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IGNORED

Schalldämpfer im NWR für Kurz- oder Langwaffe klassifiziert


JägermitHut

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb daimler01:

Habe heute telefonisch mit meiner Behörde geredet " Schleswig-Holstein " bei denen ist SD = SD, egal ob der SD für eine Kurzwaffe geeignet ist oder

nicht solange der SD auf einer Langwaffe montiert wird gebe es kein Problem, wenn man Langwaffen in den Kaliber 9mm, 357 Mag. usw. hat und 

die jagdlich nutzt !

Es geht nicht um "geeignet".

Es geht um tatsächliche Kurzwaffendämpfer, die man nicht einfach im Waffenregister  umwidmen kann.

Ein SD, explizit für eine Glock 17 hergestellt/ausgelegt, ist ein KW-SD.

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Mag ja sein. 9 mm Luger ist auch ein Kurzwaffenkaliber. Munition kann man aber auf Jagdschein erwerben, sofern eine Langwaffe in dem Kaliber in der WBK eingetragen ist.

 

KW-SD oder LW-SD ist rechtlich auch egal. Gibt es beides auf Jagdschein. Nur wenn sich ein Registerfuzzy wieder sein eigenes Waffengesetz bastelt, wird es schwierig.

Bearbeitet von JägermitHut
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Nö. KW-SD geht nur über bewilligtes Bedürfnis. Jagdschein ist dafür keines. Sonst würdest du die Frage ja hier auch nicht stellen.
Nicht alles durcheinanderwürfeln. . Nix registerfuzzy. Nix eigenes WaffG. Steht alles klar da. Nur wenn man es garnicht verstehen möchte, ist alle Mühe umsonst.

Das beginnt bei der korrekten Bezeichnung zu einer korrekten Einordnung zu einer korrekten Verwendung.
Und nicht Mischmasch von ähnlichen Begriffen und anderen Dingen wie munition.

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Langsam gehst du mir auf die Nerven. Wo genau steht im Gesetz, dass zwischen KW-SD und Langwaffen-SD unterschieden wird und ein KW-SD nicht auf einer Langwaffe verwendet werden darf?

 

Hast du überhaupt einen Jagdschein? Wohl eher nicht.

 

Es nützt nicht viel, wenn es dir darum geht, „Recht zu haben“, aber keinen Beleg für deine Behauptungen bringen kannst. Auf meine Frage, wo genau das im Waffengesetz steht, hast du nicht geantwortet, weil du es selber nicht weißt.

Bearbeitet von JägermitHut
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Mir ist das vollkommen egal. Deshalb erlaube ich mir trotzdem die Dinge richtigzustellen.

Nur weil du es gern anders hättest, machen die anderen da immer noch nicht falsch. Man kann nicht erwarten, dass die Beschimpfungen als Fuzzies und Darstellung als Unkundige anderer einzig wegen eigenem Unverständnis, ignoriert werden. es lesen auch andere hier.
Wenn du es nicht verstehen willst oder kannst ist jede weitere Erklärung sinnlos. Da deine Fragestellung falsch ist, kommst du eben nicht weiter. Aber das ist die begrenzte eigene Kapazität. So findet man die Antwort nicht.

Möglicherweise beflügeln mangelhafte Umgangsformen andere auch nicht , überbordenden Aufwand zu betreiben. Ich habe alles beannnt. es ist an dir dort zu lesen und zu verstehen.

 

Bearbeitet von Gast
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zur Versachlichung der Diskussion:

 

WaffG § 13

(2) … Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen ...
(3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. ...
(9) Auf Schalldämpfer finden die Absätze 1 bis 4 und 6 bis 8 entsprechende Anwendung. Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden.

 

Bundesjagdgesetz (Vorrang haben allerdings die Landesjagdgesetze)

§ 1 Inhalt des Jagdrechts

(1) … auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) ...

 

§ 19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist
2.
a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;
b) auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben;
...
d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

 

Zur Erklärung für Nicht-Jäger: Die v. g. sachlichen Verbote gelten nicht immer pauschal, sondern ggf. nur für die aufgezählten Wildarten.

Sog. Raubwild gehört beispielsweise nicht zum Schalenwild und damit gelten auch entsprechende Verbote nicht für Raubwild. Das wäre dann auch eine der wenigen jagdlichen Anwendungsarten für Kurzwaffenkaliber aus der Langwaffe.

 

Allerdings zieht sich der Begriff der Langwaffe wie ein roter Faden durch den § 13 WaffG, insofern könnte sich bei einem explizit für KW hergestellten SD schon ein Problem ergeben [ (9) entsprechende Anwendung auf Schalldämpfer]

Grundsätzlich ist das Thema des SD bei der Jagd ja noch relativ neu, wahrscheinlich wird es leider wie immer so laufen, daß irgendwann die Gerichte "auslegbare" Regelungen im Gesetz entscheiden ...

Bearbeitet von Elo
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vor 9 Stunden schrieb Waffen Tony:

Ein SD, explizit für eine Glock 17 hergestellt/ausgelegt, ist ein KW-SD

Das spielt keine Rolle ob der SD speziell nur für eine dämliche Glock hergestellt/ausgelegt wird oder nicht, fakt ist selbst diesen SD darf ich auf meiner

Langwaffe drauf schrauben, klemmen wie auch immer solange es eine Langwaffe ist mit Zentralfeuerzündung jedenfalls bei uns und wenn einige eine

Waffenbehörde haben die meinen Gott spielen zu müssen, die sich Gesetze nach ihren eigenen Vorstellungen um basteln, muss man die darauf aufmerksam

machen das die in unrecht sind und sich nicht alles gefallen lassen

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Es spielt natürlich eine Rolle.

Dazu würde noch kommen, dass der von mir angeprochene  dezidierte SD garnicht auf die Langwaffe aufschraubbar wäre ;)

Einfach an der Sache bleiben. es geht um Kurzwaffen SD. Nicht SD der auf eine Kurzwaffe passt.

Die Behörde spielt auch njicht Gott. Der Hersteller stellt die SD her, widmet sie und trägt sie nach waffG ins Register ein.

Und dafür fehlt dann jegliche Erwerbsberechtigung.

Bearbeitet von Gast
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Nicht aufschraubbar ist relativ. Es gibt klassische deutsche Kurwaffengewinde, wie beispielsweise M16x1 links, welches auch Glock und Heckler und Koch verwendet.

 

Ich kenne jetzt keinen Schalldämpferhersteller, der nicht die gleichen Schalldämpfer auch mit amerikanischen Gewinde anbietet. Beispielsweise 1/2x28 UNEF. Diese Gewinde werden auch für Langwaffen verwendet.

 

Zudem kann man sich einen Adapter anfertigen lassen. Das kann jeder gut ausgestattete Büchsenmacher. Ich habe mir auch schon einen machen lassen. Ist kein waffenrechtlich relevantes Teil und kann auch von einem Minderjährigen erworben werden.

 

 

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ich kenne wieder mehrer SD die gar keinen Gewindeadaption haben.

Der lässt sich zwar an Kurzwaffen anbringen, aber weder dort noch auf Langwafffen aufschrauben.

es sind eben deizidierte SD für entsprechende Modelle udn damit zielgenau deklariert.

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Kurzes update. Der von mir bestellte Schalldämpfer ist vom Hersteller als Kurzwaffenschalldämpfer deklariert, verzollt und dementsprechend im NWR eingetragen.

 

Der Waffenhändler meines Vertrauens lässt das nun im NWR ändern. Das soll bis Ende der Woche geschehen. Der Dämpfer bleibt im NWR weiterhin als Kurzwaffendämpfer. Lediglich ich bekomme einen anderen Eintrag. Der nächste, der den Dämpfer kauft, hat genau dasselbe Theater.

 

Ich weiß auch nicht, ob das jeder Händler machen würde. Kostet Zeit und Nerven.

 

Wenn ich den Dämpfer - hoffentlich - nächste Woche habe, berichte ich.

 

 

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Am 22.10.2020 um 09:04 schrieb JägermitHut:

wie beispielsweise M16x1 links, welches auch Glock und Heckler und Koch verwendet.

Tun sie das?

 

https://www.progun.de/de/shop/kurzwaffen/pistolen/np3c5yc4_glock-orginal_glock17_gewindelauf_m135x1_links.html?s=1&s_hk=1&s_sk=2&h=1&o=hersteller_d&hs=82y03a3q

 

Zitat

Beschreibung:
Orginal Glock 9x19 Gewindelauf M13,5x1 links
Für die G17 Behördenmodell
Beschossen

 

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es soll tatsächlich AUCH bei glock waffen im kaliber .45acp geben!!!

die sogar schalldämpferläufe mit gewinde aufweisen!!!

da würde dann ein gewinde mit den massen m13,5x1 links wie genau passen?!?

 

du solltest erst mal lesen was du geschrieben hast bevor du postest!

Bearbeitet von HangMan69
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vor 14 Minuten schrieb HangMan69:

du solltest erst mal lesen was du geschrieben hast bevor du postest!

Als allererstes fällt auf, dass ich eine Frage gestellt habe.

Das sind diese Dinger mit einem Fragezeichen am Ende des Satzes.

Die brauchen keine drei Satzzeichen. Es sei denn, man ist etwas unausgeglichen.

 

Und dann fällt auf, dass ich mich auf einen Beitrag beziehe, in dem die Gewinde 1/2x28 UNEF und M16x1 Links zusammen genannt werden.

Da ist diese Frage durchaus gerechtfertigt, zumal der Beitrag von einem kommt, der dauernd irgendwelches Zeug zusammenschreibt, was vorne und hinten nicht passt.

Wenn man sich da nicht sicher ist, was ernst gemeint ist und was geraten, dann fragt man halt.

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vor 29 Minuten schrieb Kreppel:

, zumal der Beitrag von einem kommt, der dauernd irgendwelches Zeug zusammenschreibt, was vorne und hinten nicht passt.

 

1/2x28 UNEF ist für 9mm und M16x1 für .45. M16x1 wird tatsächlich von Glock und Heckler und Koch verwendet. Ich schreibe nicht dauernd irgendwelches Zeug, dass nicht zusammenpasst, es liegt daran, dass du nicht lesen UND verstehen kannst. Es steht nirgends, dass 1/2x28 UNEF und M16x1 für dasselbe Kaliber sind. Wenn du Schwierigkeiten im Textverständnis hast, frage einfach. Wir sind nicht Schuld daran und es liegt nicht an „irgendwelchem Zeug“, wenn du nichts kapierst.

 

Wahrscheinlich merkst du nicht mal, wie unverschämt du bist. Zumal deine Beiträge keinerlei Nutzen für das Forum haben.

Bearbeitet von JägermitHut
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