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IGNORED

BKA §40 Ausnahme Antrag


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Geschrieben

Liebe Gruppe,

 

DEKO Waffen SOLLEN ja Bestandschutz haben. Jedoch können DEKO Waffen auch Teile enthalten, die mit der neuen Waffenrechtsänderung verbotene Teile geworden sind. Ich würde gerne das Stück melden um Rechtssicherheit zu haben. Hat jemand schon DEKO Waffen gemeldet? Gibt es einen Vordruck?

 

Unter https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/Ausnahmegenehmigungen/ausnahmegenehmigungen_node.html

finde ich nichts.

 

Hier auch nichts: https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/RichtigesVerhalten/Waffen/waffen_node.html

 

Es sollte ja ein Antrag nach §40 sein. Ich vermute, da DEKO wird es vom VDB auch keine Hilfe geben?

 

LG und Danke, Rock

Geschrieben (bearbeitet)

Da bin ich gedanklich bei dir. Die (Alt-)Dekowaffen werden trotzdem gesamtheitlich betrachtet.

Auch der 98er hätte nun ein EWB-pflichtiges Teil ;)

 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Ist diese "Rechtssicherheit" auch bei Deko- Teilesätzen gegeben?

 

Wenn ja- bei allen früheren rechtlich möglichen Abänderungsausführungen?

 

Eindeutig seh ich da nichts.

 

Und nicht vergessen- Magazin ist definitiv getrennt zu sehen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

"Teilesatz" ist kein Rechts-, sondern ein Marketingbegriff. Es ist ja nichts anderes als eine Sammlung loser Teile, die jetzt eben teilweise EWB-pflichtig sind.

Einen besonderen Status wie komplette Dekowaffen haben sie nicht.

Orientieren würde ich mich bei der Unbrauchbarkeit daher nach den EU-Dekorichtlinien.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb chapmen:

Magazin ist definitiv getrennt zu sehen.

 

 

Richtig. Wichtiger Punkt. Dieses melde ich auch der LOKALEN Behörde.

 

Das MP44 ist als DEKO 1972 in eine WBK eingetragen wurden. Damit kann ich den ALT Dekostand sogar sehr gut belegen. Die Änderungen sind gar nicht mal schlecht gemacht:

 

6 kalibergleiche Löcher im Lauf, davor zwei (!) Stahlstifte, Patronenlager zugeschweißt. Der Verschluss ist um 45° abgeschrägt und das Loch für den Schlagbolzen ist zugeschweißt.

Das Griffstück ist i.O., da es eine LW Waffe ist, ist die auch OK.

 

Nun würde ich das schöne Stück gerne melden. Dann müßte das BKA ja sagen:

 

a) nein, weil

b) ja

c) nicht zuständig, da komplette DEKO Waffe

 

so stelle ich mir das vor. Liege ich richtig?

Geschrieben (bearbeitet)

Eben, daeum gehts. Wird das Griffstück getrennt beurteilt?

In dem Fall müsste dann die Eintragung in der WBK gelöscht werden und die einzelnen, neu wesentlichen Teile eingetragen werden.

Allerdings ist es auch der seltene Fall das eine Teilesatz als Komplettwaffe in eine WBK eingetragen wurde.

 

vor 41 Minuten schrieb Raiden:

"Teilesatz" ist kein Rechts-, sondern ein Marketingbegriff. Es ist ja nichts anderes als eine Sammlung loser Teile, die jetzt eben teilweise EWB-pflichtig sind.

Teilesatz ist durchaus inzwischen ein juristischer Begriff und findet sich in zig Urteilsbegründungen.

vor 41 Minuten schrieb Raiden:

Einen besonderen Status wie komplette Dekowaffen haben sie nicht.

Haben sie, da im Laufe der Jahre Umänderungen zum Status "Deko" von Teilesätzen geändert und festgelegt wurden.

 

vor 41 Minuten schrieb Raiden:

Orientieren würde ich mich bei der Unbrauchbarkeit daher nach den EU-Dekorichtlinien.

Orientierung ist nur an den zur Zeit der Umbrauchbarmachung geltenden waffenrechtlichen Vorschriften/ KWKG/BWI Richtlinien möglich- EU war seinerzeit noch weit entfernt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb rockwilder:

Nun würde ich das schöne Stück gerne melden. Dann müßte das BKA ja sagen:

 

a) nein, weil

b) ja

c) nicht zuständig, da komplette DEKO Waffe

 

so stelle ich mir das vor. Liege ich richtig?

Ja.

Und die Antwort wäre wirklich spannend, weil eben für mein Verständniss nichtdurch den Gesetzgeber eindeutig  geregelt.

 

Aber mal eine Stufe tiefer- was sagt die "zuständige" waffenrechtliche Behörde?
 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Dennoch werden im neuen WaffG/AWaffV nur komplette Dekowaffen genannt.

So, wie die Teilesätze jetzt sind, tauchen sie in den Gesetzestexten zumindest nicht auf, müssen also wie einzelne Teile betrachtet werden.

So würde ich das handhaben.

 

Aber wie sich hier schon abzeichnet, sind die bei der Novelle wohl einfach hintenüber gefallen. 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Aber wie sich hier schon abzeichnet, sind die bei der Novelle wohl einfach hintenüber gefallen. 

Oder wie so oft nicht zuende gedacht, bzw. grosszügig mal nichts eindeutig geregelt.......

Geschrieben

Nun, es klingt echt komisch, aber das BKA hat auch Telefone und email  und wer freundlich  fragt bekommt auch eine Antwort und Hilfe

 

Warum man nun hier wieder DEKOWAFFE und TEILESÄTZE wild mischt...versteh ich auch nicht.

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb CZM52:

DEKOWAFFE und TEILESÄTZE wild mischt...versteh ich auch nicht.

Das wirst auf WO nicht ausrotten.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Aber mal eine Stufe tiefer- was sagt die "zuständige" waffenrechtliche Behörde?

 

Gute Leute, sehr bürgernah, ABER auch die wissen nichts genaues. Woher auch. Die wissen etwas zu den Magazinen. Mit meinem Thema kennen die sich NULL aus.

 

vor 55 Minuten schrieb CZM52:

Nun, es klingt echt komisch, aber das BKA hat auch Telefone und email  und wer freundlich  fragt bekommt auch eine Antwort und Hilfe

 

Warum man nun hier wieder DEKOWAFFE und TEILESÄTZE wild mischt...versteh ich auch nicht.

Ich werde noch einmal beim BKA anrufen und fragen. Bis jetzt war man dort stets nett.

Geschrieben

War wegen dem Magazin in einer Dekowaffe nicht im Gespräch, daß es als Teil der Dekowaffen gesehen wird?

Schließlich ist auch das funktionsfähige Griffstück einer Dekolangwaffe ja als teil der Dekowaffe eingestuft, obwohl für sich allein erlaubnispflichtig.

Geschrieben

Richtig - auf Nachfrage bei der zustandige Waffenbehörde - das zur Dekowaffe gehörige Magazin ist Bestandteil der Dekowaffe. Genauso wie das Gehäuse, der Verschlußtrager etc. Dumm ist nur, wenn man zur Deko - AK47 nicht nur ein 30er Stangenmagazin, sondern sagen wir auch noch eine 75er Trommel hat ... da muss man dann wohl eins von melden ..

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Ulli S:

Richtig - auf Nachfrage bei der zustandige Waffenbehörde - das zur Dekowaffe gehörige Magazin ist Bestandteil der Dekowaffe.

Würde ich mal nicht drauf wetten, meine Lesart ist eine andere.

Analog dazu müsste dann auch jeweils ein meldepflichtiges Magazin bei einer "scharfen" Waffen "frei" sein.

Geschrieben

Der Umgang mit gemeldeten Magazinen ist erlaubt, dies schliesst das benutzen ein. Begrenzung meinetwegen sportlich, ansonsten nicht.

 

Mir fehlt für die von dir angegebene Aussage der Behörde jedwede gesetzliche Grundlage, ich halte sie für rechtlich nicht gedeckt.

 

Der Gesetzgeber spricht explizit von Magazinen und Magazingehäusen und beurteilt diese rechtlich eigenständig.

Das ist auch so wenn ein entspr. Magazin in einer Dekowaffe steckt.

 

 

 

 

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