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IGNORED

Waffenversand an Händler


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich benötige mal die Hilfe der Schwarmintelligenz hier im Forum.

Folgende Problemstellung:

Ich habe bei einem Waffenhändler ein Wechselsystem für eine KW gekauft, das Wechselsystem müsste allerdings noch vom Beschussamt beschossen und gekennzeichnet werden. Laut dem Händler hat das Beschussamt aber das passende Griffstück der KW nicht mehr im Bestand und ich müsste jetzt das Griffstück meiner KW zur Verfügung stellen. 

 

Laut VDB ist die Übersendung einer bereits gemeldeten Waffe an das Beschussamt zum Neubeschuss meldepflichtig und muss als „Überlassung an/Erwerb von sonstigen Berechtigten“ gemeldet werden.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

Den Versand an den Händler mit DHL Express "Eigenhändig/Ident" oder mit "Waffenkurier-Neu" durchführen?

Wie erbringe ich jetzt ggfs. gegenüber der Behörde bei einer Kontrolle den Nachweis, dass ich das Griffstück an den Händler versandt habe?

Müsste der Händler mir vorab ein entsprechendes Schriftstück inklusive der Begründung der Notwendigkeit zur Überlassung zusenden?

 

Danke schon mal im Voraus

busse

 

Geschrieben

Grundsätzlich kannst du so etwas, als Kunde der an einen Händler versendet, als normales Paket senden da hier immer davon auszugehen ist, dass alle annehmenden Berechtigt sind.
Also C2B ist mir immer das liebste da am wenigsten Streß und geringste Kosten.
Wenn du für dein Gewissen das anders handhaben willst rede doch einfach mal mit dem empfangenden Händler.
Der weiss das doch.

Geschrieben

Schicks mit DHL an den Händler 

 

du brauchst halt die T-ID vom Griffstück 

 

der Händler macht dann alle nötigen Meldungen und sendet dir nen Beleg

 

Grundsätzlich kann dir der Händler auch das alles erklären, Frage hier ist  eigentlich sinnfrei 

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Geschrieben

"...,Frage ist hier eigentlich sinnfrei"

 

Warum wird man in einem Forum dauernd von der Seite angemacht, wenn man eine Frage stellt? Wozu ist diese Forum da?

Wenn der Händler Auskunft erteilen würde, bräuchte ich ja wohl nicht nachfragen.

Das Wechselsystem liegt seit März vor, der Händler hat zwei Monaten gebraucht um mir mitzuteilen, dass beim Beschussamt das Griffstück benötigt wird. Um welches Beschussamt es sich handelt, hat er mir nicht mitgeteilt.

 

 

 

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb busse:

Wenn der Händler Auskunft erteilen würde, bräuchte ich ja wohl nicht nachfragen.

Nun ja, das spricht nicht für den Händler, der sollte das definitiv wissen und dir auch genau so sagen! 

Die Antwort auf deine Frage hast du ja erhalten. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb busse:

 

Ich würde die Sache anders anpacken: Du hast ein Wechselsystem erworben, der Händler darf dir kein Unbeschossenes Wechselsystem Überlassen. Wie Er den Beschuß erlang kann dier eigentlich egal sein. Setze Ihn in Verzug und fordere die Erfüllung des Kaufes.

Geschrieben

spielt doch überhaupt keine rolle!

wenn er das so anbietet muss der käufer sich im klaren sein ob er "so unbeschossen" erwerben darf, oder ob im nachgang weiter schritte auf ihn (den käufer) zukommen!

 

einfach zu sagen "Verkäufer ist im zugzwang was zu unternehmen" ist schlicht falsch!

denn wir alle kennen die ausgangslage die diesem erwerb des WS zugrunde liegt gar nicht!

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb HangMan69:

spielt doch überhaupt keine rolle!

wenn er das so anbietet muss der käufer sich im klaren sein ob er "so unbeschossen" erwerben darf, oder ob im nachgang weiter schritte auf ihn (den käufer) zukommen!

 

einfach zu sagen "Verkäufer ist im zugzwang was zu unternehmen" ist schlicht falsch!

denn wir alle kennen die ausgangslage die diesem erwerb des WS zugrunde liegt gar nicht!

Menschen wie Sie, sind genau der Grund, warum ich mir komentare, auch wenn sie zielführend wären,meistens erspare !

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