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#DEGunban: Geplante Änderungen im Waffenrecht


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#DEGunban: Geplante Änderungen im Waffenrecht

Veröffentlicht amAutorKatja Triebel11 Kommentare

Kurz vor Mitternacht begann am 17.10.2019 die halbstündige Waffenrechtsdebatte im Bundestag mit der Ersten Lesung. Wie üblich waren nur sehr wenigen Abgeordneten im Plenarsaal. Wir haben alle gehaltenen Reden mit Link zum Video und einer kurzer Zusammenfassung zusammengestellt. 

Es ging aber schon am Vormittag – nebenbei – um das Waffenrecht, während der Debatte “Bekämpfung des Antisemitismus” mit einem vollem Plenum. Fast alle Parteien wollen zur Bekämpfung des Antisemitismus nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle das Waffen- und Sprengstoffrecht verschärfen. Allen voran unser Bundesinnenminister, Horst Seehofer, in dessen Auftrag der Gesetzentwurf gefertigt wurde: 

Wir müssen fünftens das Waffenrecht und das Sprengstoffrecht in den Blick nehmen. Wir müssen viel stärker an jene heran, die Waffenbesitzkarten haben und gleichzeitig in rechtsextremen Vereinigungen sind. Und wir müssen bei der Ausstellung von neuen Waffenscheinen oder Waffenbesitzkarten sehr viel stärker hinschauen, ob diese Personen in Verbindung mit rechtsextremistischen oder terroristischen Vereinigungen stehen.

Es kann nicht angehen, dass ein Auto – wie in diesem Fall – bis zum Dach mit Sprengmitteln beladen ist, dass ein Täter vier verschiedene Waffen dabeihat, dass er sich in Serie die Einzelteile der Waffen bestellt, obwohl der Besitz jedes Einzelteils nach dem geltenden Recht eine Waffenbesitzkarte voraussetzen würde, und dass wir dann sagen: Wir lassen beim Sprengstoffrecht und beim Waffenrecht alles so, wie es ist. – Wir müssen daran arbeiten.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Video: https://dbtg.tv/fvid/7395049

Gehaltene Reden

Rede Stefan Mayer, Quelle Mediathek des Bundestags

 

Staatssekretär für Inneres (Union): Stephan Mayer verkauft uns den Gesetzentwurf als eine 1:1 Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, obwohl dieser weit über die Vorgaben hinausgeht – insbesondere beim Bedürfnis, der Zuverlässigkeit und den Magazinen. Er verweist auf die Erleichterung für Jäger bei Schalldämpfern und Nachtsichtgeräten.

Video: https://dbtg.tv/fvid/7395410

Rede Martin Hess Quelle: Mediathek des Bundestags

 

AfD: Martin Hess bemängelt, dass der Entwurf mit hohen Bürokratiekosten und hohem Verwaltungsaufwand für legale Besitzer einhergeht, ohne den illegalen Besitz zu verhindern. Er verweist darauf, dass andere EU-Staaten Ausnahmen für Magazinen ermöglichen. Er bemängelt die neuen Anforderung beim Bedürfnis. Dann folgen Forderungen zu mehr Abwehr von ausländischen Terroristen, Sicherheitsgewahrsam von Gefährdern und ein kleiner Seitenhieb auf die Grünen.

Video: https://dbtg.tv/fvid/7395411

Rede Helge Lindh, Quelle: Mediathek des Bundestags

 

SPD: Helge Lindh beginnt mit einem AfD-Bashing. Lübke und Halle (beides illegale, bereits verbotene Waffen) nimmt er als Beispiel, um für ein verschärftes Waffenrecht, u.a. die Regelabfrage beim Verfassungsschutz, zu werben. Paris (illegale Waffe) und München (Darknet-Waffe) werden als Beispiel für die Deko- und Salutwaffenregeln angeführt. Extremisten müssen entwaffnet werden und das sei mit dem Entwurf möglich.

Video: https://dbtg.tv/fvid/7395412

Rede Konstantin Kuhle Quelle: Mediathek des Bundestags

 

FDP: Konstantin Kuhle verweist auf Halle und lobt das deutsche Waffenrecht und die stabile Tür der Synagoge. Das Waffenrecht hatte dafür gesorgt, dass der Attentäter nicht an legale Waffen kam (die besser funktioniert hätten). Das jetzige Waffenrecht sorgt bereits dafür, dass Extremisten keinen legalen Zugang erhalten. Der jetzige Entwurf stellt jedoch die legalen Besitzer unter Generalverdacht. Er bemängelt die angemahnte Eile bei der Umsetzung, die neuen Bedürfnisauflagen, die Regeln für Magazine und die “Schippe d’rauf” der Bundesregierung. Er fordert mehr digitalen Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei, lehnt aber Regelabfragen ab.

Video: https://dbtg.tv/fvid/7395413

Rede Dr. Irene Mihalic  Quelle: Mediathek des Bundestags

 

Grüne: Dr. Irene Mihalic bemängelt, dass Waffen in die falschen Hände gelangen. Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung muss zur Unzuverlässigkeit führen. Viel zu viele Reichsbürger seien bewaffnet. Georgensmünd (Polizistenmord durch bekennenden Reichsbürger bei der Entwaffnung) und Lübke (Freund des Attentäters) hatten WBKs. Auch aus dem NSU-Komplex (Akten für 120 Jahre verschlossen) sei bekannt, dass Rechtsextreme legale Waffen besitzen. Sie fordert eine valide, detaillierte Opferstatistik (wir auch). Sie warnt vor Verwässerung des jetzigen Entwurfs.

Video: https://dbtg.tv/fvid/7395414

Zum Protokoll gegebene Reden

Linke: Uta Jelpke befürwortet eine Meldepflicht für Dekorationswaffen nur für Neuerwerbungen, um die jetzigen Besitzer nicht zu kriminalisieren. Sie bezweifelt auch, dass Regelabfragen beim Verfassungsschutz zweckdienlich wären, der in der Vergangenheit seine “schützende Hand über seine Spitzel und V-Leute” gehalten habe. Stattdessen will sie die Schranken für die Unzuverlässigkeit niedriger legen, damit “Nazis, Reichsbürger und Pegida-Hetzer” nicht an legale Waffen kommen können.

Janusköpfigkeit der Union

CDU/CSU: Marc Henrichmann fragt nach dem Sicherheitsgewinn bei Magazinen, Bedürfnis, Schießstandsachverständigen, NWR II, Bürokratieaufwand, Salut- und Dekowaffen im jetzigen Gesetzentwurf. Seiner Meinung nach halten sich die legalen Waffenbesitzer an die strengen Gesetze und stellen auch kriminalstatistisch keine Gefährdung dar. Statt Messerverbote sieht er ebenfalls befristete Waffenführverbote für Gewaltdelikt-Straftäter als sinnvoller an.

CDU/CSU: Axel Müller hingegen zeigt Wohlwollen für die Bundesratsforderung, bei der man 18 Schießtage mit jeder Waffe in drei Jahren vorweisen muss, um diese behalten zu dürfen. Je weniger Bürger Waffen besitzen dürfen, desto besser – schließlich müssten auch Waffenbesitzer Opfer für die innere Sicherheit bringen. “Extremisten und Staatsleugnern, wie beispielsweise Reichsbürgern, die strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind,” müsse der Zugang zu legalen Waffen verwehrt werden.

Plenarprotokoll: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19118.pdf 

  • Ab Seite 40 finden sich die Aussagen der Parteien, die fast alle zur Bekämpfung des Antisemitismus nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle das Waffen- und Sprengstoffrecht verschärfen wollen
  • Ab Seite 185 im Protokoll geht es um das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz.
  • Ab Seite 234 sind die zu Protokoll gegebenen Reden zu finden.

Antrag der FDP

Freiräume für Jäger und Sportschützen – Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie” lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/14035), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin führt die Fraktion aus, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht bezwecke, dabei aber über die Kernanliegen der Richtlinie hinausgehe und “Spielräume für eine schonende Umsetzung zugunsten des legalen Waffenbesitzes nicht vollumfänglich” ausnutze.
 
Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen neuen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zur EU-Feuerwaffenrichtlinie vorlegen und darin eine Regelung einfügen, “die wieder wertungsmäßig klar zwischen Erwerb und Besitz von Schusswaffen unterscheidet”. Auch sollen dem Antrag zufolge mit dem neuen Entwurf “die vom Waffenbesitzer zu tragenden Verwaltungsgebühren für waffenrechtliche Überprüfungen auf einen jährlichen Betrag von nicht mehr als 100 Euro gedeckelt werden”.
 
Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen eines neuen Umsetzungsgesetzes von einem in der EU-Feuerwaffenrichtlinie “gewährten Umsetzungsspielraum umfassend Gebrauch zu machen, sodass bisher erlaubnisfrei besessene Magazine nicht zu meldepflichtigen Gegenständen werden und deren Erwerb durch Dritte umfassend ermöglicht wird”. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem im Rahmen eines neuen Umsetzungsgesetzes vorsehen, dass Waffenfachhändlern und -herstellern die Möglichkeit eingeräumt wird, Daten aus dem nationalen Waffenregister abzufragen, um sicherzustellen, dass Kunden die Berechtigung zum Erwerb einer Schusswaffe besitzen.
 
 

Herr Kuhle hatte 15 Minuten Zeit bei n-tv, um den Antrag der FDP zu erklären. Hier der Link zum nt-v-Video (das Video ist leider mit Werbung, es lohnt sich jedoch).

Große Zustimmung für Martin Hess’ Rede

In unserer Community erhielt die Rede von Herrn Hess große Zustimmung, auch wenn das GRA-Team die Rede von Konstantin Kuhle feierte. Auf vielfachen Wunsch daher hier in Kurzform seine Pressemitteilung, sowie die Rede in Gänze:

Hess: Keine Kriminalisierung gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer

Berlin, 18. Oktober 2019. Gestern Nacht wurde im Deutschen Bundestag das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz debattiert. Martin Hess, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitskreises Innenpolitik der AfD-Bundestagsfraktion und Polizeihauptkommissar a.D. mit 27 Jahren Diensterfahrung, der seine Fraktion in der Debatte vertrat, erklärt hierzu:

 

„Eine Verschärfung des Waffenrechts hindert Terroristen und Extremisten nicht an Attacken mit illegalen Schusswaffen, sondern trifft nur Legalwaffenbesitzer. Die Bundesregierung will abermals die Wiederholungsprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses verschärfen. So begründet sie einen Generalverdacht gegen drei Millionen Sportschützen. Sie hat die EU-Feuerwaffenrichtlinie restriktiver als nötig umgesetzt, ohne besitzerfreundliche Bestimmungen für Magazine oder Ausnahmeregelungen für international anerkannte Sportdisziplinen zu schaffen. Anstatt gesetzestreue Bürger zu gängeln und zu kriminalisieren, sollte die Bundesregierung endlich Terrorismus und Extremismus effektiv bekämpfen!“

Pressemitteilung

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren,

wir haben in Deutschland sehr strenge waffenrechtliche Bestimmungen. Dennoch gelingt es Extremisten und Terroristen, Anschläge mit illegalen Schusswaffen zu begehen. Dies liegt ganz einfach daran, dass sich solche Subjekte nicht an geltendes Recht halten. Und deshalb ist eines klar: Unser Problem, ist nicht ein zu laxes Waffengesetz. Unser Problem ist, dass in unserem Land Terroristen und Extremisten und der illegale Waffenhandel immer noch nicht effektiv bekämpft werden.

Und die Verantwortung hierfür tragen allein Sie. Sie, die Altparteien, Sie sind es, die im Bund und in den Ländern Ihre Sicherheitspolitik umsetzen. Die Verantwortlichkeit für dieses massive Versagen in der Terror- und Extremismus-Bekämpfung allen Ernstes der AfD in die Schuhe schieben zu wollen – wie Sie das heute in Bezug auf das Verbrechen in Halle ohne Unterlass getan haben – das ist nicht nur wahrheitswidrig, es ist niederträchtig und es ist schäbig.

Fakt ist: Wir müssen Terroristen und Extremisten effektiv bekämpfen. Dies darf aber nicht zu blindem Aktionismus führen. Wir dürfen vor allem keine Gesetzesänderungen beschließen, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, aber unbescholtene Bürger massiv in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigen. Genau das tut die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf. Und genau deshalb wird meine Fraktion sich dem entschlossen entgegenstellen!

Sie wollen den illegalen Zugang zu Schusswaffen und die Nutzung legaler Schusswaffen für Terroranschläge erschweren. Aber genau das werden Sie nicht erreichen, denn von keinem noch so scharfen Waffengesetz lassen sich Terroristen davon abhalten, Waffen illegal zu beschaffen oder selbst herzustellen. Auch der Täter von Halle hat ja die bei der Tat eingesetzten Waffen selbst gebaut. Und damit ist doch bewiesen: Ihre Waffenrechtsverschärfungen hätten Halle nicht verhindert. Stattdessen trifft es rechtstreue Sportschützen und andere Legalwaffenbesitzer. Und das tragen wir nicht mit!

Auf aktuelle Herausforderungen, wie den illegalen Waffenhandel über das Darknet oder 3D-Drucker zur Eigenproduktion von Waffen, hat Ihr Entwurf keine Antwort. Stattdessen neue Regelungen, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, aber mit einem hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand verbunden sind. Und trotz Überregulierung erzielen Sie keine Rechtssicherheit. Solche Regelungen sind nicht nur nutzlos, sondern gängeln unsere ohnehin schon am stärksten kontrollierten und gesetzestreuen Sportschützen.

Ich will das an zwei Beispielen klarmachen. Sie haben bereits in der Vergangenheit wiederholt die Bedürfnisprüfung verschärft. Jetzt müssen Legalwaffenbesitzer eine abermals verschärfte Bedürfnisprüfung über sich ergehen lassen, und das wesentlich häufiger als früher. Das stellt einen Generalverdacht gegen über drei Millionen Sportschützen. Und das ist mit uns nicht zu machen!

Sie erklären Magazine ab einer bestimmten Ladekapazität kurzerhand zu verbotenen Gegenständen. Sie schaffen dabei aber weder Ausnahmeregelungen für international anerkannte Sportdisziplinen, noch sorgen Sie für besitzerfreundliche Regelungen für Magazine, die sich in Kurz- und Langwaffen verwenden lassen. So geraten Sportschützen in die Situation, sich strafbar zu machen, wenn sie ein legal erworbenes Magazin in einer legalen Waffe benutzen. Wir nennen das Kriminalisierung von rechtstreuen Bürger. Und das lassen wir nicht zu.

Beide Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie, auf die ich hinwies, sind in anderen EU-Staaten im Sinne und Interesse der Waffenbesitzer umgesetzt worden. Sie hingegen haben das Gesetz wesentlich restriktiver gestaltet, als Sie das müssen. Damit stellen Sie für jeden klar erkennbar Ihr Misstrauen gegenüber gesetzestreuen Bürgern dar und stellen diese damit in die Nähe von Extremisten und Terroristen. So kann und darf man nicht mit Sportschützen umgehen. Und deshalb Schluss mit solchen Restriktionen!

Wer wirklich Sicherheit schaffen will, der sorgt dafür, dass endlich effektive Maßnahmen gegen Terroristen und Extremisten getroffen werden. Der verhindert, dass Terrorkämpfer nach Deutschland zurückkehren, die an vollautomatischen Waffen ausgebildet wurden und Menschen ermordet haben. Der sorgt endlich für eine Bundeszuständigkeit bei der Terrorbekämpfung und wendet den Gefährdergewahrsam konsequent an, um diese tickenden Zeitbomben zu entschärfen. Das wäre ein wirklicher Sicherheitsgewinn, aber Sie sind offensichtlich nicht willens, die tatsächlichen Sicherheitsprobleme in unserem Land zu lösen.

Solange es in diesem Lande möglich ist, dass islamische Hochzeitskorsos, bei denen mit großkalibrigen Waffen geschossen wird, durch die Gegend fahren können, ohne dass der Staat dies unterbindet, sind Verschärfungen des Waffenrechts, die nur rechtstreue Bürger betreffen, der blanke Hohn. Um es kurz und knapp zu fassen: Bekämpfen Sie endlich effektiv Antisemitismus und Terrorismus in Deutschland und hören Sie auf, Sportschützen, Waffensammler und Jäger zu drangsalieren.

Und abschließend noch ein Satz zum Antrag der Grünen: Nach Ihrem Krieg gegen die Autofahrer scheinen jetzt die Sportschützen an der Reihe zu sein. Ihr Ziel ist ganz offensichtlich einzig und allein die Vernichtung der Schützentradition in Deutschland. Aber ich kann Ihnen versichern, damit werden Sie genauso scheitern wie mit Ihrem 130-Tempolimit auf Autobahnen!

Antrag der Grünen

Zum Antrag der Grünen “Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen” gab es ein Radio-Interview und ein kleines Geplänkel auf Facebook mit Frau Dr. Mihalic.

Hier der Facebook-Link: https://www.facebook.com/irene.mihalic/posts/10215853333585614

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Commerzgandalf:

Tut es eigentlich Not, das gefühlt 100 neue Themen gestartet werden zu dem selben Sachverhalt?

Bei diesem undisziplinierten Haufen, die jeden Thread zumüllen und in keinster Weise gewillt sind in einem Zentralen-Info-Thread zu lesen und im gesonderten Diskussions-Thread(s) zu posten ?

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Warum nicht einen "Faktenthread" wo nur ein Mod schreiben darf, in den wirklich nur Fakten rein kommen, keine Mutmaßungen, Interpretationen, Ängste oder der gleichen, dann muss man nach dem das Gesetzt dann endlich mal durch ist auch nicht 50 Threads mit je 2Mio Kommentaren durchforsten.

Und ein Diskussionsthread

 

Ist das so schwer?

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