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IGNORED

? Vorderladerperkussionspistole / Schwarzpulver Mitnahme nach Frankreich


Grizzly.50 AE

Empfohlene Beiträge

Ich möchte meine VL Pistole einschüssig mit Perkussionszündung inkl. Schwarzpulver nach Frankreich mitnehmen, um dort sportlich zu schießen. Eine Einladung vom Standbetreiber liegt vor.

 

Die Waffe ist in D erwerbscheinfrei und auch nicht in meinem EFP eingetragen. Leider kann mir meine Behörde da keine Auskunft geben, wie zu verfahren ist.

Meine Fragen lauten: 
Welche Erlaubnis benötige ich für die Mitnahme der VL-Waffe und des SP nach Frankreich und zurück?
Gibt es abweichende Anforderungen für den Transport oder Mengenbegrenzungen?
Gibt es dazu eine amtliche Aussage/Handlungsanweisung in Schriftform?

 

(Über die Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden.)
 

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vor 7 Minuten schrieb Sal-Peter:

Bittesehr:

 

 

Besten Dank für den Link, jedoch wird dort die zentrale Frage, ob ein EFP/oder eine andere Erlaubnis erforderlich ist nicht beantwortet. Der EFP würde auch nur die Mitnahme von Munition erlauben, jedoch fällt SP nicht unter diesen Begriff.

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  • 5 Wochen später...

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