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IGNORED

Aufbewahrung verbotener Gegenstände (Magazine) im Waffenraum


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Geschrieben

Der Rohbau des Waffenraums ist fertig und ich warte derweil auf das OK der Behörde für die Benutzung.

Nun stellt sich mir die Frage, wie das mit der Lagerung meiner Magazine mit BKA-Ausnahmegenehmigung ist. Dürfen die im Waffenraum (KW50/LWU/Muni) gelagert werden?

Mir ist klar, dass mir die Frage nur das BKA rechtssicher beantworten kann und ich werde nach dem OK der Behörde eine entsprechende Anfrage an das BKA stellen. Ich vermute aber, dass bis zu einer Antwort Monate ins Land gehen und ich wüsste gern, ob da schon jemand Erfahrungen gesammelt hat, die die Antwort des BKA erahnen lassen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb groucho:

ob da schon jemand Erfahrungen gesammelt hat

Mir haben sie deutlich einfachere, alternative Aufbewahrungen schriflich im Bescheid bestätigt. Kommunikation und Absprachen mit dem BKA waren vollkommen unspektakulär und freundlich. Ich hoffe für dich, dass du keinen neuen Bescheid brauchst, sonst entstehen die gleichen Kosten ... das wäre bei mir in einer anderen Sache so gewesen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 11.1.2023 um 17:06 schrieb CZM52:

In deiner BKA Ausnahmegenehmigung sollte stehen wir die aufzubewahren sind, erfüllt der waffenraum  diese Stufe, ist alles ok.

 

wenn nicht, dann eher nicht 

So einfach ist es nicht, denn der selbstgebaute Waffenraum hat ja keine klare Stufe. Zumindest habe ich keine entsprechende Bescheinigung, o.ä..

 

 

 

Ich habe am 26.01. eine Anfrage an das BKA geschickt. Mit einer Antwort habe ich in 3~6 Monaten gerechnet.

Die Anfrage enthielt eine knappe Beschreibung des Raumes und für was die Behörde ihn freigegeben hat.

 

Die Antwort kam heute - Lagerung der Magazine im Raum ist ok.

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb groucho:

So einfach ist es nicht, denn der selbstgebaute Waffenraum hat ja keine klare Stufe. Zumindest habe ich keine entsprechende Bescheinigung, o.ä..

Die Waffenbehörde hat kein Ermessen darin, die Aufbewahrung unter dem festgeschriebenen Niveau des WaffG zuzulassen. Mit der Anerkennung des Waffenraums ist auch die Sicherheitsstufe des Raums anerkannt. Wenn das Niveau des Raums zu niedrig ist, wäre auch die Aufbewahrung der Waffen unzulässig. Daraus ergibt sich, dass auch die Magazine gelagert werden dürfen.

Geschrieben
Am 7.2.2023 um 07:09 schrieb switty:

Die Waffenbehörde hat kein Ermessen darin, die Aufbewahrung unter dem festgeschriebenen Niveau des WaffG zuzulassen.

Doch, § 13 VI AWaffV.

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