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IGNORED

Einstecklauf und Fangschussgeber


Floppyk

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Bin etwas verwirrt. Das Einsteckläufe und Fangschussgeber über WBK mit Eintrag der passen Waffen erworben werden können, ist klar. Müssen die Dinger auch eingetragen werden?

 

Der Fangschussgeber ist für 12'er Flinte, hat aber einen kurzen gezogenen Lauf von vielleicht 5 cm Länge dran. Da ist ein PTB-Zeichen drauf und uralt.

Der Einstecklauf stammt aus einem Drilling und ist ca. 20 cm lang. Trägt ein PTB im Rechteck, wenn ich mich recht erinnere.

 

In der Anlage WaffG finde ich dazu:

2a.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

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vor 11 Stunden schrieb Floppyk:

Müssen die Dinger auch eingetragen werden?

Nein, müssen sie nicht.

 

Solltest Du mit Deinem Drilling eine Jagdreise ins Ausland unternehmen, würde ich Dir aber dringend raten, sie in den europäischen Feuerwaffenpass eintragen zu lassen.

Erspart Ärger in Nachbarländern.

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