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Waffen selbst überarbeiten...ua neuenLauf einbauen


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

 Bedürfnis entweder als Jäger, Sachverständiger oder Sportler. Grundlage ist dann das eigene wirtschaftliche Interesse.

 

 

Ein Bedürfnis mit der Begründung "wirtschaftliches Interesse" wird in NRW, für mich verständlich, regelmässig verneint.

Geschrieben
Am 24.10.2018 um 15:18 schrieb ZaphodBeeblebrox:

Hab Anfang des Monats in einem Kurs die erweiterte Sachkunde nach §1 Abs.3 AWaffV abgelegt. 

Was ist eine "erweiterte Sachkunde"?

Mir ist nur die Sachkunde, oder die Fachkunde bekannt.

Geschrieben
Am 6.10.2018 um 02:10 schrieb chapmen:

?????

Die Waffe soll doch zum Sportschießen verwendet werden. Das ist offensichtlich ein anderer Sachverhalt als eine Herstellung aus Liebhaberei sondern dient, so sehe ich das jedenfalls, der sportlichen Leistungssteigerung, die ja ein anerkanntes Bedürfnis ist. Die Vorschrift definiert "Liebhaberei" nicht weiter, aber ich würde das so verstehen, daß bei "Liebhaberei" die Liebhaberei der Waffenherstellung selber gilt und deren Motivation ist, während es dem TE ja um die Erstellung einer Sportwaffe geht.

 

Sachlich betrachtet ist das jedenfalls nicht unüblich und auch eine sinnvolle Motivation. Ich habe mir--ohne dafür einer Erlaubnis zu bedürfen, glücklicherweise--z.B. letzten Winter ein Schnellschieß-AR aus Teilen gebaut weil exakt das, was ich mir vorgestellt hatte, eben nicht auf dem Markt zu erhalten war. Läuft auch wie eine Eins und hat meine sportliche Leistung ohne Frage gesteigert. In meinem Fall wurde die Motivation für die Herstellung natürlich von niemandem überprüft, aber wenn ein unbefangener Beobachter sich ein Urteil bilden würde, warum ich diese Waffe hergestellt habe, dann würde er ohne Frage zu dem Ergebnis kommen, daß ich meine Resultate in bestimmten Wettbewerben, zu denen ich regelmäßig gehe, etwas verbessern wollte. Er könnte unschwer erkennen, daß die Waffe durch und durch als Wettbewerbswaffe für genau diese von mir besuchten Wettbewerbe konzipiert und gebaut ist. (Rechtlich war das bei mir noch nicht mal eine Waffenherstellung weil der--natürlich gekaufte--nackte Lower Receiver bei uns rechtlich die Waffe ist, so daß ich aus juristischer Sicht lediglich unbedeutende Zubehörteile wie einen Verschluß und und einen Lauf installiert habe--aber auch die Herstellung des Lower wäre rechtlich kein Problem gewesen, praktisch natürlich nicht unbedingt sinnvoll.) Liebhaberei wäre hingegen wenn ich mir z.B. einen schön gravierten Vorderladerpuster bauen würde, obwohl ich noch bei keinem einzigen Vorderladerwettbewerb war.

 

Die deutsche Verwaltungsvorschrift gibt für derartigen Selbstbau zur Leistungssteigerung keine eindeutige Handhabe in die eine oder andere Richtung, läßt aber jedenfalls die Interpretation, daß das genehmigt werden kann und soll ohne Weiteres zu.

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