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Strike119

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Ist denn die PTB tatsächlich noch Voraussetzung oder eher eine (unzulässige) Einschränkung des innereuropäischen Handels auf dem deutschen Markt?

 

Interessiere mich nicht für Schreckschuss/Salut , aber meine das in der 3.WaffG Änderung doch so ein Pfuhpah eingebaut wurde, dass theoretisch auch SRS Waffen ohne PTB in D legal gehandelt werden dürfen.

 

Sorry, aber in dem Feld bin ich ahnungslos und habe auch nicht vor Zeit zu investieren um da zu recherchieren. Trotzdem wäre ich für ein Update eines "Wissenden" aus dem Forum dankbar.

 

Gerade den Punkt hatte ich mir gemerkt, dass aufgrund diesen Punktes die Änderung des WaffG beiträgt das die Öffentliche Sicherheit ab- statt zunimmt...

 

Wie gesgagt, schon vorab Danke für Klarstellung.

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Am 16.4.2021 um 12:30 schrieb Kanne81:

Ist denn die PTB tatsächlich noch Voraussetzung oder eher eine (unzulässige) Einschränkung des innereuropäischen Handels auf dem deutschen Markt?

 

Interessiere mich nicht für Schreckschuss/Salut , aber meine das in der 3.WaffG Änderung doch so ein Pfuhpah eingebaut wurde, dass theoretisch auch SRS Waffen ohne PTB in D legal gehandelt werden dürfen.

 

Sorry, aber in dem Feld bin ich ahnungslos und habe auch nicht vor Zeit zu investieren um da zu recherchieren. Trotzdem wäre ich für ein Update eines "Wissenden" aus dem Forum dankbar.

 

Gerade den Punkt hatte ich mir gemerkt, dass aufgrund diesen Punktes die Änderung des WaffG beiträgt das die Öffentliche Sicherheit ab- statt zunimmt...

 

Wie gesgagt, schon vorab Danke für Klarstellung.

Was sind SRS Waffen?

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  • 11 Monate später...
Am 16.4.2021 um 12:30 schrieb Kanne81:

Ist denn die PTB tatsächlich noch Voraussetzung oder eher eine (unzulässige) Einschränkung des innereuropäischen Handels auf dem deutschen Markt?

 

Weil ich gerade bei einer Recherche zu einem anderen Thema darüber gestolpert bin:
 

Zitat

WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

bschnitt 2, Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
...

1.3
Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen,

a) ... oder
b) die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen
   Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16.
   Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß
   der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als
   Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

 

Hat mich zwar überrascht, aber laut Waffengesetz: Definitiv NEIN, PTB ist (rein rechtlich gesehen) für SRS Waffen nicht mehr erforderich!

 

Wobei sich die Behörden, Staatsanwälte und Richter in DE bekanntlich nicht an solche Gesetze halten müssen. Daher habe ich vermutlich auch noch nie gesehen, dass eine solche EU Waffe in DE frei gehandelt wird.

Bearbeitet von drummer
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