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IGNORED

Wiederladelehrgang - Teilnehmer gesucht


Sneedlwoodz

Empfohlene Beiträge

Guten Abend,

hiermit möchte ich mich an alle kurzfristig interessierten an einem Wiederladelehrgang im Raum PLZ 42553 wenden.

Geplant war ein Vereinsinterner Lehrgang Wiederladen und Vorderladen am 24.04. (nachmittags) und 25.04.2020 (ganztägig). Zunächst sah es so auch als ob wir die Teilnehmer Vereinsintern zusammenbekommen. Leider sind bis jetzt erst 4 Anmeldungen erfolgt. Der Rest hat jetzt doch kein Interesse mehr. Der Lehrgang kommt nur zustande, wenn wir mindesten 10 Teilnehmer sind.

Aus diesem Grund bin ich hier auf der Suche nach Interessieren die noch kurzfristig an dem Lehrgang teilnehmen möchten.

Zu bedenken ist das für die Teilnahme an diesem Lehrgang eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 vorzulegen ist. Diese bekommt man in der Regel bei den örtlichen Ordnungsämtern. Die Bearbeitungszeit war in meinem Fall ca. 4 Wochen. Ohne diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Teilnahme nicht möglich.

Lehrgangsveranstalter ist das „INSTITUTFÜR BALLISTIKUND SCHIESSTECHNIK“

Der kombinierte Lehrgang aus Wieder- und Vorderlader kostet 290.-€

Internetseite: www.jagd-journal.de

Ernsthaft Interessierte können sich gerne hier über das Forum mit mir in Verbindung setzten. Der Lehrgang findet in Velbert-Neviges statt.

Grüße

Daniel

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Früher gab es Lehrgänge von Frankonia. Seit einiger Zeit werden die aber bei uns in der Gegend nicht mehr angeboten. Die lagen auch so bei 200 €. Zum Preis kann ich nichts sagen den hat der Lehrgangsveranstalter so festgelegt, nicht ich – hilft uns jetzt auch nicht weiter. Die Räumlichkeiten stellt unser Verein kostenlos.

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140€,...kann sein, ist aber bestimmt schon ne Weile her. Aktuell und auch schon vor 4 Jahren liegt der Preis bei Frankonia für den Kombilehrgang 199€. Leider eben nicht mehr bei uns in der Region. Zur UB kann ich sicher sagen dass keine Abfrage nein Verfassungsschutz vorgenommen wird. Ein Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefählichen Stoffen hat auch nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Ich habe meine UB Anfang Februar beantragt und Ende Februar erhalten. 

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vor 13 Minuten schrieb Sneedlwoodz:

Warum kann man mir keine PN schicken? Liegt das an meinen Einstellungen?

 

Ja.

 

Deine Einstellung zum Waffenrecht und zur allgemeinen politischen Lage wird gerade verfassungsrechtlich überprüft, und nach positiver Feststellung durch eine Freischaltung zum Empfang von PM hier im Forum bestätigt.

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vor 6 Stunden schrieb Sneedlwoodz:

Zur UB kann ich sicher sagen dass keine Abfrage nein Verfassungsschutz vorgenommen wird.

Bist du dir da ganz sicher? Meines Wissens nach ist das die selbe Überprüfung wie bei der ZUverlässigkeitsüberprüfung, also müßte die VS Abfrage drinne sein.

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vor 6 Stunden schrieb Sneedlwoodz:

Zur UB kann ich sicher sagen dass keine Abfrage nein Verfassungsschutz vorgenommen wird.

Woher entnimmst du das?

Tatsache ist aber, dass nun zum § 8a SprengG die Verfassungsabfrage zur Zuverlässigkeitsprüfung zusammen mit der erfolgten Waffenrechtsänderung mit eingeführt wurde.

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__8a.html

 

Da bekanntlich die Jagdscheinverlängerungen ruhen, weil die Behörden noch gar wissen, wie sie die Abfrage machen sollen, befürchte ich, dass jeder Antrag ruhen wird, der so eine Abfrage verlangt. Das wird sicherlich auch noch eine Weile andauern, weil die Schnittstellen noch gar nicht existieren. Die örtlichen Behörden wissen im Moment gar nicht, wie sie die Abfrage machen sollen.

 

Ich gehe davon aus, dass in Kürze alle Anträge bearbeitet werden, die nicht zwingend eine Zuverlässigkeitsabfrage verlangen und dem SB ein gewisser Ermessungspielraum bleibt, wann er so eine Abfrage veranlasst. Aber die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt ja genau eine solche Abfrage und daher dürfte das noch eine Weile dauern. Das dürfte auch für alle Erstaustellungen WBK, JS usw. gelten, die ja auch zwingend eine komplette Abfrage auslösen.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Floppyk:

JS ... zwingend eine komplette Abfrage ...

Seit dem Inkrafttreten des WaffG i.d.F.v. 20.10.2002 sind die zuständigen Erlaubnisbehörden gehalten die Überprüfung zur Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG regelmäßig in einem 3-Jahres-Rhythmus für alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis durchzuführen. Diese Überprüfung wird dem Betroffenen dann mit einem Gebührensatz von 34,90 € in Rechnung gestellt, weil das Verwaltungshandeln ja gem. einem VG-Urteil durch den Betroffenen selbst veranlasst wird.

D.h., dass bei einer beantragten Verlängerung eines 3-Jahres-Jagdscheins automatisch das volle Überprüfungsprogramm abgespult wird, allerdings wird hier keine gesonderte Gebühr erhoben, da die Überprüfung im Rahmen der JS-Verlängerung durchgeführt wird und mit der dafür erhobenen Gebühr abgegolten wird.

Ich warte selbst seit 2 Monaten auf die Bearbeitung meines Verlängerungsantrages (Bundesland HES), da mein derzeit gültiger 3-Jahres-JS am 31.03. ausläuft.

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