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IGNORED

Tommygun für Jäger ab 01.09.20


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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

Ich habe nicht vor das Magazin zu begrenzen. Sondern das Gehäuse dauerhaft so zu verändern, dass es nur noch zehn Schuss fassen kann.

und wenn du es vor dem 1.9.2020 machst, ist eh alles  sauber....

Geschrieben (bearbeitet)

Auch eine interessante Interpretation.....

Konsequent durchdacht wäre dann jedoch der 01.09.2021 der Stichtag.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb chapmen:

Auch eine interessante Interpretation.

Ich lerne gerne dazu.

 

Welcher Passus erlaubt Deiner Meinung nach ein kürzen ohne nachfolgendes Gutachten, verbietet oder verlangt Gutachten für andere Umbauten?

 

Das Gesetz so wie ich es lese kennt nur Magazine und Magazingehäuse welche maximal 10/20 Schuss fassen, die Länge wird nicht angesprochen.

 

Erkläre es mir doch, wenn ich es falsch verstehe. Ich will nicht wegen so einem Kleinkram Ärger haben. Also hilf mir, Fehler zu vermeiden.

Geschrieben (bearbeitet)

Danke für's Stöckchen, ich nehme es nicht. Wie beim wiederladen, jeder ist für sein tun verantwortlich.

Da du jetzt schon Dinge in meine Aussage interpretierst die nicht in meinem posting enthalten sind ist klar worauf es hinausläuft, danke, keine Lust auf so a schmarren.

 

Warten wir doch ab wer welche Fehler macht.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Ich lerne gerne dazu.

 

Welcher Passus erlaubt Deiner Meinung nach ein kürzen ohne nachfolgendes Gutachten, verbietet oder verlangt Gutachten für andere Umbauten?

 

Du kürzt den Magazinkörper so, dass in das Magazin nur noch 10 Schuß passen (bei LW) .... habe ich bei meinen M1 Carbine Magazinen praktiziert...... ist manchmal etwas fummelig, aber sogar ich habe es hinbekommen....

Stand heute (noch vom dem 1.9.2020) ist das Magazin waffenrechtlich ein "Nix". Kannst also machen damit, was du willst...... Am 1.9.2020 fasst es nur noch 10 Schuß und fällt erst gar nicht in die Regelung.... amen.....

Das mit dem Kürzen wird ja erst spannend/komplex, wenn die Magazine gemeldet sind,....

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Danke für's Stöckchen

Also wieder nur Luft, wie üblich.

 

Du stellst Behauptungen auf, kannst sie aber nicht belegen.

 

Ich bleibe bei meiner Lesart:

Das Gesetz verbietet Magazine und Magazingehäuse mit einer Kapazität über 10/20 Schuss, ohne dabei auf die Länge einzugehen. Solange also nachweislich nur zehn Schuss rein passen ist ungeachtet der Länge alles in Ordnung, solange das Gehäuse dauerhaft entsprechend verändert wurde (beispielsweise, aber nicht ausschließlich, durch kürzen).

 

vor 49 Minuten schrieb Georg:

ist manchmal etwas fummelig

Ich bekomme die Kontur am unteren Ende, so dass der Boden eingeschoben werden kann, jedenfalls nicht hin.

Geschrieben

Hartlöten oder Schweisspunkt setzen vlt?

Wirklich notwendig ist das Reinigen eines Magazines von innen nun nicht immer... man könnte unten eine art "Spülloch" lassen, das man immer mal ordentlich mit WD40 fluten kann und die Suppe dann rausfliesst oder ein 2cm Loch in den Boden bohren, dann kann man auch eine Putzbürste rein stecken.

Design follows Function...Zumindest was einige Notwenigkeiten im Deutschen Recht angeht

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Fyodor:

Also wieder nur Luft, wie üblich.

 

Du stellst Behauptungen auf, kannst sie aber nicht belegen.

 

Ich bleibe bei meiner Lesart:

Auch nichts anderes wie wieder nur Luft mittels nicht belegbarer Behauptung.

 

Lass es gut sein, weder deine noch meine Glaskugel weiss genaues.

Ich gestehe dir deine Lesart zu, wie schon mehrfach erwähnt. Das du meine nicht akzeptierst ist klar und vorhersehbar. Grüss den Niederrhein.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
Am 28.7.2020 um 15:51 schrieb Lt. Blueberry:

Ist es für Jäger nach dem 01.09.20 noch möglich, eine Semiauto-Tommygun legal zu erwerben ??

Darf ich mal ganz blöde und ketzerisch fragen: wozu? Ich bin der Letzte, der etwas dagegen hätte, dass sich jemand eine Waffe aus Spaß, aus Sammlerinteresse, aus spontaner Kauflaune, oder sonst aus irgendeinem guten oder schlechten Grund kauft. Ginge es nach mir, könnte sich das jeder unbescholtene Bürger original oder als Nachbau in Vollauto kaufen. Aber wenn man den Bedürfnisunsinn einmal akzeptiert: Will einem wirklich jemand erklären, dass eine Konstruktion, deren grundlegendes Konstruktionsprinzip schlichtweg nicht funktioniert, die sich im Zivilmarkt praktisch nicht verkauft hat, und im zweiten Weltkrieg aus der Not in Masse trotz veralteten Design der Verfügbarkeit wegen geordert wurde, der waidmännischen Jagdausübung oder der sportlichen Leistungssteigerung diene?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb Proud NRA Member:

wozu?

Weil.

vor 21 Minuten schrieb Proud NRA Member:

sportlichen Leistungssteigerung

Wenn eine "weniger geeignete" Waffe ausgeschlossen sein sollte, dann bleibt in letzter Konsequenz genau eine, die "beste" für jede Disziplin übrig, die zugelassen ist. Denn auf dem Weg dorthin ist immer eine die "am wenigsten geeignete".

 

Ich beispielsweise schieße nicht, um deutscher Meister zu werden, sondern um dabei Spaß zu haben. Mich setzt ein Wettkampf nicht unter Stress, ich entspanne mich dort und genieße es. Deshalb habe ich vergangenes Jahr mit meiner Thommy auch mehrere Disziplinen geschossen. Bei Fallscheibe konnte ich mich sogar zur DM damit qualifizieren, und habe dort im ersten Drittel abgeschlossen. Und das obwohl ich in ersten Durchgang einen geistigen Aussetzer hatte und unter der Kimme durch gezielt hatte, so dass eine Platte stehen blieb. Man kann also trotz Patzer noch immer 30st bester FS-Schütze in Deutschland werden mit der Thompson. Ich weiß nicht wie viele Heras ich damit hinter mir gelassen habe. Aber ich habe maximal 30 an mir vorbei ziehen lassen.

 

Zu behaupten sie sei untauglich ist also schlichtweg falsch.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Fyodor:

Ich bleibe bei meiner Lesart:

Das Gesetz verbietet Magazine und Magazingehäuse mit einer Kapazität über 10/20 Schuss, ohne dabei auf die Länge einzugehen. Solange also nachweislich nur zehn Schuss rein passen ist ungeachtet der Länge alles in Ordnung, solange das Gehäuse dauerhaft entsprechend verändert wurde (beispielsweise, aber nicht ausschließlich, durch kürzen).

Da hast du sicherlich recht. Aber mir gebricht es gerade an Vorstellungskraft, wie man einen Magazinkörper dauerhaft so umbauen will, dass er nur noch 10/20 fasst...

Die Spannende Frage ist, wie hoch die Anforderungen an die Nicht-Rückbaubarkeit gelegt werden...

Niete, Holzklotz: wird wohl nicht reichen

Sperre Punktschweissen: wohl eher auch nicht

massive Sperre komplett einschweissen: könnte gehen

Abschneiden: sicher

 

Bei Magazinkörper aus Plastick könnte das einkleben von massiven Sperren eine Option sein...... aber auch hier, könnte ich mir vorstellen, dass man sich an die "Bundeskleberverordnung (BVO)" halten muss 🤣

 

Aber mir fehlt es gerade an der Glaskugel.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Die Thompson-Magazine sind etwas anders als die meisten anderen. Ich habe allein schon zwei einfache Ideen.

Ich hoffe, Du berichtest, wenn es so weit ist.. (Ich habe zwar keine Thompson, aber dazulernen hat noch keinem geschadet.)

Geschrieben (bearbeitet)

Der Knackpunkt ist das Wort "dauerhaft", selbst wenn es im Gesetzestext keine Erwähnung findet. Ein auf die entsprechende Länge der vorgesehenen Kapazität gekürztes Magazin ist dauerhaft abgeändert, aber sicher gibts Leute die auch dies aus Prinzip bestreiten.

Ebenso kann man über das Wort "dauerhaft" streiten, anders definiert findet dies immer wieder im Bereich Dekowaffen statt.

 

Die Stangenmagazine der Thompson haben den Vorteil das sich im hinteren Teil ein Kanal befindet in dem das Fähnchen des Zubringers läuft. Dadurch lässt sich leicht eine Begrenzung einbringen, ohne mit Feder oder Zubringer ins Gehege zu kommen. Typischer früherer 2-Schuss Umbau war quer in den Kanal in entsprechender Höhe einen Stift zu setzen und auf beiden Seiten mit WIG verlaufen lassen. Alternativ dazu war es auch beliebt einen Stab oder Rundmaterial von unten in den Kanal einzubringen um den Weg des Zubringers zu begrenzen.

 

39148053kk.jpg

 

Bearbeitet von chapmen

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