Zum Inhalt springen
IGNORED

Importpapiere/ Verbringung einer Waffe


Hailofbullets

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

vor einigen Monden habe ich mit einem Kollegen in England bei einem Händler Repetierer bestellt.

Waffen angezahlt, darauf hin wurden die im Werk bestellt.

So, heute erfreuliche Nachricht, die Waffen liegen endlich beim Händler.

 

Die Seriennummern kamen vorhin per Mail.

Nun bin ich gerade den Antrag der Polizeibehörde durchgegangen, da steht was von "Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses vom Empfänger und Versender"!? Das ist ein Händler....ich werde doch jetzt nicht noch den Pass vom Chef als Scan benötigen, oder?

Hat jemand sowas schonmal gemacht?

 

Problem ist, auf meiner Behörde sind die erst wieder Dienstag erreichbar. Ich habe die Waffen im März bestellt, die Vorfreude und der Brexit im Nacken macht das alles nicht entspannter :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb Hailofbullets:

und der Brexit im Nacken

das könnte länger dauern als sich der johnson das so vorstellt, also keine angst...

ich denke aber das die nur die anschrift vom händler wollen/brauchen, daher würde ich mir da auch keinen kopf machen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Hailofbullets:

Nun bin ich gerade den Antrag der Polizeibehörde durchgegangen, da steht was von "Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses vom Empfänger und Versender"!? Das ist ein Händler....ich werde doch jetzt nicht noch den Pass vom Chef als Scan benötigen, oder?

Hat jemand sowas schonmal gemacht

Ich habe mir eine Benchrestbuechse in den USA gekauft.Jetzt im Mai. Den Scan des Reisepasses vom Verkäufer habe ich gebraucht. Er brauchte dann die uebersetzte Verbringungserlaubnis von mir für die Exportgenehmigung. Leider konnte ich die Büchse nicht selbst mitnehmen. Hat dann eine Spedition gemacht. Von der Sache her gab es keine Probleme. Die Verbringungserlaubnis hat nur 35€gekostet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

halte ich für ein Gerücht....

Innerhalb der EU braucht man ne Verbringungsgenehmigung,

keinen Neubeschuss, das wars, was sollte da aus einen NICHT EU STAAT

einfacher gehen ?

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb 12M18:

was sollte da aus einen NICHT EU STAAT

einfacher gehen ?

Es ging um etwas anderes.

In vor EU Zeiten war der Waffenkauf (Verkauf ebenso) zwischen Österreich und Deutschland zum Beispiel un einiges einfacher.

 

vor 14 Minuten schrieb 12M18:

keinen Neubeschuss

Vorsicht, Beschuß hat nichts mit der EU, sondern mit CIP zu tun, nicht verwechseln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb 12M18:

halte ich für ein Gerücht....

Innerhalb der EU braucht......
keinen Neubeschuss

Sicher? Die Anerkennung des vorh. Beschusses hat mit CIP zu tun, nicht mit der EU. Dazu kommen unterschiedliche Anerkennungen von früheren Beschüssen und unterschiedliche Handhabungen des in Verkehr bringens von nicht beschossenen oder "intern" beschossenen Waffen, z. B. Waffen die von Behörden abgenommen wurden. Obacht, da gibts diverse Fallstricke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke euch schonmal.

 

Bezüglich der Adresse des Versenders, da gibt's natürlich noch nen separaten Punkt.

Ich werde es erstmal so versuchen, mal sehen was die Behörde dann sagt.

 

Bin gespannt wie lange das jetzt noch dauert, bis die Teile hier sind.

 

Der Beschuss aus UK ist hier ja zum Glück gültig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb ~Axel~:

Wie ist denn der konkrete Ablauf für mich als Privatmann?

Hier kann man Dir nur sagen, was nötig ist, wie Du das konkret organisierst ist Deine Sache.

 

Grundsätzlich darf in der EU keine Waffe die Grenze ohne Erlaubnis passieren, es sei denn das Gesetz bestimmt explizit anders z.B. Mitnahme unter best. Voraussetzungen.

 

Bedeutet für Dich, Du musst eine Verbringungserleubnis Deiner Behörde erlangen. Damit besorgt sich der Italiener eine Verbringungserlaubnis bei seiner Behörde und die evtl. nötige Erwerbserlaubnis im Ausland. Wurde bei der Verbringungserlaubnis der Eigentransport von beiden Staaten genehmigt, kannst Du die Waffe selbst aus Italien mitnehmen - per Flugzeug. Denn leider gibt es da noch das Problem der Durchfuhr durch ein EU-Land (Österreich) oder ein Nicht-EU-Land mit waffenrechtlichem Anschluss (Schweiz).

 

Einfacher ist es ein spezialisiertes Unternehmen zu beauftragen, das die Waffe vom Ausland nach Deutschland verbringt und die Waffe im Inland überlässt. Der Kauf i.S. des Eigentumserwerbs ist davon unabhängig, in Deutschland. Wie das bei den Italienern ist weiß ich nicht.

 

Kurz gesagt, Spontankäufe im Ausland insbesondere den USA, wie sie früher möglich waren, sind unmöglich geworden. Keinesfalls darfst Du die Waffe in Italien kaufen und einfach mitnehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Import aus Österreich hat bei mir aktuell grad mal 1 Woche gedauert vom Zeitpunkt der Beantragung  Verbringungsgenehmigung (25€), dafür brauchte ich Kopie von Perso+WBK des Verkäufers, diese dann im Original nach Österreich geschickt. Der Verkäufer hatte seine Verbringungsgenehmigung(60€) auch sofort und dann einen Waffenkurier (56€) beauftragt. Absolut problemlos.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.