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IGNORED

Kleiner Waffenschein Antrag abgelehnt, was tun?


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Geschrieben (bearbeitet)

Guten Tag,

ich habe beim „Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr“ -> „Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung“ den kleinen WS beantragt gehabt.

 

Ich bin zwar nicht vorbestraft habe aber zur Pandemiezeit eine Strafe wegen "Urkundenfälschung" mit 90 Tagessätzen Bußgeld kassiert. Grund dafür war das fälschen lassen eines Impfpasses mit Impfeintrag.

(Bitte behaltet eure Ansichten zum Thema Covid/Impfung etc. für euch und verfehlt nicht das eigentliche Thema.)

 

Ich meine dass der Antrag gestellt wurde, als das Verfahren noch offen und nicht abgeschlossen war.

 

Als Antwort der bearbeitenden Person kam, dass ich den Antrag zurücknehmen sollte da dieser Aufgrund des Vergehens vermutlich abgelehnt wird und ich dann die Bearbeitungsgebühr zahlen muss.

 

Habe ihn nicht zurückgenommen und der Antrag wurde wie vorhergesagt abgelehnt mit der Begründung das ich eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen würde…

 

Das ist jetzt 1-2 Jahre her, nun würde ich gerne einen kleinen WS erwerben, lässt sich da was machen? 

Habe keine Ahnung wie da die Rechtslage ist und ob das genannte Vergehen wirklich Grund genug zur Ablehnung ist.

 

(edit Salamandre: Begründung: Wenn das der "Richtige" liest, dann könntest Du Probleme bekommen)

 

 

 

Bearbeitet von Salamandre
Unglückliche Äußerung entfernt
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Geschrieben

Mit 90 Tagessätzen ist man aber vorbestraft...

 

Was kannst Du tun?

leb mal ein paar Jahre ohne das Du gegen deutsches Recht verstößt und probier es nochmal

  • Gefällt mir 8
Geschrieben

Für jemanden der so viel OT-Blödsinn redet bist Du ganz schön leicht irritiert von grundsätzlich berechtigten Fragen. 

 

Die eigentlich Frage wurde bereits beantwortet. Der OP hat eine vorsätzliche Straftat begangen. Damit ist er nachweislich nicht Willens sich an die Regeln zu halten. Daher wird die Unzuverlässigkeit angenommen (nicht gefährlich, unzuverlässig). Fünf Jahre später darf die Behörde da drüber weg sehen. Muss aber nicht. 

 

Probiere es in fünf Jahren nochmal.

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 2
Geschrieben

@Tingeltangelbob

Du kannst noch keine Nachrichten empfangen, deswegen auf diesem Wege zu Deiner Meldung:

Schau Dir den Unterschied zwischen Führungszeugnis und unbeschränkter Auskunft aus dem Bundeszentralregister an (die holt die Behörde unter anderem ein, nicht das Führungszeugnis),

dann wird Dir das klar.

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Gast
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