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IGNORED

Schaden auf Schießstand (Versicherung)


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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb BigMamma:

Welche Rückstufung ? Der besagte Typ hat die Karre gegen einen Pfeiler in der Garage (in die beide eingemietet waren) gefahren... beim Rangieren... da gab es nichts seitens der Kfz-HP zu regulieren... nur die Stoßstange war hin und der Lack ab... das wollten sie über die Privat-HP regeln... No way... aus oben genanntem Grund...

Warum werden wohl Schäden aus dem Betrieb eines KFZ, das Versicherungspflichtig ist, nicht von der privaten Haftpflichtversicherung reguliert? Weil auf dem KFZ eine Haftpflicht besteht. Und wenn ich das KFZ eines anderen mit dessen Genehmigung bewege und wir nicht explizit vereinbaren das ich für alle Schäden aufkomme wird mich auch kein Gericht zur Regulierung verurteilen.Eine normale Privathaftpflicht spring für solche Schäden nicht ein. Sie wird aber gerne von vielen als absolute Vollkasko gegen alles gesehen. Und dann beschimpft wenn sie was nicht reguliert .Gibt sicher Möglichkeiten auch solche Schäden zu versichern, das wird aber entsprechendes Geld kosten. Das wiederum will keiner Bezahlen .Genau das gleiche bei Gefälligkeitsschäden. Wenn ich jemand bei seinem Umzug helfe und sein Klavier fallen lasse hat er keinen rechtlichen Anspruch auf die Regulierung durch mich. Verlangt er die melde ich den Schaden meiner Haftpflicht und die wehrt ihn ab( passiver Rechtsschutz).Ausser die Gefälligkeitsschäden sind explizit mitversichert. Kostet dann halt was mehr.

Hier wird Teilweise noch mehr Fabuliert als bei den Waffenthemen...................aber Versicherungsbashing war schon immer modern. Meine Meinung; wer eine 50 Euro p.a. Haftpflicht bei einem ach so günstigen Onlineversicherer abschließt, seine Schäden nur am Telefon oder per Mail melden kann , der  bekommt genau das was er verdient. Aber dann nachher nicht jammern wenn nicht Reguliert wird. Hab solche Kunden gehabt, die wegen vermeintlich günstigerer Haftpflicht gewechselt sind, im Schadensfall aber dann zu mir kamen ich soll ihnen helfen. Die mag ich besonders. Die haben den Unterschied zwischen Preiswert und billig einfach nicht verstanden

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb BigMamma:

Welche Rückstufung ? Der besagte Typ hat die Karre gegen einen Pfeiler in der Garage (in die beide eingemietet waren) gefahren... beim Rangieren... da gab es nichts seitens der Kfz-HP zu regulieren... nur die Stoßstange war hin und der Lack ab... das wollten sie über die Privat-HP regeln... No way... aus oben genanntem Grund...

Grundsatz:

Wenns nach Benzin stinkt ist eine Autoversicherung dran.

In diesem Falle währe es die Reparaturkostenfinazierung ( Kasko) des Fahrzeuges gewesen....

 

Zudem muss man beachten:

Das ist kein Schadensfall (jemand fügt mir einen Schaden zu)  sondern ein Schadensereeignis (ich produzier selber einen Schaden an meinem eigenen Eigentum)

Das ist für die Regulierung elemtar.

Bearbeitet von Heimschrauber
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Proud NRA Member:

... nur halt keine Haftpflichtversicherung weil die Privathaftpflicht oft Verkehrssachen ausschließt.

Nöö, wäre der mit seinem zB Fahrrad gegen die geparkte Karre in der Garage gefahren, hätte die PHP dass gezahlt... nur so ist er das Auto eben selbst gegen die Einrichtung gefahren, mit Einwilligung oder gar auf "Weisung" (park doch selbst um, ich kann gerade nicht) des Halters und damit ist das kein Haftpflichtschaden mehr... Ende.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb BigMamma:

Nöö, wäre der mit seinem zB Fahrrad gegen die geparkte Karre in der Garage gefahren, hätte die PHP dass gezahlt... 

Wo ist der Widerspruch zu dem was wir hier geschrieben haben. 

vor 2 Stunden schrieb Heimschrauber:

Grundsatz:

Wenns nach Benzin stinkt ist eine Autoversicherung dran.

Fahräder stinken nicht nach Benzin, unterliegen auch keiner Versicherungspflicht in Deutschland. Das wäre richtigerweise ein Fall für die PHV gewesen

 

vor 5 Minuten schrieb BigMamma:

und damit ist das kein Haftpflichtschaden mehr... Ende.

das ist nicht kein " Haftpflichtschaden mehr " !! Das war noch nie einer.....

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BigMamma:

gar auf "Weisung" (park doch selbst um, ich kann gerade nicht)

Das dürfte dann unter die Kategorie der "Gefälligkeitsfahrt" fallen, bei der (ohne spezielle Absprache) die Rechtsprechung einen implizit vereinbarten Haftungsausschluß annimmt (weil man halt aus Gefälligkeit für den Halter fährt, sozusagen als unbezahlter Angestellter).

 

Das ändert aber nichts daran, daß wenn er sich das Auto für seine Verwendung ausleiht und damit gegen eine Brücke fährt, erstens er für den Schaden verantwortlich ist und nicht der Verleiher, also eine Haftpflicht vorliegt, aber zweitens die Privathaftpflichtversicherung im Regelfall das von der Haftung ausgeschlossen hat.

  • 4 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Nachdem hier schon Fälle bezüglich der BDS-Versicherung beschrieben wurden, kann man sich also sicher sein, dass man als BDS-Mitglied gegen Schäden durch versehentliche Schüsse in die Scheibenzuganlage, Wandverkleidung etc. versichert ist?

 

Die Ausführungen auf der BDS-Webseite (https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html) sind für mich nicht ganz klar verständlich.

Unter "versicherter Personenkreis" steht: "sämtliche übrige Mitglieder aus der Betätigung und im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins bei Veranstaltungen". Ist mit Veranstaltung jede Art von Schießtermin gemeint, der den Zweck des sportlichen Übungsschießens für BDS-Disziplinen erfüllt?

Gilt die dort erwähnte Versicherung von Mietsachschäden tatsächlich auch für einfache Mitglieder beim selbst- oder durch einen BDS-Verein organisierten Übungsschießen auf gewerblichen Ständen?

 

Im Übrigen würden mich Tipps für herkömmliche Privathaftpflichtversicherungen interessieren, die diese Schäden definitiv abdecken.

Bearbeitet von Schwarzseher
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Schwarzseher:

Im Übrigen würden mich Tipps für herkömmliche Privathaftpflichtversicherungen interessieren, die diese Schäden definitiv abdecken.

Einen, der im Voraus verspricht, sich nicht auf eine Gefahrengemeinschaft zu berufen? Oder nur daß Du Deckung hast?

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