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IGNORED

Im Garten mit Compoundbogen schiessen


TheDevilsMMA

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Piteraq:

Mein Gott. Du musst einfach sicherstellen, dass kein Pfeil dein Grundstück verlässt, wenn die Mauer zwei Meter hat, musst du halt aufpassen.. Schießstandrichtlinien brauchst du nicht, oder hast du einen gewerblichen Stand?? Absolute Rechtssicherheit gibt es nicht, wenn du dir nicht zutraust, keinen Mist zu bauen, lass es lieber bleiben.

Ich bin ein guter Schütze ich hab den französischen Jagdschein mit zusatz für Bögen. 

 

Mir geht's nur darum obs zu 100 prozent erlaubt und sicher ist nicht das man mir meinen Bogen wegnimmt. 

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vor 25 Minuten schrieb TheDevilsMMA:

Ich bin ein guter Schütze ich hab den französischen Jagdschein mit zusatz für Bögen. 

 

Mir geht's nur darum obs zu 100 prozent erlaubt und sicher ist nicht das man mir meinen Bogen wegnimmt. 

Na dann kennst du doch dein Sportgerät, kannst damit umgehen..

Den Bogen darf man dir nur wegnehmen, wenn Gefahr im Verzug ist.  Wieso sollte das sein?

100 Pozent Sicherheit gibt es nirgendwo im Leben.

Ich benutze den Bogen auch im Garten, wenn es geht. Hab allerdings einen leichten Langbogen, der nicht so schnell wirft wie ein Compound. Meine Nachbarn wissen bescheid. Was soll sein?

Schießstandrichtlinien, vergiss den Quatsch. Mach halt langsamer und schieß nicht über deine Mauer.

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vor 2 Stunden schrieb Piteraq:

Na dann kennst du doch dein Sportgerät, kannst damit umgehen..

Den Bogen darf man dir nur wegnehmen, wenn Gefahr im Verzug ist.  Wieso sollte das sein?

100 Pozent Sicherheit gibt es nirgendwo im Leben.

Ich benutze den Bogen auch im Garten, wenn es geht. Hab allerdings einen leichten Langbogen, der nicht so schnell wirft wie ein Compound. Meine Nachbarn wissen bescheid. Was soll sein?

Schießstandrichtlinien, vergiss den Quatsch. Mach halt langsamer und schieß nicht über deine Mauer.

Im Waffengesetz steht ja das der Bogen keine Waffe ist. 

 

Steht irgendwo das fürs Bogenschießen keine besonderen Richtlinien gelten bzw wenn doch wo in welchem Gesetz steht das

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Schau mal. Das Thema gabs schon mal. Da steht auch drin, dass der Bogen vom WaffG ausgenommen ist. Er ist ein Sportgerät, für das die Vorschriften des WaffG nicht gelten. Over and out..

 

 

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