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IGNORED

Sprengstoffschein


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Geschrieben

Mein "Pulverschein" ist jetzt, fast sechs Monate seit Erstantrag, beinahe in Reichweite.

Ich habe u.a. beantragt, Schwarzpulverersatzstoffe namentlich aufzuführen (Pyrodex; Triple Seven),

und das Laden von Schwarzpulverpatronen mitaufzunehmen.

Mein SB hat jetzt plötzlich Einwendungen:

1.) "schwarzpulverähnlich" würde alles enthalten, was verwendet werden darf, und die namentliche Aufführung würde nur zu einer Einschränkung führen

2.)  "Laden/Wiederladen von Schwarzpulverpatronen" sei nicht sinnvoll, weil unter "Laden/Wiederladen von Patronenhülsen" der Erlaubnisinhaber für die Ladung verantwortlich sei.

Punkt 1.) kann ich noch nachvollziehen und hoffe, daß Händler das genauso sehen.

Punkt 2.) da verstehe ich die Argumentation nicht.

Wie seht ihr das?

[an den Mod: bitte das Thema richtig einordnen, WaffenR oder Wiederladen]

Geschrieben (bearbeitet)
8 minutes ago, P 8X said:

1.) "schwarzpulverähnlich" würde alles enthalten, was verwendet werden darf, und die namentliche Aufführung würde nur zu einer Einschränkung führen

 

Ohne Ahnung von der deutschen Verwaltungspraxis: Die Nennung von spezifischen Marken erschiene mir auch seltsam. Für eine eindeutig weitgehende Formulierung würde mir einfallen "Schwarzpulver und Schwarzpulversubstitute". Das stellt statt auf eine nicht zu definierende "Ähnlichkeit" (im Abbrand? in der chemischen Zusammensetzung? im Zweck?) eindeutig auf die Zweckbestimmung ab. Wobei mir Pyrodex und Triple Seven auch eindeutig als "schwarzpulverähnlich" erscheinen würden. Streiten könnte man sich bei Sachen wie Blackhorn 209 auf organischer Basis.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

"Schwarzpulverähnliche Stoffe", ohne namentliche Erwähnung, dazu hatte ich ja schon geschrieben, daß ich das noch nachvollziehen könne.

Die Empfehlung, die Herstellernamen aufzuführen, kamen von meinem Lehrgangsleiter und sollen darüberhinaus aus einem Leitfaden für Behörden hervorgehen,

der sogenannten Sprengstoff-Verwaltungsvorschrift (Quelle: LHS-Germany GmbH). Leider konnte ich die bisher nirgends zum Lesen finden.

 

Geschrieben

Er soll einfach "Treibladungsmittel" rein schreiben. Da ist alles dabei.

 

Namentlich aufführen solltest Du es nicht, da gar er Recht. 

 

Bei mir steht "Nitrozellulosepulver, Schwarzpulver und Schwarzpulversatzatoffe". Mein SB hatte beim Wort "Treibladungsmittel" sichtbar körperliche Schmerzen.

 

Schwarpulverpatronen musst Du nicht extra aufführen. Solange der Satz so geschrieben ist dass nicht nur NC erlaubt ist.

Geschrieben
21 minutes ago, Fyodor said:

Er soll einfach "Treibladungsmittel" rein schreiben. Da ist alles dabei.

 

Wenn es nicht eine Beschränkung geben soll (was ich bei der Ausgangsfrage unterstellt habe), dass moderne Nitropulver außer den speziell als Schwarzpulversubstituten formulierten nicht mitgemeint sein sollen, dann wäre das in der Tat die einfache und sinnvolle Lösung.

Geschrieben

Bei mir steht:
Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und Vorderladerschießen. Wohne in BW. Macht aber jedes Amt/Stadt anderst. Im Nachbarkreis steht was völlig anderes drin.

Geschrieben

@P8x
Wenn Du "Treibladungngsmittel" zum Laden und Wiederladen von Patronenmunition in Deinem Schein stehen hast, sind alle Pulversorten mit einer entsprechenden BAM Zulassung enthalten.

Wichtig ist, dass Du beim Erwerb des Schwarzpulvers auf die Zulassung zum Laden von Patronen achten musst.

 

Das wäre dann alles.

 

frogger

Geschrieben

Hinweis: 

 

Die Einträge für Erwerb und Tätigkeit sind getrennt. 

 

Wie oben geschrieben steht bei mir bei Erwerb "NC, SP und SP-Ersatz".

 

Bei Tätigkeit steht dann etwas ganz beklopptes:

"Treibladungsmittel zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen"

und

"Treibladungsmittel und Schwarzpulversatzstoffe zum Vorderladerschießen"

 

Das erste geht in Ordnung, da ist alles eingeschlossen. Aber bei der zweiten Zeile könnte man rauslesen dass 

1. SP-Ersatzstoffe keine Treibladungsmittel seien

2. Ich mit NC Vorderladerschießen dürfte

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