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IGNORED

Waffe aus Norwegen kaufen/importieren


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Geschrieben (bearbeitet)

Kennt sich zufällig jemand mit dem Waffenimport aus Norwegen aus?

 

Ich habe da mit einem Shop geschrieben der eine Waffe hat die ich gerne möchte (HK MR308). Er und ich sind beide Neulinge auf dem Gebiet^^ Er benötigt zum Export von mir eine Art "Import Bestätigung"? Bekomme ich so etwas bei mir auf der Verwaltung oder muss ich da an den Zoll schreiben? Oder wie läuft das ganze ab?

 

Gefunden habe ich:

Verbringen mit anderen Mitgliedsstaaten

Die folgenden Ausführungen gelten nicht nur für die EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch für die Schengenbeitrittsstaaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Verbringen aus einem anderen Mitgliedsstaat nach Deutschland

Beispiel: Wird eine Waffe in Frankreich gekauft, so ist sowohl das Verbringen des in Deutschland ansässigen Käufers wie auch des französischen Verkäufers tatbestandsmäßig jeweils ein Verbringen. Gemäß § 29 Abs. 2 WaffG gilt der Grundsatz der doppelten Genehmigung. Beide Erlaubnisse, die des französischen Verkäufers und die des deutschen Käufers sind einzuholen, wobei die deutsche Verbringungserlaubnis als Zustimmung zur Erlaubnis des anderen Mitgliedsstaats erteilt wird.

Eine Reihenfolge welche Genehmigung zuerst einzuholen ist, ist nicht vorgeschrieben. Welche Angaben beim Antrag auf Genehmigung zu machen sind, ergibt sich aus § 29 Abs. 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Ordnung (AWaffV).

 

Ich vermute das läuft dann ähnlich ab? Ich muss irgendwo eine Verbringungserlaubnis beantragen, er muss eine beantragen?

 

 

Edit: Hab das gefunden, ist das noch aktuell?

 

 

Bearbeitet von Penecho
Geschrieben

Beantrage bei deiner zuständigen Waffenbehörde eine sog. Verbringungserlaubnis zum Verbringen einer Waffe in die Bundesrepublik Deutschland nach Paragraph 29 Abs. 1 WaffG. Wenn du die hast, dann beantragt der Versender eine ebensolche Erlaubnis zum Verbringen aus Norwegen.

Ist an sich alles ganz einfach.

Ich habe das für GB, BEL, NDL, AUT und Schweiz durch. Jedesmal der gleiche Antrag.
 

Grüße

 

Stefan

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Lt. Blueberry:

BTW: Lohnt sich das ??

Vom Preis her auf keinen Fall... Verfügbarkeit halt...

 

@Stefan Klein Super Danke, dann ist das ja einfacher als gedacht. Mal noch abwarten ob die nen Beschuss von DE hat... Er wollte mir noch ein Bild schicken.

 

Edit: Weiß man da etwas über die Garantiezeit? Hat man vermutlich nicht oder?

Bearbeitet von Penecho
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Penecho:

Vom Preis her auf keinen Fall... Verfügbarkeit halt....

….

Norwegen ist außerhalb EU. Da fällt als mindestes noch Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Da das Teil wohl deutlich über € 22,00 kosten wird, kommt auch noch Zoll. Es gibt auch noch andere Freigrenzen, aber mit Sicherheit wohl nicht für W.....importe. Kläre unbedingt vorab (mit schriftlicher Bestätigung) ab, wie das Teil deklariert und damit verzollt wird. Im schlimmsten aller Fälle deklarieren die das als Maschinenteil, das wären dann 46 % Zoll.

Habe gerade ein paar Waffen-Ersatzteile aus Norwegen bezogen und den Hick-Hack durch.

Da ging es mir letztendlich auch nicht um den Preis, sondern um die "nackte" Verfügbarkeit. Allerdings auch nicht in Preisregionen, wie sie auf dich zukommen werden.

Geschrieben
Am 27.12.2019 um 19:50 schrieb Stefan Klein:

Beantrage bei deiner zuständigen Waffenbehörde eine sog. Verbringungserlaubnis zum Verbringen einer Waffe in die Bundesrepublik Deutschland nach Paragraph 29 Abs. 1 WaffG.

Korrekt wäre die Beantragung einer Zustimmung nach § 29 Abs. 2 WaffG (am besten gleich im Zuge der Beantragung der Erwerbserlaubnis). Absatz 1 betrifft nur den Import aus Drittstaaten, für Norwegen als Schengen-Staat bzw. sogenannten "assoziierten Staat" gelten aber auch die EU-Regelungen für die Mitgliedstaaten.

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