Zum Inhalt springen
IGNORED

The Duke


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb s_f:

kann man doch vermutlich keine Sicherheitsüberprüfung 3 o.ä. durchführen lassen...

 

Eine einfache Lösung kann sein, Personal mit (persönlicher) waffenrechtlicher Erlaubnis zu beschäftigen, dann hat die Waffenbehörde vorher die Zuverlässigkeit gem. WaffG überprüft.

  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

 

Ein Ladenbesitzer, der Familienangehörigen den Zugang zu Waffen ermöglicht , die dann verschwinden wird wohl nicht zuverlässig sein.

Anders sieht die Sache aus, wenn die Familienangehörigen selbst die Befugnis besitzen, die Waffen des Geschaftsinhabers zu handeln.

 

§ 21a WaffG?

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb gipflzipfla:

Wer darin nur "ein Vergehen" sieht, muss wohl eher blind sein 

Nochmal: es ist keine Frage der Sichteweise

sondern eine gesetzliche Regelung!

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb callahan44er:


Wer „Betriebsferien“ macht bis alle Messen gelaufen sind, gibt irgend einem daher gelaufenen Hansel sicher Antwort auf: Sag mal welcher deiner Söhne ist im Knast und hast du da auch was mit zu tun?:rotfl2:

Geht auch keinen der Neugierigen was an. Oder gibt es eine Infoplicht an Gaffer?

  • Gefällt mir 1
Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.