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IGNORED

Bedürfnisnachweis – Musterformular für die Behörde!


Ebert79

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Wir handhaben das im Verein wie folgt: Alle Mitglieder haben die Anweisung, alle Schreiben der Behörde sofort als Scan oder Foto an den Vorstand weiterzuleiten. Dieser erstellt dann nach Prüfung teilautomatisiert die Anschreiben und Formulare und übergibt diese den Mitgliedern. Diese Vorgehensweise stellt auch ein Frühwarnsystem dar, da der Vorstand zu jedem Zeitpunkt über alle Vorgänge der Behörde informiert ist. Schießbücher werden in KEINEM FALL der Behörde übersandt.

 

Diese Formulare haben in keinem einzigen Fall zu Rückfragen geführt. Als „Schmankerl“ haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, ein Anschreiben zu übersenden, mittels dem direkt eine kostenlose Akteneinsicht nach DSGVO angefordert wird.

 

Vorgang-1.png


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Vorgang-5.png

 

Formatvorlage:   https://anonfiles.com/Hdr285ucz6/Vorgang_doc

Bearbeitet von Ebert79
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vor 1 Stunde schrieb Ebert79:

Als „Schmankerl“ haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, ein Anschreiben zu übersenden, mittels dem direkt eine kostenlose Akteneinsicht nach DSGVO angefordert wird.

 

Die einem dann was bringt?

 

Bitte nicht falsch verstehen, die Bescheinigungen an sich sind ja ok - kann man so machen. Wie groß ist denn aber der Verein, dass man sowas schon "teilautomatisiert" machen muss, wenn alle ca. 5 Jahre so eine Bedürfnisprüfung erfolgt?

 

Das mit der DSGVO-Auskunft ist aber mMn wirklich Quatsch! Sowas macht man, wenn man die Behörde irgendwie ärgern bzw. "nachtreten" will...

 

In der o.g. Formulierung bezieht sich das Auskunftsverlangen auf ALLE Daten, die der Behörde vorliegen. Dabei muss man aber bedenken, dass das bei Behörden nicht so funktioniert wie z.B. bei der Schufa - da kann nicht jemand einfach "Max Mustermann" in ein Programm eintippen und damit die DSGVO-Auskunft generieren. Nein, da muss dann in JEDER Abteilung der Stadt-/Kreisverwaltung manuell recherchiert werden, ob zu der Person irgendwas vorliegt. Also auch im Bauamt, in der Führerscheinstelle usw. Sowas macht richtig Arbeit und kostet teilweise sehr viel Zeit, in der die Mitarbeiter auch was sinnvolles machen könnte (z.B. Anträge bearbeiten, damit man nicht x-Wochen auf WBK-Einträge warten muss). Sicher hat man ein Recht auf die Auskunft, aber als Standardfloskel bei Bedürfnisprüfungen?

 

Gibt es dann aktuell Probleme mit der Waffenbehörde, oder sind die ehr positiv bis neutral eingestellt? Nachdem man das mit der DSGVO-Auskunft abgezogen hat, hat man auf jeden Fall ein paar "Freunde" mehr auf dem Amt (und das nicht nur in der Waffenbehörde)...

 

Wenn würde ich das mit der Auskunft zumindest auf den Waffenbereich beschränken (also z.b. "ausschließlich in Bezug auf den Bereich Waffenangelegenheiten" statt "insbesondere")...

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Gut, wenn man halt entsprechende "Probleme" mit seiner Waffenbehörde hat...

 

Akteneinsicht wegen einer verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrolle, Akteneinsicht wegen einer standard Bedürfnisregelüberprüfung - alles ganz normale Vorgänge die das WaffG nun einmal so verlangt...

 

Solche "Probleme" sind ja glücklicherweise nicht der Regelfall, das Auskunftsgedöns in einem allgemein gehaltenen Standradschreiben daher absolut unnötig...

 

Wenn das in Köln (NRW ist ja eh als "waffenfeindlich" bekannt) so erforderlich ist, ist das ja schön und gut, aber in einem Muster für den Rest des Landes? Kann ehr kontraproduktiv wirken...

 

Am besten gleich auch noch ein Standradschreiben mit DSGVO-Auskunft für den Fall von allgemeinen Verkehrskontrollen basteln? Kann man der Polizei dann zusammen mit Führerschein und Fahrzeugschein überreichen...

 

vor einer Stunde schrieb Ebert79:

Eingeschränkt wird da nichts – die sollen mal für Ihr Geld arbeiten ..

Genau, denn die trinken ja bekanntlich sonst den ganzen Tag nur Kaffee...

 

Ich hab´s  mal bei uns über die Freiwillige Feuerwehr (hängt ja auch mit an der Kommunalverwaltung dran) mitbekommen, wie das mit den DSGVO-Auskünften läuft: Da hat mal ein Ex-Mitarbeiter der Verwaltung mit sowas nachgetreten - dafür musste dann in jeder Abteilung geforscht werden, ob irgendwas vorliegt. IN JEDEM BEREICH! Sogar bei der Freiwilligen Feuerwehr, obwohl der weder Mitglied noch jemals in einen Einsatz involviert war! Natürlich kostet sowas Zeit und wenn euer Verein ja anscheinend mehrere Hundert Mitglieder hat (sonst lohnt ja das "teilautomatisierte Verfahren" kaum) die dann dementsprechend mit hunterten DSGVO-Auskünften kommen, schränkt das natürlich auch ein... Bei einer großen Verwaltung wie Köln natürlich weniger, also in einer Kleinstadt - aber wenn man schon ein solches Muster "bewirbt" sollte man auch über den eigenen Tellerrand blicken.

 

Sorry, aber ich hab die Auswirkungen solcher "Spielchen" halt wie geschrieben bei der Feuerwehr mitbekommen - da saßen dann am Ende Ehrenamtliche und mussten mehrere Stunden lang Einsatzberichte der letzten x-Jahre usw. per Hand durchgucken...

 

Warum also das DSGVO-Auskunftsersuchen (wenn es denn umbedingt sein muss) nicht zumindest inhaltlich auf den Bereich "Waffen" eingrenzen?

Oder man lässt das einfach komplett und benutzt einfach die Musterbescheinigungen, die eigentlich alle Schießsportverbände bereitstellen (sieht dann auch gleich noch etwas "offizieller" aus) - die kann das betroffenen Mitglied sogar schon soweit vorbereiten, dass der Verein nur noch die Angaben prüfen und dann Stempel und Unterschrift draufsetzen muss.

Bearbeitet von tt22
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Also grundsätzlich macht Ihr das ja sehr gut und danke für das Teilen.

 

Klingt jetzt so, als würden wir an dem DSGVO Ding rummeckern und das andere nicht positiv werten. Das ist es aber, sehr schön gemacht und geregelt bei Euch.

 

Zu dem DSGVO teile ich die Meinung tt22, dass Faß würde und muss ich hier bei meiner Behörte glücklicherweise nicht aufmachen, oder noch nicht ;)

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vor 9 Stunden schrieb DaTaXi:

DSGVO

 

Warum eigentlich nicht? Es ist das Recht eines jeden, das kostenlos einzufordern. Wie die Behörde das handhabt und ob man noch mit der Lupe und einer Kerze dafür in den Keller muss, ist deren, nicht das Problem des Auskunftsuchenden. Schließlich kann die Behörde das automatisieren, andere können das auch.

 

Und wenn man das auf das Ärgern herunterbricht, nun, wir werden auch oft genug „geärgert“ von Behörden, das muss auch nicht sein. Wie man es dreht oder wendet, es ist geltendes Recht. Ich habe da wenig Mitleid mit Behörden und deren Strukturen. Sie sind oftmals mehr Last als Erleichterung für den Bürger. 

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Es ist nun mal so das wir Regeln haben die uns Rechte und auch Pflichten auferlegen.

Der Staat und seine "Bevollmächtigten" erklären uns immer wo unsere Pflichten sind und das wir uns daran halten müssen - bis wir unseren Pflichten nachkommen und dem Staat auf unsere hinweisen.

Beispiel: Straßenverkehrsrecht - nur ein Schild welches eine Beschränkung aufhebt ist in der Lage diese Beschränkung aufzuheben. Wenn ich auf eine Straße fahre kann ich doch nicht wissen ob irgendwo

vorher mal eine Geschwindigkeitsbegrenzung gesetzt wurde und müsste daher mit der niedrigsten möglichen Geschwindigkeit fahren. - Einmündungen von Straßen heben keine Beschränkungen auf - Stress wenn du mit 30 auf der Straße bist.

Warnungen vor Betrügern die sich als Polizisten (teils in Uniform) ausgeben: Mach mal eine Halterabfrage bei einer "Verkehrskontrolle" wenn du als Auswärtiger wegen eines "Vergehen" angehalten wirst das bei Einheimischen toleriert wird. Oder bei dir nicht bekannten Mitarbeitern einer Behörde, Ausweise können heutzutage gefälscht werden.

Vor Justitia und Gott sind alle gleich - nur ihre selbsternannten und von anderen als solche angesehenen Vertretern haben das leider vergessen.

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vor 2 Stunden schrieb DaTaXi:

Abfrage

 

Läuft schon - diesmal beim BKA. Haben nicht zeitgerecht geantwortet und habe sie bereits angeschixxen. Mal sehen, was passiert. Schufa lief problemlos und schnell. Ein paar andere Kandidaten habe ich noch auf der Liste. Also keine Sorge, ich kümmere mich. :D

Bearbeitet von Last_Bullet
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  • 3 Wochen später...
Am 2.6.2023 um 10:29 schrieb Last_Bullet:

 

Läuft schon - diesmal beim BKA. Haben nicht zeitgerecht geantwortet und habe sie bereits angeschixxen. Mal sehen, was passiert. Schufa lief problemlos und schnell. Ein paar andere Kandidaten habe ich noch auf der Liste. Also keine Sorge, ich kümmere mich. :D

 

Wer's glaubt.

 

Warum nicht das LKA?

Aber selbst das wird i.d.R. auf die zuständige waffenrechtliche Behörde verweisen bzw. weiterleiten.

Bearbeitet von Astanase
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vor 19 Minuten schrieb Astanase:

Wer's glaubt.

 

Warum sollte man es nicht glauben? Und warum nicht das LKA? Weil ich vielleicht meine gespeicherten Daten beim BKA abfragen wollte? Könnte der Grund sein... und nein, das BKA kann in diesem Fall diese Anfrage nicht weiterleiten. Rein rechtlich schon nicht. Zuständigkeitshalber erst recht nicht.

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