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IGNORED

https://djz.de/verwaltungsgericht-giessen-begrenzung-der-anzahl-von-langwaffen-fuer-jaeger/


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Geschrieben

Hallo Gemeinde,

von einem jüngeren Jäger wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass er von seinem Sachbeabeiter auf das obrige Urteil aufmerksam gemacht wurde. Da ich schon etwas länger Sportschütze und Jäger bin, habe ich natürlich einige Waffen mehr. Bei mir waren bisher auch die Eintragungen von "neuen" Waffen kein Problem.

Was gibt es als Erfahrungswerten. Was ist gängige Praxis?

Grüße

Schorni 

Geschrieben
Zitat

Besitze ein Jäger „mehr als zehn Langwaffen“, könne dies nach Auffassung des Gerichts ein „Hinweis auf ein mögliches Waffenhorten und im Einzelfall Anlass für eine Bedürfnisprüfung sein“

Was soll denn eine Bedürfnissprüfung beim Jäger sein? Die kann ja nur positiv ausfallen, weil es beim Jäger keine versagens Gründe gibt, die nicht auch den Wiederruf der WBK zur Folge hätten.

Wie so oft, Dreht da ein Verwaltungsrichter einfach mal völlig frei

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