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IGNORED

Silouettenscheiben


Cannon Balls

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Gentlemen, ich brauch eure Hilfe.

Wo steht, daß Sportschützen nicht auf Scheiben mit menschlicher Silhouette schießen dürfen? Im Waffengesetz habe ich nichts dergleichen gefunden. Wir haben bisher bei Klappfallscheibnen auf TrpÜbPlz auf darüber gezogene Müllsacke geschossen. Ich will das aber rechtssicher über eine Ausnahmegenehmigung beim BKA machen. Schließlich erhalten wir ja vom Landeskommando jedes mal den Nachweis FmF (Förderung militärischer Fähigkeiten) für nicht beorderte Reservisten.

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Zitat

§ 15a Sportordnungen

(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.

 

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vor 2 Minuten schrieb GunCollector85:

Dort steht aber "Sportliches Schießen".

Jetzt müsste doch, wenn ich als Jäger oder Sammler auf den Stand gehe, und somit nicht sportlich schieße, es im Umkehrschluss erlaubt sein?

 

Lücke oder einfach wieder dämlich und zweideutig formuliert im Gesetz?

 

 

Wildscheiben darfst aufhängen.

 

Die Klassische mit dem Wildschütz aus der Zeit < 1945 nicht.

 

:hi:

Bearbeitet von Varminter
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vor 41 Minuten schrieb GunCollector85:

Lücke oder einfach wieder dämlich und zweideutig formuliert im Gesetz?

Weder noch.

 

§27 WaffG und §9 AWaffV sagen dir, was du auf zivilen Schießständen darfst. Kampfmäßiges Schießen ist kategorisch ausgeschlossen. Eine echte Definition vom kampfmäßigem Schießen gibt es zwar nicht, aber der oben zitierte §15a WaffG sagt dir zumindest, dass Mannscheiben definitiv kampfmäßiges Schießen sind.

Damit ist es dann egal ob du Jäger, Sammler oder Sportschütze bist - auf einem normalen Schießstand sind Mannscheiben und Ähnliches hundepfui.

 

Es gibt allerdings eine Ausnahme für Lehrgänge im Verteidigungsschießen. Da darf zwar auch nicht kampfmäßig geschossen werden, aber Mannscheiben sind erlaubt. Nur an den Lehrgängen teilnehmen darfst du als Normalsterblicher eben nicht.

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