Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Zuverlässigkeitsprüfung nicht zu oft bezahlen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Recht interessant an dem wirklich guten Urteil finde ich übrigens, dass hier (zugunsten des Waffenbesitzers) ein nicht unwesentlicher Aspekt übersehen wurde.

 

Die nach § 17 Bundesjagdgesetz vorzunehmenden Überprüfungen dürfen nicht die nach § 5 Abs. 5 Nr. 2 Waffengesetz (WaffG) vorgesehene Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister umfassen, da die hierzu erhobenen personenbezogenen Daten nach dortigem Satz 2 nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung durch die hierfür zuständigen Behörden verwendet werden dürfen. Wie es damit aussieht, wenn sich - wie in der Praxis recht häufig der Fall - die Sachbearbeiter der Jagd- und Waffenbehörde gegenseitig vertreten, weiß ich allerdings nicht. 

Ansonsten erlauben § 492 Abs. 3 Satz 3 Strafprozessordnung sowie § 6 Abs. 1 Nr. 5 und 5a der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV vom 23.09.2005) folgerichtig auch lediglich die ansonsten grundsätzlich für die Strafverfolgungsbehörden vorgesehene Auskunftserteilung aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister an die Sprengstoffbehörden und die Waffenbehörden, nicht aber an die Jagdbehörden.

Dass das in der Praxis bei den Jagdbehörden (wie z.B. auch die verwaltungsrechtlich eigentlich nicht zulässige "Verlängerung" abgelaufener Jagdscheine) oftmals anders läuft, ist mir bekannt...

Herzliche Grüße

SB

Geschrieben
Am 3.1.2019 um 13:59 schrieb jimmypop:

Wenn überhaupt.

Kenne in meinem Umfeld niemanden, der die 3 Jahresüberprüfung hat zahlen müssen.

Ob sie denn gemacht wurde, kann ich natürlich nicht sagen. Bundesland ist übrigens NRW.

Bei uns im Verein hat die Behörde schon alle durch.....

Einige auch schon zum 2.mal.

Bei der 2. Runde wurde der Kostenbescheid auf einen runden Betrag angehoben. Vorher 25,23€ jetzt 30€ ..oder so ähnlich. Jedenfalls im gemäßigtem Rahmen.

Nördliches RLP!

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb erstezw:

Bei uns ist das eine Abteilung, die macht beides. 

In BW im Stadtkreis oder bei einer kleinen kreisangehörigen Gemeinde ja.

Bei einer Großen Kreisstadt sind die Behörden getrennt.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.