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IGNORED

Waffenversand an Händler - muss man die günstigste Versandmethode wählen?


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Geschrieben

Auf welcher gesetzlichen Grundlage steht denn die Annahme dass man an Händler keine besondere Versandform wählen muss? Man muss ja als Versender dafür sorgen, dass der Transporteur die Waffe nur einem berechtigen Empfänger übergibt, wenn nun Ersatzlieferung erfolgt, weil keiner beim Händler aufmacht, hat man evtl. ein Risiko (nehme mal an, dass sich DHL in den AGB das Recht einräumt, bei normalem Versand woanders abzugeben).

Geschrieben (bearbeitet)

Bei einem versand an einen Händler geht das automatisch an eine berechtigte PErson und damit ist das dann erledigt.

Man kann noch :Nichtabgabe an Nachbarn dazubuchen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Grundsätzlich hab ich das Gefühl, du brauchst nicht mit Argumenten kommen....er hat es teuer versendet, der Händlerjetzt zickt und sucht nun irgend ne Ausrede....

 

wobei wir natürlich nur 1 Seite der Geschichte kennen

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Bulldog:

Auf WO wird das noch bis zum Exzess diskutiert werden, wetten?

Der Krug geht geht so lange zum Brunnen, bis er in Östereich ist.

Das liegt aber zumeist nicht an Streithanselei, sondern an der Gesetzgebung. Meine Einschätzung. 

Geschrieben

Oft genug wird aber einfach weiterer Regelungsbedarf herbeigebettelt.

In der Regel ist die Klarstellungsforderung dann negativ behaftet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

Oft genug wird aber einfach weiterer Regelungsbedarf herbeigebettelt.

In der Regel ist die Klarstellungsforderung dann negativ behaftet.

Sorry für das Vollzitat, aber der Satz mit seiner Kernaussage (erstens, dass eine geforderte Klarstellung nur negativ ausgehen kann, und zweitens, dass der Michel alles durchreguliert liebt) sagt alles.

Bearbeitet von Bulldog
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Smarthome:

ist denn jeder Mensch, der gerade zum Zeitpunkt der Lieferung die Tür bei dem Waffenhändler aufmacht, berechtigt? Ich denke das kann man als Versender kaum sicherstellen. 

Das wird angenommen. Alle Mitarbeiter sind berechtigt. Und wer nimmt sonst das Paket an?

Geschrieben

Kannst du das nochmal übersetzen? ich weiß gerade nicht was du damit meinst.

vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

Oft genug wird aber einfach weiterer Regelungsbedarf herbeigebettelt.

In der Regel ist die Klarstellungsforderung dann negativ behaftet.

 

Mich interessiert, auf welcher gesetzlichen Grundlage man annehmen kann, dass ein normaler Paketversand an einen Händler gesetzeskonform ist.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Smarthome:

Kannst du das nochmal übersetzen? ich weiß gerade nicht was du damit meinst.

 

Mich interessiert, auf welcher gesetzlichen Grundlage man annehmen kann, dass ein normaler Paketversand an einen Händler gesetzeskonform ist.

Andersrum: Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll es verboten sein?

Geschrieben

Im Gesetz steht zB, dass "Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen" getroffen werden müssen. Und das könnte zB sein, dass man einen auf Waffentransporte spezialisierten Dienst wählt. Beim Standardversand gibt es diese speziellen Vorkehrungen ja nicht. 

 

Wenn auf dem normalen Transportweg eine Waffe abhanden kommt, hat man unter Umständen dann ein Problem, zu erklären, was man denn getan hat, um das zu verhindern.

Geschrieben

Du kannst das handhaben, wie du möchtest.

Bleibst dann halt auf den Kosten sitzen.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Smarthome:

Im Gesetz steht zB, dass "Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen" getroffen werden müssen. Und das könnte zB sein, dass man einen auf Waffentransporte spezialisierten Dienst wählt. Beim Standardversand gibt es diese speziellen Vorkehrungen ja nicht. 

 

Wenn auf dem normalen Transportweg eine Waffe abhanden kommt, hat man unter Umständen dann ein Problem, zu erklären, was man denn getan hat, um das zu verhindern.

Wie so Overnite und Co funktioniert und WER da fährt..... offensichtlich hast davon keine Ahnung 🙈🙈🙈

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