bürgern gegenüber verpflichtet ist. Nur der Staat kann gegen die Verfassung und deren Artikel verstoßen, es ist unmöglich für einen Bürger dies zu tun. Deshalb kann vor einem Verfassungsgericht auch kein Bürger angeklagt werden.

 

Dennoch versucht man Bürgern die Pflichten des Staates ihm gegenüber, hier die Durchsetzung bzw. das Einhalten und Erhalten der verfassungsmäßigen Ordnung, aufzudrücken. Was für ein totalitärer Wahnsinn. Von seinen Bürgern zu fordern, dass diese den Staat und dessen Ordnung zu erhalten haben und sich nicht unzufrieden oder gar ablehnend dieser gegenüber äußern dürfen, ist Nordkorealevel an Anmaßung und Übergriffigkeit. Dass die Gerichte diesen grundlegenden Unterschied zwischen Bürger und Staat auch überhaupt nicht begreifen, dass der Bürger wegen Verstößen - noch dazu Meinungsverbrechen - gegen die Verfassung überhaupt vor Gerichten landet, ein unglaublicher Vorgang. 

 

Man müsste sich das hier mal vorstellen. Ein Staatsanwalt, der einen Bürger vor ein Gericht zerrt, weil der zum Erhalt der verfassungsrechtlichen Ordnung aufruft, wäre hier umgehend arbeitslos. Undenkbar.

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