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Magazinversand nach USA


schall+rauch

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  • 5 Monate später...

Vielleicht kann ich etwas, wenn auch spät, dazu beitragen. Wechselmagazine sind wie die meisten Lang- und Kurzwaffen auch Rüstungsgüter nach dem AWG/ AWV (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Teil I Abs. A 0001a-d AWV) und bedürfen grundsätzlich für die Ausfuhr einer Ausfuhrgenehmigung des BAFA. Bei einigen Staaten (i.d.R. gut befreundete Staaten) gibt es die Möglichkeit einer Allgemeinen Genehmigung (§ 1 Asb. 2 AWV). Dann benötigt man keine extra Ausfuhrgenehmigung (AGG). Die AGG sind auf der Internetseite des BAFA einzusehen.

 

 

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Grossbrief. Hat mir mein Exporteur geschickt und kam nach zwei Monaten 20 Meilen westlich von Dallas mit den Magazinen an die in Deutschland nicht mehr legal waren. In den USA dürfen bis $100 an nicht wesentlichen Waffenteilen ohne Importerlaubnis so eingeführt werden. Offiziell erlaubt DHL aber den internationalen Versand von Waffenteilen nicht.

Bearbeitet von Andyd
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Am 15.1.2021 um 14:44 schrieb SEler:

Vielleicht kann ich etwas, wenn auch spät, dazu beitragen. Wechselmagazine sind wie die meisten Lang- und Kurzwaffen auch Rüstungsgüter nach dem AWG/ AWV (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Teil I Abs. A 0001a-d AWV) und bedürfen grundsätzlich für die Ausfuhr einer Ausfuhrgenehmigung des BAFA. Bei einigen Staaten (i.d.R. gut befreundete Staaten) gibt es die Möglichkeit einer Allgemeinen Genehmigung (§ 1 Asb. 2 AWV). Dann benötigt man keine extra Ausfuhrgenehmigung (AGG). Die AGG sind auf der Internetseite des BAFA einzusehen.

 

 

Lass ma' stecken Kumpel. Kein Exporteur hat die für mich je aufgeführt, wenn ich die nicht als Defense Articles in ATF Form 6 als größere Menge beantragt hatte.

 

Grüße aus Texas

 

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