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IGNORED

Verein meldet inaktive Mitglieder


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Geschrieben (bearbeitet)

"Ich hatte einen solchen Fall noch nie. "

Eben. Nächster Fall. Du bekommst eine Mitteilung, dass jemand die Betreuung übernommen hat, für ein altes Vereinsmitglied, dass du noch nie gesehen hast.
Der Betreuer kündigt in dem Schreiben die Mitgliedschaft. Auf die Frage, ob der Betreffende eine WBK hat, bekommst du mit Hinweis auf den Datenschutz keine Auskunft.
Darum gibt es bei mir bei einem Vereinsaustritt IMMER eine Meldung. Ist mir egal, ob der eine WBK hat oder nicht.

Bearbeitet von ThomasMueller
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Oder: "Austritt ist angekommen. Wie siehts aus mit der WBK, wegen der Meldung an die Behörde? Dann kann ich den neuen Verein gleich mit angeben" usw.

 

Ja, beim FC Bayern!  Gute idee, da machen dann die Beamten wenigstens nichts mehr falsch.

 

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Waffen Tony:

kommt der stolze Besitzer recht zügig mit der Info um die Ecke bzw. der neuen Waffe auf den Stand.

Ab diesem Moment hat der Verein Kenntnis.

Nein. Die Mitglieder die ihn gesehen haben, die haben Kenntnis. Der Verein als solcher bekommt nicht mit, wenn jemand mit einer neuen Waffe ankommt. Außer der Präsident macht gerade Aufsicht.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Bautz:

Bitte klär mich auf, wie er die als Sportschütze bekommt.

Das AR-Baukastensystem ist Dir bekannt?

 

Mit einem Handgriff ist eine zulässige in eine ausgeschlossene Waffe umgebaut.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb ThomasMueller:

Darum gibt es bei mir bei einem Vereinsaustritt IMMER eine Meldung. Ist mir egal, ob der eine WBK hat oder nicht.

Das ist ja auch klar, war bei mir auch so, die Abmeldung war schneller beim Amt als die vorherige Neumitgliedschaft beim neuen Verein.

War auch kein problem, die Behörde hat ja Telefon und auch E-Mail.

Thema waren ja die inaktiven Mitglieder.

Wie das auch bei meinem Verein kenne muessen diese noch oft gemahnt werden ihre Beiträge und Arbeitsleistungen zu erbringen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Das AR-Baukastensystem ist Dir bekannt?

Nicht wirklich. Ich hatte mal ein Colt M16A1 und am Stand mit der HK MR308 eines Bekannten geschossen. Mit An- und Umbauten habe ich mich nie beschäftigt.

vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Mit einem Handgriff ist eine zulässige in eine ausgeschlossene Waffe umgebaut.

An das Gute und die Gesetzestreue im Sportschützen glaubend bezieht sich meine Frage auf legalen Waffenbesitz und aussschließlich auf Waffen, die der Sportschütze haben darf. Illegale Umbauten bezog ich so wenig ein wie illegale Waffen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es geht dabei nicht um mutwillige illegale Umbauten. Schon Kleinigkeiten reichen aus.
Alles darf man legal haben und auch legal verwenden.

Nur manche Kombinationen sind dann doch wieder ausgeschlossen.

Das kann leicht geschehen ob aus Unkenntnis oder Fehlinterpretation.

Es kann bereits ausreichen ein völlig legales Magazin 10 Schussmagazin einzuführen.

 

Ein großes Thema auch auf den Deutschen Meisterschaften.
Da macht man es sich aber selbst unnötig schwer.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Illegale Umbauten bezog ich so wenig ein wie illegale Waffen.

Bei vielen möglichen Umbauten muss erst ein Gericht klären ob sie legal sind oder nicht. Falsches Zweibein oder falsche Mündungsbremse kann da schon reichen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Bei vielen möglichen Umbauten muss erst ein Gericht klären ob sie legal sind oder nicht. Falsches Zweibein oder falsche Mündungsbremse kann da schon reichen.

Illegale umbauten, fragliche Umbauten usw. usf. Ich beziehe mich bei meinen Antworten und Fragen auf die legalen Dinge, die der Sportschütze haben darf. Den Schwarz-, Rot-, und Graubereich überlasse ich dem Schmuddelkindern, damit will ich mich nicht befassen. Eines ist aber klar, wenn zuviel Schmuddelkinder zu offen rumspielen, geht eine Schublade auf und es gibt Halbautomaten für Sportschützen nur noch elfenbeinfarben (bekannt vom Taxi) und mit positivem Feststellungsbescheid des BKA. Die Farbe wird dann geschützt und darf nur auf geprüfte Waffen und Zubehörteile aufgebracht werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast gefragt, wie den ein Sportschütze an ausgeschlossene Waffen kommen könnte und dir wurde ein Füllhorn an Möglichkeiten präsentiert.

Fast alles davon aus legalen Möglichkeiten. Ein ganz legales 10 Schuss Magazin kann dafür einfach nur einen 1cm zu dicken Boden haben.

 

Noch einfacher ist es verbotene Schießübungen zu absolvieren.
Das kann im Winter schon bei wärmende Jacke nicht fürs Ziehtraining auszuziehen beginnen, z.B. für die Disziplin K17 der DSU. (auch wenn das explizit nicht verboten ist, aber eben nicht sportordnungskonform)

Oder dem Aufbau einer improvisierten Trainingsmöglichkeit für angestrichenes Schießen oder einer "Barrikade" zum Training unorthodoxer Schiespositionen, welche manche dann als Deckung fehlinterpretieren mögen.

 

Alles nicht im illegalen Bewusstsein. Alles keine Schmuddelkinder.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das kann im Winter schon bei wärmende Jacke nicht fürs Ziehtraining auszuziehen beginnen

Rein interessehalber: Das wäre wonach verboten?

Die Sportordnung der DSU interessiert da nicht.

 

vor 10 Minuten schrieb Waffen Tony:

Du hast gefragt, wie den ein Sportschütze an ausgeschlossene Waffen kommen könnte und dir wurde ein Füllhorn an Möglichkeiten präsentiert.

Ich sehe da keine legale Möglichkeit, mit Ausnahme des Off-Duty Revolvers.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann bleib bei dem Rest, dann zerfasert es nicht so als ob alles problembehaftet wäre ;)

Die SpO spielt natürlich eine Rolle (9AWaffV)

 

und nein, wir brauchen nicht wieder auf nebenplätze ausweichen, dass nicht nach SpO geschossen werden dürfte.

Hab ich auch nicht gesagt. Ich nannte ein Stolperfeld für Sportschützen udn das beginnt bei Verlassen der Sportordnung.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Bautz:

Ich sehe da keine legale Möglichkeit, mit Ausnahme des Off-Duty Revolvers.

Dann ignorierst du aber die dir genannten zahlreichen Möglichkeiten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb Waffen Tony:

1. Er kauft eine.

2. Er bringt ein entsprechendes Wechselsystem auf eine Waffe.

3. Er modifiziert eine (z.B.Schaftwechsel)

4. Er steckt ein einschlägiges  Einstecksystem in eine in Frage kommende Waffe

5. Er steckt ein längeres Magazin in eine entsprechende Waffe

6. usw.

 

Eine weit verbreitete Problematik.

 

vor 15 Minuten schrieb Waffen Tony:

Dann ignorierst du aber die dir genannten zahlreichen Möglichkeiten.

Zu 1. Wie kauft der Sportschütze eine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe legal?

Zu 2 - 4 So wird aus einer § 6 AWaffV konformen Waffe eine solche die vom Schießsport ausgeschlossen ist. Nur ist das nicht mehr die Waffe, für die der Sportschütze eine Erlaubnis hat.

Zu 5. Entweder ensteht damit ein "Anschein", dann ist das wie vorstehend, oder es macht nichts, dann ist es keine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe.

 

Ich ignoriere die von Dir genannten Möglichkeiten nicht. Aber wir gehen vom Sportschützen aus, der sich an die Vorschriften hält.

Also wie bekommt der Sportschütze eine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe die er in dem Zustand auch besitzen darf?

 

Im Übrigen entstand die Diskussion über die vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen aus Deiner Behauptung der Schießstandbetreiber müsse die WBK des Schießenden kontrollieren um seinen Pflichten aus § 9 Abs. 1 Satz 3 nachzukommen. Bei einer vom Schießsport ausgeschlossenen Waffe würde dem Sportschützen seine WBK nichts nützen, denn § 9 Abs. 1 Ziffer 1 verlangt "das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt". Ein Sportschütze kann nicht innerhalb seines Bedürfnisses mit Waffen schießen, die vom Schießsport ausgeschlossen sind (einzige Ausnahme ist der Off-Duty Revolver).

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

 Er kauft sie so, wie andere Sachen auch. Das ist möglich. Unwissende giubst auf allen Seiten eines Kaufgeschäfts. Sowohl privat als auch gewerblich.

Dann kannst du das gern ignorieren (ich schrieb ja "fast") und dennoch bleiben all die anderen Möglichkeiten.

Die sind Beleg genug und ich weiss nicht, warum die Antworten jetzt wiederholt werden sollen.

Daher ist das auch auf dem Stand zu überwachen. Entgegen deiner Meinung kommt der SPoSchü eben sehr leicht an 6AWaffV Waffen.

Als Beleg kannst du die Waffenprüfung bis hin zu Deutschen Meisterschaften ansehen. Dabei hält es die eine Seite für 6AWaffV konform und die andere Seite nicht.

Wer ist nun im Recht? Ist dieser Zustand nun legal oder illegal?

Das ist oft einfach unklar, weil es ganrnicht entschieden ist.

Faktisch kommt der Schütze ganz legal mit einer vermeintlich zulässigen Waffe zum Stand und wird dann nicht zum Wettkampf zugelassen.

Zu Recht oder zu Unrecht ist dann oft unklar.

 

 

Das immer weiter noch ein Wörtchen ergänzen und hier noch ein wenig weiter drehen, geht doch am Sachverhalt vorbei.

Die Realität zeigt, dass SpoSchüs mit nach 6AWaffV ausgeschlossenen Waffen schießen gehen könnten.

Dazu bedarf es keiner kriminellen Energie.

 

Somit kommen wir wieder in die reale Welt und zu den Pflichten des Standbetreibers in 9AWaffV. Und da gibt eben auch die Vorlage der BErechtigung zu prüfen. Was glaub ich der echte Diskussionspunkt war.

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Waffen Tony:

Daher ist das auch auf dem Stand zu überwachen. Entgegen deiner Meinung kommt der SPoSchü eben sehr leicht an 6AWaffV Waffen.

Gut der Sportschütze kommt an eine "6AWaffV" Waffe und geht damit am Stand schießen. Nun kontrolliert der Standbetreiber und stellt fest, der Sportschütze hat eine WBK für diese Waffe und er ist Sportschütze (steht in den neueren WBK ja drin). So, was macht er denn nun der Standbetreiber?

Nach § 9 Abs 1 Ziffer 1 darf der SpoSchü mit der Waffe nicht schießen, weil diese Waffe nicht von seinem Bedürfnis umfasst wird. Die Ziffer 2 lit a) kann nicht Rechtsgrundlage des Schießens mit dieser Waffe sein, denn alle genehmigten Sportordnungen schließen die Verwendung von "6AWaffV-Waffen" in der Sportordnung aus. Die Ziffer 2 lit b, c und d treffen sachlich nicht zu. Träfen sie zu, müsste der Standbetreiber nicht kontrollieren, denn er würde ja wohl wissen, ob gerade ein Kurs auf seiner Anlage stattfindet. Bleibt Ziffer 3. aber die kann es auch nicht sein, weil da die § 6 AWaffV-Waffen ausgeschlossen sind.

 

Ergebnis: Der Standbetreiber schickt den Sportschützen mit seiner "6AWaffV-Waffe" nachhause und schreibt eine Anzeige für die Behörde, damit er ja nichts falsch macht. Die Behörde holt zum Rundumschlag aus und entwaffnet den ungehorsamen Sportschützen.

 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Bautz:

Zu 1. Wie kauft der Sportschütze eine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe legal?

Zu 2 - 4 So wird aus einer § 6 AWaffV konformen Waffe eine solche die vom Schießsport ausgeschlossen ist. Nur ist das nicht mehr die Waffe, für die der Sportschütze eine Erlaubnis hat.

Zu 5. Entweder ensteht damit ein "Anschein", dann ist das wie vorstehend, oder es macht nichts, dann ist es keine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe.

Zu 1:

Ganz normal im Laden. Im Voreintrag steht nicht mehr drin was als Begründung angegeben wurde.

 

Zu 2-5:

Nein, die Regeln sind so wachsweich und dämlich, dass man das ist nicht vorher wissen kann. Der Anschein ist nämlich subjektiv. Was für den Schützen überhaupt nicht nach Kriegswaffe aussieht, sieht der Richter ganz anders.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Fyodor:

Der Anschein ist nämlich subjektiv. Was für den Schützen überhaupt nicht nach Kriegswaffe aussieht, sieht der Richter ganz anders.

Wer das wie sieht spielt doch zunächst keine Rolle. Die Waffe wird durch die Umbauten zur "6AWaffV-Waffe" oder sie wird es eben nicht. Berufen das festzustellen ist das BKA und dessen Expertise holt auch der Richter ein.

Geschrieben

Interessanterweise widerspricht auch ein Gericht diesbezüglich hin und wieder der Einschätzung durch das BKA ;)

Dann geht man mit der Meinung legal los und bekommt zwischen durch nicht legal attestiert und geht am Ende doch wieder ganz legal damit auf den Stand.

Das ist ja bals wie mit Schrödingers KAtze ;)

 

Ich denke wir haben das Feld jetzt durchgerollt und die Pflichten aus 9AWAffV sind klar.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das ist ja bals wie mit Schrödingers KAtze

Lässt sich ändern. Ziehen wir die Sache mit der Elfenbeinfarbe einfach vor.

Wer ist dafür?

Geschrieben

Ich fand mein graues SL8 schon modern :D

Ich denke, wir haben hier recht wenig Einfluss.

Das Gescheiteste wäre es gewesen diesen Unsinn einfach aus dem Gesetz zu streichen.

Es ist unnütze Bürokratie und wird durch zahlreiche anscheinsfreie Umsetzungen sowieso "unterlaufen".

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Das Gescheiteste wäre es gewesen diesen Unsinn einfach aus dem Gesetz zu streichen.

Du weißt schon, warum der § 6 AWaffV in Fachkreisen Lex-Beitler genannt wird?

Geschrieben (bearbeitet)

Ja. Die Zeiten haben sich nur überlebt. Man kann die AKs in Originalkaliber mittlerweile als Sportler kaufen. Man bekommt kurze ARs. Hülsen- und Lauflänge spielen de facto keine Rolle mehr und da jetzt wegen einer Rille am Handschutz oder einem Visier den Aufstand machen, ist doch auch Unsinn. Einmal gibts die Teile legal mit Anschein und kann man das alles auch ansehnlich anscheinsfrei gestalten.

Da macht das doch keinen Sinn mehr den gleichen Handschutz einmal anbauen zu dürfen und einmal nicht, nur weil das eine ein KK Gewehr ist und das andere nicht.

Also weg mit dem Unsinn.

 

Das HA Verbot kommt sowieso, da hätten sie kurzfristig noch ein billiges Zucker verteilen können ;)

Bearbeitet von Gast

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