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IGNORED

Dauer Voreintrag und Abfrage Verfassungsschutz.


PetMan

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Am 5.3.2024 um 08:53 schrieb raze4711:

Für was doch der Verfassungsschutz so alles taugt. 

Bei der Behörde taugt er gerne um die lange Bearbeitungszeit der Anträge zu erklären .

Bei einigen Zeitgenossen taugt er als Feindbild.

Bei manchen Forenusern taugt er um immer wieder neue Geschichten vom bösen Verfassungsschutz zu erzählen . 😉

 

Nur bei Jägern taugt er nicht so viel. Die dürfen auch ohne Verfassungsschutz und Vorüberprüfung Langwaffen kaufen. 

Und so manche Waffenbehörde trägt sogar immer noch von schnell bis sofort ein. 😙

Dafür werden bei uns im Landkreis die Jagdscheine unter Vorbehalt erteilt (der Anfrage beim Verfassungsschutz). 

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Am 5.3.2024 um 08:55 schrieb raze4711:

Und als Saarländer fällt man dem Verfassungsschutz sofort auf , wenn man statt Saarländischen Lyoner dann Pfälzer Leberwurst in der Metzgerei kauft . 

 

Also uffbasse @PetMan

😝😝😝

 

 

 

 

Also als gesichert extrem behandelt.......

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Am 4.3.2024 um 18:33 schrieb PetMan:

Das Nadelöhr wäre die Abfrage beim  LKA.

Also das der nur einmal abgefragt wird und ab dann die melden müssen wenn was vorliegt? War mir so neu.........

Da mittlerweile, zumindest in BaWue, die Daten digital an das LKA/den LFV übermittelt werden  geht das ganze eigentlich recht schnell. Wenn man nicht Müller/Meier/Schulz heißt sollte das ganze nicht länger als ne Woche dauern. Es kann aber sein das die zuständige Stelle gerade andere Prioritäten hat (EM,WM,Große sonstige Ereignisse), dann kanns auch mal länger dauern. Jeder SB hat aber eigentlich ne Telefonnummer um dort anzurufen und es so zu "beschleunigen"- Wenn er denn will....

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Bei mir hat meine erste Waffenrechtliche Erlaubnis eine Woche gedauert, dann lag die WBK zusammen mit zwei Voreinträgen im Briefkasten.

Bei einem neuen Voreintrag rufe ich meinen Sb an, mache einen Termin aus (meist am selben Tag), lege mein Bedürfnis vom Verband vor und habe in 2 Minuten meinen Voreintrag in der WBK.

Da wird ziemlich sicher nicht bei jedem Voreintrag eine Abfrage gemacht, sondern alle 5 Jahre.

Mir ist es auch neu, dass hier WhatsApp Verläufe verlangt werden können, das alleine widerspricht schon dem Datenschutz.

Und nur eine Äußerung macht euch noch lange nicht unzuverlässig.

Das zerlegt jedes Gericht.

Junge ist das kompliziert bei euch.

Ich wohne in Bayern.

Bearbeitet von WreckingBall
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vor 5 Stunden schrieb A-9:

Da mittlerweile, zumindest in BaWue, die Daten digital an das LKA/den LFV übermittelt werden  geht das ganze eigentlich recht schnell. Wenn man nicht Müller/Meier/Schulz heißt sollte das ganze nicht länger als ne Woche dauern. Es kann aber sein das die zuständige Stelle gerade andere Prioritäten hat (EM,WM,Große sonstige Ereignisse), dann kanns auch mal länger dauern. Jeder SB hat aber eigentlich ne Telefonnummer um dort anzurufen und es so zu "beschleunigen"- Wenn er denn will....

Raum Heilbronn, Voreintrag KW - mittlerweile 13. Woche. Nichts geht schneller, auch mit Anrufen nicht. Auf die digitale Datenübermittlung kannste sch...

Bearbeitet von Ray Tassoni
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Am 23.5.2024 um 16:19 schrieb WreckingBall:

 

Ich wohne in Bayern.

 Tu Felix Bavaria....

 

Seit ich in Bayern wohne habe ich wieder Vertrauen in Behörden und deren Mitarbeiter.

Bei meinem Umzug habe ich im Landratsamt angerufen und mitgeteilt, daß Bayern zukünftig besser 

bewaffnet ist. Reaktion: Herzlich willkommen, schön das sie sich melden, wie wollen Sie denn lagern?

Aha, Altbestand A/B, B-Schränke, na, dann schrauben Sie die mal an die Wand und schicken uns ein Bild,

dann passt das schon.     ??????? Spreche ich da mit der Waffenbehörde? Aber klar doch, wir müssen uns das 

Leben ja nicht schwerer machen als es eh schon ist. Und wenn Sie mal vorbeikommen wollen um was Neues 

einzutragen, dann rufen sie kurz an, Termin innerhalb von 2 Tagen. Kaffee gab auch und eine entzückende SB

mit Sachkenntnis und Spaß am Thema.

 

Hier ziehe ich nie wieder weg - und wenn eines sicher ist, bevor in Bayern die Grünen regieren, friert eher die Hölle zu!

Bearbeitet von weissblau
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vor 8 Minuten schrieb Josef Maier:

Braaaaav, nimm Dir ein Leckerli!

 

Bist hier der Tonto del Pueblo?

 

Alte A/B Schränke mit ca 40 KG hat man schon immer an die Wand geschraubt - Du hättest wahrscheinlich erstmal ein fröhliche "Fickt Euch" in den Hörer gebrüllt.

 

Die Dummheit einiger Foristen ist wirklich schwer zu ertragen...der Maier Sepp gehört definitiv dazu....

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vor 3 Stunden schrieb weissblau:

man

 

Du hättest wahrscheinlich erstmal ein fröhliche "Fickt Euch" in den Hörer gebrüllt.

"man"? Nimm Dir noch 2 Fleißkärtchen dazu, redlich verdient.

 

Und nein, ich duze mich nicht mit Behördenpersonal mit denen ich zu tun habe. Meine Eltern haben mich zu korrektem Umgang erzogen. 

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vor 3 Stunden schrieb weissblau:

 

Bist hier der Tonto del Pueblo?

 

Alte A/B Schränke mit ca 40 KG hat man schon immer an die Wand geschraubt - Du hättest wahrscheinlich erstmal ein fröhliche "Fickt Euch" in den Hörer gebrüllt.

 

Die Dummheit einiger Foristen ist wirklich schwer zu ertragen...der Maier Sepp gehört definitiv dazu....

Hahahaha :D :D

Gott mich hat's Grad so zerissen :D

 

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  • 1 Monat später...

Das Ganze nennt sich Nachberichtspflicht und ist geregelt in § 5 Absatz 5 Satz 3 und 4 WaffG:

Zitat

Erlangt die für die Auskunft nach Satz 1 Nummer 4 zuständige Verfassungsschutzbehörde im Nachhinein für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 bedeutsame Erkenntnisse, teilt sie dies der zuständigen Be

hörde unverzüglich mit (Nachbericht). Zu diesem Zweck speichert sie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort, Wohnort und Staatsangehörigkeit der betroffenen Person sowie Aktenfundstelle in den gemeinsamen Dateien nach § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

 

Es ist also richtig, dass der Verfassungsschutz sich meldet, wenn zwischenzeitlich etwas bekannt wird.

Allerdings gilt § 4 Absatz 1 Nr. 2 sowie § 5 Absatz 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG:

Zitat

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt.

 

Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

  • die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig.

Strenggenommen ist die Zuverlässigkeitsprüfung also bei jedem Antrag neu zu veranlassen, diese wird aber von den meisten Behörden eine gewisse Zeit lang "übernommen". 

Bearbeitet von Pfefferspray
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